27.06.2023 · Arbeitnehmer ·
Lesezeit: 4 Min.

So sorgt das Homeoffice für leere Büros – und steuerliche Vorteile!

Noch vor vier Jahren beinahe undenkbar: Immer mehr Menschen arbeiten ganz bequem von Zuhause aus. Denn was die Pandemie nötig gemacht hat, erweist sich in einigen Fällen auch jetzt noch als äußerst sinnvoll – mit Vorteilen wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie, bessere Konzentration und keine langen Wege ins Büro. Das Institut für Wirtschaftsforschung „ifo“ hat jetzt in einer Studie bestätigt: Arbeit aus dem Homeoffice hat sich verdreifacht! Doch diese Entwicklung hat auch Schattenseiten. Denn nun stehen Büros leer. Gleichzeitig fallen auch finanzielle und steuerliche Vorteile der Arbeit vor Ort in der Firma weg. Bedeutet das ein frühes Ende für den Wandel zu mehr Homeoffice? Ganz im Gegenteil, denn dieses Arbeitsmodell bringt seine eigenen Pluspunkte mit sich – auch bei der Steuer. 

Dreimal so viele leere Büros dank Arbeit von Zuhause 

Vor Corona arbeiteten im Durchschnitt nur rund 10 % aller Beschäftigten im Homeoffice. Und sind wir mal ehrlich, für viele Firmen war die Arbeit von zu Hause auch gar nicht wirklich denkbar – oder mit großen Hürden verbunden. Auch steuerlich brachte die Heimarbeit noch nicht so richtig viele Vorteile mit sich. Wollte man vor vier Jahren ein Arbeitszimmer absetzen, musste man strenge Auflagen befolgen. Dass das während der Pandemie aber einfach nicht mehr zeitgemäß war, mussten auch die Finanzbehörden einsehen. Voilà, willkommen Homeoffice-Pauschale 

Klar, das ist natürlich nicht der einzige Grund, warum sich viele auch 2023 noch für das heimische Büro statt des Weges zur Arbeit entscheiden. In einige Branchen ist die Veränderung laut ifo aber ziemlich deutlich zu sehen. 

Nicht ausgelastete Arbeitsplätze an einem durchschnittlichen Tag

Quelle: https://www.ifo.de/fakten/2023-05-15/dreimal-mehr-ungenutzte-bueros-als-vor-corona

Auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber musste sich anpassen und etwa Ausstattung fürs Homeoffice für aktuelle Gegebenheiten zur Verfügung stellen. Denn plötzlich brachten die Entfernungspauschale oder Dienstwägen steuerlich gesehen nicht mehr allzu viele Vorteile. Zum Glück gibt es für die meisten Posten inzwischen Alternativen, sodass Steuerzahlende jetzt auch vom Homeoffice profitieren können.  

Fun Fact:

Natürlich bietet sich auch für uns bei smartsteuer die Arbeit im Homeoffice an. Und das, obwohl wir vor Corona gerade in ein neues, größeres Büro gezogen sind. Damit dabei der Teamgeist nicht auf der Strecke bleibt, ist bei uns der Mittwoch Büro-Tag für alle.

Ohne Arbeitsweg keine Entfernungspauschale 

Gut, das ist ja logisch: Wer nicht zur Arbeit fährt, kann auch keine Entfernungspauschale geltend machen. Das trifft vor allem diejenigen, die diese Kosten als Freibetrag beim Finanzamt haben eintragen lassen (Stichwort: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung). Aber auch bei vielen anderen hat die umgangssprachliche Pendlerpauschale wohl sonst einen Großteil der Werbungskosten in der Steuererklärung ausgemacht. Denn hier können die Kosten für Fahrten zur Arbeit geltend gemacht werden. Dabei gilt: Bis zu 20 Kilometer lassen sich 0,30 €/km anrechnen, ab dem 21. Kilometer sind es sogar 0,38 €. Und das bis zu einem Höchstbetrag von bis zu 4.500 €.  

Für die meisten Berufsgruppen fällt diese Pauschale an Homeoffice-Tagen komplett weg. Lediglich Menschen, die sowohl vor Ort als auch daheim arbeiten müssen, können sie in Anspruch nehmen. Das gilt immer dann, wenn der Arbeitgebende keinen konkreten Arbeitsplatz dafür zur Verfügung stellen kann, wie z.B. bei Lehrerinnen und Lehrern, die von zu Hause aus auch nach Schulschluss arbeiten müssen.   

Angehobene Homeoffice-Pauschale ab 2023 

Heimarbeitende bleiben aber bei den steuerlichen Vorteilen nicht komplett auf der (Pendler-)Strecke. Wie oben erwähnt, gibt es nämlich auch fürs Homeoffice seit der Pandemie finanzielle Vorteile. So dürfen Arbeitsausrüstung und technische Equipment stärker bezuschusst werden und sogar ein Betrag für die betriebliche Nutzung von Telefon und Internet kann drin sein. Am meisten profitieren Steuerzahlende aber wohl von der neuen Homeoffice-Pauschale.  

Ein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, ist gar nicht so einfach. Dafür müssen nämlich strenge Auflagen erfüllt werden – unter anderem muss es sich um einen eigenen Raum handeln (kein Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke) und eine private Nutzung weitestgehend ausgeschlossen sein. Wer aber am Küchentisch arbeitet, kann seit 2020 auch die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Dafür lassen sich (ab 2023) für jeden Tag Arbeit aus dem eigenen Heim 6 € und insgesamt 1.260 € pro Jahr absetzen. Wie das geht und wie Sie ihr Arbeitszimmer trotzdem absetzen, lesen Sie auch in unserem Artikel „Romantisch vereint, beruflich getrennt? Arbeitszimmer einzeln absetzen!“ im smartsteuer Blog.  

Übrigens: Auch Strom und Gas lassen sich bei der Arbeit von zu Hause anteilig in der Steuererklärung angeben.

Was bedeutet das konkret für mich? 

Das Homeoffice sorgt für leere Büros und immer mehr Menschen erkennen die Vorteile der Arbeit von zu Hause aus. Klar, nicht in allen Branchen ist das eine Alternative. Aber wer kann, hat bestimmt schon mal auf den Weg zur Arbeit verzichtet. Wie schön, dass dafür nun auch die steuerlichen Vorteile angepasst wurden, sodass sich auch das Homeoffice in der Steuererklärung angeben lässt. Ist das Heim-Büro gekommen, um zu bleiben? Und bahnt sich hier etwa eine neue Art der Arbeit an? 

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Mach Dein Insiderwissen zu Geld!
Steuererklärung starten

LETZTE BEITRÄGE


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)