05.03.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Arbeitnehmer & Beamte · Selbstständige ·
Lesezeit: 3 Min.

Steuern sparen mit Laptop, Handy & WLAN

Mehrere Bildschirme, der Laptop und das Handy, für viele gehören diese Dinge zur Grundausstattung eines modernen Arbeitsplatzes. Besonders wichtig ist dazu, die stabile Internetverbindung. Besonders im Homeoffice gehören all diese Dinge sicher auch bei Ihnen fest in den Alltag. Doch wissen Sie, dass Sie mit einem neuen Laptop oder Handy sogar Steuern sparen können? Wie das geht, erfahren Sie im Folgenden. 

Kosten absetzt für Handy, Telefon und WLAN 

Wie häufig nutzen Sie Ihr privates Handy für berufliche Angelegenheiten, wie die Absprache von Terminen oder den Austausch mit Kollegen? Besonders im Homeoffice wird nicht nur häufig das private Handy, sondern auch der eigene WLAN-Anschluss zu einem gewissen Teil für berufliche Zwecke, genutzt. Der Vorteil dabei: die laufenden Kosten, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem WLAN und Ihrem Handy haben, zum Beispiel in Form der monatlichen Abrechnung, können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben und einen Teil der Kosten erstattet bekommen. 

Die Werbungskosten umfassen dabei alle Ausgaben, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Beruf haben. Erhalten Sie also keine Erstattung dieser Kosten direkt von Ihrem Arbeitgeber, können Internetkosten und Ihr Handyvertrag auf verschiedene Weise steuerlich zu Ihrem Vorteil sein. 

  • Die eine Möglichkeit ist, Sie geben diese Kosten in Ihrer Steuererklärung als Pauschalbetrag in Ihrer Steuererklärung an, diese belaufen sich auf 20 % der Gesamtkosten und maximal 240 € im Jahr. 
  • Eine andere Variante wäre es, die Kosten durch Einzelnachweise in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend zu machen. Das ist insbesondere dann ratsam, wenn Sie sicher davon ausgehen, dass die berufliche Nutzung über der Pauschale von 20 % liegt. 

Im letzten Fall sollten Sie über drei Monate hinweg alle beruflichen und privaten Anrufe und Nachrichten dokumentieren. Am besten so detailliert wie möglich, also mit Uhrzeit, Nutzung und Dauer. Ist durch diese Nachweise erkennbar, dass zum Beispiel sogar 50 % der Handynutzung beruflich war, können diese Kosten geltend gemacht werden. Bei 50 % liegt in der Regel auch die Grenze der vom Finanzamt akzeptierten Nutzung. Sorgen Sie bei dieser Variante in jedem Fall dafür, dass die berufliche Verwendung nachweisbar ist. 

Anschaffungskosten PC, Laptop und Drucker

Nicht nur die laufenden Kosten für Ihre Technik können Ihre Steuerlast senken, auch die Anschaffungskosten von einem Laptop, Monitoren oder Drucker können im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden. Seit 2021 ist es außerdem möglich, den PC oder Laptop direkt in dem Jahr steuerlich geltend zu machen, in dem er angeschafft wurde, ganz ohne Obergrenze. Das gilt auch für dazugehörige Technik, wie einen Drucker, Monitore oder eine Tastatur. 

Allerdings ist dabei zu beachten, dass es keine Pauschalbeträge gibt. Das bedeutet, Sie können den PC oder Laptop nur in dem Umfang steuerlich absetzen, indem Sie ihn auch beruflich nutzen. Arbeiten Sie beispielsweise im Homeoffice, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie den Laptop auch privat nutzen. Die berufliche Nutzung sollten Sie daher belegen können. Das ist entweder durch eine Dokumentation über drei Monate hinweg möglich, oder durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers und auch dann, wenn Ihr Beruf die Verwendung eines Laptops voraussetzt. Hier akzeptiert das Finanzamt je nach Beruf und Anschaffungspreis eine Nutzung von 50 % bis 80 %. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Viele Ausgaben, die Sie für Laptop, Handy und Internet haben, können zu einem Teil von der Steuer abgesetzt werden. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Sie dadurch sparen können, nutzen Sie die Live-Berechnung in der Online-Steuererklärung von smartsteuer. 

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