13.03.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Beliebte Beiträge ·
Lesezeit: 2 Min.

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Der Frühjahrsputz steht an und damit einige Arbeiten im Haushalt, die Sie vielleicht gern abgeben würden? Fenster putzen, Hecke schneiden oder gleich eine dauerhafte Haushaltshilfe, wie wär’s? Wenn Sie einen Dienstleister mit diesen Arbeiten beauftragen, können Sie nämlich richtig Geld sparen. Wie haushaltsnahe Dienstleistungen Ihre Steuererstattung erhöhen können und was überhaupt dazu zählt, erklären wir Ihnen. 

Das zählt zu haushaltsnahen Leistungen  

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen alle Arbeiten im Haus oder auf dem Grundstück, die Sie zwar theoretisch selbst erledigen könnten, damit aber eine Firma oder einen selbstständigen Dienstleister beauftragen. Bis zu 4.000 € lassen sich so in der Steuererklärung angeben, wenn Sie folgende Punkte berücksichtigen: 

  • Die Tätigkeit muss im Haus oder auf dem Grundstück stattfinden. Dazu gehören Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Gartenpflegearbeiten, wie Rasen mähen oder Hecke schneiden und die Betreuung für Kinder oder Haustiere. 
  • Die Dienstleistung wird per Überweisung bezahlt und kann durch Belege nachgewiesen werden. 
  • Bis zu 20 % der Arbeitskosten und maximal 4.000 € lassen sich in der Steuer ansetzen. 

Auch als Mieter können Sie von den haushaltsnahen Dienstleistungen profitieren. Alles, was Sie von Ihrem Vermieter dafür anfordern müssen, ist die Nebenkostenabrechnung. Diese reicht in den meisten Fällen als Nachweis für Tätigkeiten, wie einen Hausmeisterservice, Gartenarbeiten oder auch die Reinigung des Treppenhauses aus. 

Handwerkerleistungen extra absetzen

Wenn neben der Hausarbeit noch größere Aufgaben anfallen, kein Problem. Auch hier können Sie steuerlich profitieren. Beauftragen Sie Handwerker, um zum Beispiel neue Fliesen zu verlegen oder die Fenster nicht nur zu putzen, sondern auch zu sanieren, gehören diese Arbeiten zu den Handwerkerleistungen. Diese können zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen mit 20 % der Arbeits- und Materialkosten mit maximal 1.200 € im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. 

Zu den absetzbaren Handwerkerleistungen gehören alle Arbeiten zur Renovierung, Instandhaltung oder Sanierung des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung. 

Dazu zählen Kosten für: 

  • Handwerker, wie Tischler, Fliesenleger, Maler oder auch die Kosten für den Schornsteinfeger.
  • Alle Renovierungs-, Verschönerungs- oder Wiederherstellungsarbeiten in der selbstgenutzten Wohnung oder Haus. 
  • Den Einsatz eines Schlüsseldienstes oder die Wartung der Heizungsanlage. 

Diese Kosten lassen sich bis zu einem Betrag von 6.000 € ansetzen, um maximal 1.200 € pro Jahr zurückzubekommen. Um diese Kosten geltend zu machen, ist eine Zahlung per Überweisung und eine Rechnung für die Leistung als Nachweis notwendig.

Was bedeutet das konkret für mich? 

Wenn Sie einen Dienstleister oder auch Minijobber beauftragt haben, um Ihre Kinder oder Haustiere zu betreuen oder aber um den Frühjahrsputz im Haus zu erledigen, brauchen Sie kein schlechtes Gewissen mehr zu haben. Denn diese Kosten sind steuerlich absetzbar. Alles, was Sie als Nachweis benötigen, ist eine Rechnung und eine Bezahlung per Überweisung. 

So lassen sich jeweils für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen 20 % der Arbeitskosten absetzen und bis zu 1.200 € von der Steuer zurückholen. Besonders einfach geht das mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer. 

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