24.05.2016 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Verdammter Papierkram – welche Belege muss ich beim Finanzamt einreichen (Serie, Teil 52)

Früher war alles viel komplizierter. Da wurde die Steuererklärung auf Papier gemacht. Die entsprechenden Vordrucke musste man sich auch noch im Finanzamt abholen. War man fertig, tütete man die ausgefüllten Vordrucke in einen großen Briefumschlag, packte sicherheitshalber alle Belege mit rein – und ab die Post.
Heute sieht alles leichter aus. Viele machen die Steuererklärung am Computer oder Tablet. Und schicken sie dann einfach übers Internet ans Finanzamt. Doch was ist mit den vielen gesammelten Belegen (aus Papier)? Klar, die muss man aufheben, man weiß ja nie. Müssen diese Unterlagen aber trotzdem auch noch ans Finanzamt geschickt werden? Alle? Oder nur bestimmte? Die Antworten gibt es wie gewohnt hier.

Was muss JEDER ans Finanzamt schicken

Ganz egal auf welchem Weg Sie Ihre Steuererklärung verschicken, es gibt eine Reihe von Belegen, die sie definitiv per Post ans Finanzamt schicken müssen. Natürlich nur, wenn sie diese gesetzlich erforderlichen Unterlagen überhaupt haben. Wenn Sie zum Beispiel nichts gespendet haben, können Sie natürlich auch keine Spendenbescheinigungen einreichen.  Hier nun die Liste der Belege, die Sie auf jeden Fall per Post ans Finanzamt senden müssen:

  • sogenannte Zuwendungsnachweise (etwa Spendenbescheinigungen)
  • Nachweis der Behinderung im ersten Jahr oder bei einer Änderung
  • Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragssteuer (nur, wenn eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragt wird)
  • Steuerbescheinigung über Kapitalerträge, für die keine Kichensteuer einbehalten wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht
  • Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
  • Nachweise der Unterhaltsbedürftigkeit


Empfohlen wird von den Finanzbehörden desweiteren, Belege dann einzureichen, wenn besondere Lebensumstände eingetreten sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • beruflich bedingte Umzugsaufwendungen
  • doppelte Haushaltsführung
  • häusliches Arbeitszimmer

Das sind jetzt nicht so schrecklich viele Belege, die Sie verbindlich schicken müssen. Und einige Steuerzahler kommen tatsächlich völlig ohne diese Belege aus, weil sie davon einfach nicht betroffen sind.

Was Sie nicht ans Finanzamt schicken müssen

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber hingegen müssen Sie nicht einreichen – die Daten hat Ihre Firma schon längst ans Finanzamt übermittelt. Unterlagen zur Gewinnermittlung sind ebenfalls meist verzichtbar. Das war’s eigentlich auch schon. Warum das so ist, lesen Sie gleich im nächsten Abschnitt.

Was JEDER ans Finanzamt schicken sollte

Im Internet finden sich immer wieder Ratschläge und Empfehlungen, dass Steuerzahler bestimmte Belege nicht zum Finanzamt schicken brauchen. Man solle sie nur aufbewahren für den Fall, dass das Finanzamt sie doch noch anfordert. Dazu gehören unter anderem Belege über

  • Arbeitsmittel
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Versicherungsbeiträge


Wir empfehlen
aber ganz klar, diese und auch andere Belege zur Sicherheit mitzuschicken. Denn nur so können Sie vermeiden, dass das Finanzamt Ausgaben nicht anerkannt und Posten einfach streicht – weil die entsprechenden Belege fehlen.

TIPP: Ganz auf Nummer sicher gehen Sie übrigens mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Dort sehen Sie in Ihrer individuellen Belegliste ganz genau, welche Unterlagen Sie an das Finanzamt schicken müssen.

Zusammenfassung: Papierlos geht die Steuererklärung für die meisten immer noch nicht. Es gibt immer noch genug Unterlagen, die Sie ans Finanzamt per Post senden müssen oder sollten.

 

Zum vorherigen Teil der Serie: Gut versichert – aber was lässt sich davon von der Steuer absetzen? (Serie, Teil 51)

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Fischer Gustav sagt:

    Wenn Sie schreiben:

    Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber hingegen müssen Sie nicht einreichen – die Daten hat Ihre Firma schon längst ans Finanzamt übermittelt.

    Gilt das auch für den Rentenbescheid?
    Die Rentenanstalt könnte den ja auch an das zuständige Finanzamt überweisen

  • Franziska Sobolowski Franziska Sobolowski sagt:

    Hallo Herr Fischer, genau.
    Das gilt auch für den Rentenanpassungsbescheid.

  • Avatar Gunnar Henne sagt:

    Warum kann man diese Belege nicht auch gleich Scannen und an das Finanzamt übermitteln? Wenn ich dennoch alles Ausdrucken muß Unterschreiben muß, und das dann per Post schicken muß kann ich mir die Elektronische Übermittlung auch sparen

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Leider ist das technisch noch nicht möglich. Belege müssen noch real vorgelegt werden.

  • Avatar Michael Müller sagt:

    Was ist mit Belegen für Kinderbetreuungskosten? Sind die nicht auch verpflichtend einzureichen?

  • Jennifer Dittmann Jennifer Dittmann sagt:

    Hallo Herr Müller,

    ja den Beleg für die Kinderbetreuungskosten z.B. von der Kita müssen Sie auch beim Finanzamt einreichen.

  • Avatar denise sagt:

    Hallo,

    habe gerade die Steuererklärung übermittelt. Muss ich diese jetzt trotzdem per Post schicken, obwohl ich keine Belege beifügen muss???

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo Denise,

    ob Sie noch Unterlagen per Post versenden müssen, hängt davon ab, wie Sie die Steuererklärung abgegeben haben. Bei smartsteuer werden Sie im Bereich Abgabe Schritt für Schritt geführt und auf die zu versendenden Unterlagen hingewiesen.

  • Avatar Frank sagt:

    Hallo,ich bin auch gerade fertig mit der Einkommensteuer und habe die 29,50 für Smartsteuer überwiesen und den Betrag als Ausgaben eingesetzt,wieviel bekomme ich erstattet?
    Gruß

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    die Erstattung können Sie oben innerhalb Ihres Steuerfalls erkennen.

  • Avatar Werner sagt:

    Hallo,
    smart Steuer wirbt mit der Übernahme der Steuerdaten aus dem Vorjahr; dies hat auch nach Anruf bei der Hotline leider nicht funktioniert. Lästige Eingaben aller persönlichen Daten sowie AfA, Versicherungs- und sonstige immer wiederkehrende Daten waren erforderlich.

  • Avatar Giuseppe sagt:

    N’abend, habe gerade meine erste Erklärung fertiggestellt und mir ist aufgefallen, dass die gesamte Zeit über der Betrag der geschätzten Erstattung auf 0,00 € stand und immer noch so steht. Technischer Fehler? Oder bekomme ich tatsächlich nichts… Wäre kein guter Deal 😉

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    die angezeigte Erstattung sollte der tatsächlichen Erstattung centgenau entsprechen.

    Warum bei Ihnen 0 Eure errechnet wird, können wir ohne weitere Details nicht beantworten. Die auf das Einkommen zu zahlende Steuer wird mit der bereits gezahlten Steuer (zB Lohnsteuer) verglichen und die Differenz wird erstattet. Maximal kann die bereits entrichtete Steuer erstattet werden.

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,

    bitte gehen Sie zur Übernahme der Daten von 2016 nach 2017 wie folgt vor:

    1. Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto unter folgendem Link ein: https://steuerjahr2017.smartsteuer.de/app
    2. Im Bereich „Meine Steuerfälle“ sehen Sie Ihre Steuerfälle. Auch die Steuerfälle aus 2016 (etwas weiter unten). Klicken Sie nun auf „Nach 2017 übertragen“ bei dem Steuerfall den Sie übertragen wollen.
    3. Geben Sie einen Namen ein und Bestätigen Sie die Datenübernahme.

    Die Anwendung übernimmt dann eine Vielzahl von Daten, insbesondere z.B. die persönlichen Daten.

  • Avatar Marion sagt:

    Hallo,
    ich habe mit Smartsteuer.de meine Steuererklärung 2017 inkl. den erforderlichen EÜR vollelektronisch dem zuständigen FA übermittelt. Ich wurde von Smartsteuer.de darüber informiert, dass ich die angegebenen außergewöhnlichen Belastungen meines Ehegatten mit 100% Behinderung und Merkzeichen G als Nachweis dem FA noch per Post senden muss, dies habe ich bereits vorbereitet, aber wie sieht das mit den EÜR und dgl. aus, muss man die EÜR auch nochmal separat in Papierform dem FA per Post zusenden?

    Besten Dank im Voraus!

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,

    die EÜR muss ab 2017 immer vollelektronisch an das Finanzamt gesendet werden. Ein (teilweiser) Versand per Post ist nicht mehr möglich.

  • Avatar Rene sagt:

    Habe bescheid bekommen und kein geld auf konto was kann da liegen

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    die Zahlung wird zeitnah bei Ihnen eingehen, auf der ersten Seite des Bescheides finden Sie einen Hinweis zur Erstattung.

  • Avatar Angie sagt:

    Hallo,
    ich habe mit Smartsteuer meine Steuererklärungen gemacht, es wurde ein Erstattungsanspruch durch die Software errechnet. Nunmehr setzte das Finanzamt alle Steuerbescheide auf Null.
    Widerspruch meinerseits, wird durch das Finanzamt nicht zugelassen. Man sitzt mir nunmehr im Nacken und fordert mich auf meine Einsprüche umgehend zurück zu ziehen,
    Als Laie habe ich ziemlich Angst abermals vor Gericht ziehen zu müssen, habe gerade einen 5 Jahres Prozess hinter mir.Ich befürchte die Klageabweisung und lande somit in einer Kostenfalle.

  • Avatar Eliza sagt:

    Guten Abend,

    habe gerade meine Steuererklärung 2022 fertig und würde sie auch so abschicken. Allerdings, habe ich mit dem letzten Steuerbescheid vom Finanzamt folgende Erläuterung bekommen „Bitte reichen Sie mit der Steuererklärung 2022 einen Nachweis der gemachten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhne von 1.110 Euro ein.“
    Muss ich das dann auch extra per Post schicken? Oder gibt es bei SmartSteuer eine Option als Scan das weiterzuleiten und ich habe diese Option übersehen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort


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