07.03.2019 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Mal mehr, mal weniger Steuererstattung

Immer wieder erhalten wir von smartsteuer Nachfragen zur Höhe der Steuererstattung. Zum Beispiel erhielt eine Frau in einem Jahr 1.500 Euro zurück, obwohl sie nur ein halbes Jahr gearbeitet hatte. Im Jahr darauf bei voller Beschäftigung nur noch 50 Euro. Klingt auf den ersten Blick merkwürdig, aber wir können es erklären. Vorab: Der Grundfreibetrag und der Steuersatz spielen dabei eine wichtige Rolle.

Der Normalfall

Wer das ganze Jahr als Arbeitnehmer angestellt ist, zahlt jeden Monat Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Brutto abzieht und direkt ans Finanzamt überweist. Die Höhe berechnet sich unter anderem nach der Steuerklasse und der Anzahl der Kinder. Bleibt das Einkommen einigermaßen konstant übers Jahr, so entsprechen alle geleisteten Lohnsteuerzahlungen ungefähr der zu zahlenden Einkommensteuer in der Steuererklärung. Es wird also beim monatlichen Abzug immer aufs ganze Jahr gerechnet.
Natürlich können Sie zusätzliche Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend machen – dann bekommen Sie Geld zurück vom Staat. Im Fall der Frau im Beispiel oben: Sie hat das ganze Jahr gearbeitet, konnte leider nur wenig zusätzlich absetzen – und bekam deshalb nur 50 Euro zurück.

Halbes Jahr gearbeitet – halbes Einkommen

Arbeiten Sie nun aber nur die zweite Hälfte des Jahres, weil Sie zum Beispiel in der ersten Hälfte noch Student waren und sich mit 450-Euro-Job und BAföG durchgeschlagen haben, sieht die Welt anders aus. Wieder wird vom Brutto die Lohnsteuer ans Finanzamt überwiesen – bei gleichem Brutto wie im Beispiel auch in gleicher Höhe. Das geschieht aber nur sechs Mal – statt zwölf Mal.
Bei der Steuererklärung wird aber das ganze Jahr betrachtet. Sie haben nur die Hälfte des Einkommens – und davon wird der Steuersatz berechnet. Und der ist dann niedriger als für das doppelte Einkommen – wenn, Sie also das ganze Jahr gearbeitet hätten. Der Steuersatz steigt mit steigendem Einkommen an. Ihr Lohnsteuerabzug ging aber davon aus, dass sie das ganze Jahr gearbeitet haben.

Woran liegt das alles nun?

Kurz gesagt am deutschen Steuersystem. Die Höhe der Steuer, die Sie zahlen, richtet sich natürlich nach dem Einkommen. Aber doppeltes Einkommen heißt eben nicht doppelte Steuer – sondern mehr. Weil es in Deutschland keinen einheitlichen Steuersatz gibt.
Es fängt mit dem Grundfreibetrag an. Der betrug im Jahr 2018 9.000 Euro (18.000 Euro für Paare). In diesem Jahr sind es schon 9.168 Euro (18.336 Euro für Paare). Bis zu diesem Grundfreibetrag (auch Existenzminimum genannt) wird gar keine Steuer fällig. Erst danach fängt die Steueruhr an zu ticken. Wichtig ist hier der Grenzsteuersatz, der sagt, wie viel Steuern sie für jeden zusätzlichen Euro zahlen müssten. Der Grenzsteuersatz beginnt nach dem Grundfreibetrag bei 14 Prozent und steigt bis zu 45 Prozent bei den Reichen an. Mehr dazu finden Sie übrigens im Steuer-Lexikon.
Da es einigermaßen mühsam wäre, bei jedem einzelnen Euro die Steuer auszurechnen, gibt es den Durchschnittssteuersatz. Der steht dann auch bei Ihnen in der Steuererklärung. Und dafür gibt es auch große Tabellen, etwa hier.

Eine Beispielrechnung

Wenn Ihnen das alles zu kompliziert ist, dann dürfte es mit diesem Beispiel schnell klarer werden. Wir benutzen die eben verlinkte Tabelle für das Steuerjahr 2018:

  • zu versteuerndes Einkommen 30.000 Euro – Einkommensteuer 5.348 Euro
  • zu versteuerndes Einkommen 15.000 Euro – Einkommensteuer 1.191 Euro

Wir sehen: Das Einkommen hat sich verdoppelt, die Steuer mehr als vervierfacht.

Jetzt schauen wir nochmal zurück auf die monatliche Lohnsteuer:

  • Bei 30.000 Euro haben Sie rund 440 Euro jeden Monat an Lohnsteuer gezahlt – wir lassen der Einfachheit halber alle Werbungskosten und ähnliches außer acht.
  • Bei den 15.000 Euro (halbes Jahr gearbeitet) haben Sie jeden Monat auch 440 Euro gezahlt. Macht in sechs Monaten 2.640 Euro. Einkommensteuer müssen Sie aber nur 1.191 Euro zahlen – Sie erhalten rund 1.450 Euro bei der Steuer zurück.

Das sind in guter Näherung die Zahlen im Eingangsbeispiel.
Wenn Sie in dem anderen halben Jahr Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Arbeitslosengeld erhalten haben, ist die Erstattung nicht mehr so groß. Zwar sind diese Einkünfte steuerfrei, sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, können Sie meist mit einer höheren Steuererstattung rechnen als bei Vollbeschäftigung im kompletten Jahr.  

 


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