07.06.2016 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Mehr Zeit für die eigene Steuererklärung – aber nicht mehr in diesem Jahr! (Serie, Teil 55)

Vielleicht haben Sie Mitte Mai auch Überschriften gelesen wie: „Finanzamt schenkt Ihnen mehr Zeit“ oder „Längere Frist für die Steuererklärung“. Keine Panik, Sie haben nichts verpasst. Denn dahinter steckt „nur“, dass der Bundestag das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ verabschiedet hat. Und in dem gibt es neue Fristen für die Abgabe der Steuererklärung – die allerdings nicht mehr in diesem Jahr greifen.

Ich erkläre Ihnen gleich, was sich genau mit diesem Gesetz ändern soll. Außer den schon erwähnten Fristen geht es unter anderem um automatische Steuerbescheide, Digitalisierung und Belege. Bereits im vorherigen Teil 54 meiner Serie stand alles über Verspätungszuschläge im neuen Gesetz.

Neue Fristen für die Steuererklärung

Zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe – so die kurze Angabe zu den Fristen. Was bedeutet das? Der in Steuerfragen zur Berühmtheit gekommene 31. Mai ist bald Geschichte. Doch obwohl das oben erwähnte Gesetz mit dem langen Namen schon ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten soll (wenn der Bundesrat noch zustimmt), dauert es damit dann doch noch ein bisschen. Erst ab dem Steuerjahr 2018 sollen die zwei zusätzlichen Monate greifen. Das heißt, weil die zugehörige Steuererklärung erst im Folgejahr gemacht wird: erstmals im Jahr 2019 heißt der Stichtag 31. Juli. Der gilt wie bisher nur für die Steuerzahler, die zur Abgabe verpflichtet sind und die Steuererklärung selbst machen, zum Beispiel mit Hilfe unserer Online-Lösung smartsteuer.
Wer einen Steuerberater bemüht, hat auch zwei Monate mehr Zeit. Da diese bisher schon zwölf Monate für die Abgabe hatte, sind es nun 14 Monate. Fürs Steuerjahr 2018 ist die Frist dann der 29. Februar 2020. (Wenn es kein Schaltjahr ist, dann der 28. Februar).

Automatische Steuerbescheide, Digitalisierung und Belege

Auch hier wieder eine kurze Erklärung: Die Finanzbehörden setzen zunehmend auf den Kollegen Computer beziehungsweise Roboter. Bis zum Jahr 2022 sollen deutschlandweit die meisten Steuererklärungen vollautomatisch bearbeitet werden. Das klappt natürlich am besten, wenn diese auch elektronisch vorliegen, also nicht auf Papier. Ein sogenanntes Risikomanagementsystem soll „auffällige“ Fälle herausfiltern, die dann doch noch von Finanzbeamten bearbeitet werden. Auch wenn mehr und mehr Computer die Arbeit erledigen: Wer will, kann seine Steuererklärung trotzdem weiterhin auf Papier einreichen.

Apropos Papier: Wesentliche Änderungen wird es auch bei den Belegen geben, die man bisher per Post zum Finanzamt schicken musste. Also zum Beispiel Spendenquittungen und Bescheinigungen über Kapitalerträge. Die gute Nachricht: Sie müssen diese Belege nicht mehr zum Finanzamt schicken, sondern nur noch zu Hause aufbewahren. Die schlechte Nachricht: Wenn das Finanzamt die Belege dann doch haben will, müssen sie übers Internet geschickt werden, also in digitaler Form vorliegen. Theoretisch hieße das, dass man alle Belege einscannen müsste…

Zusammenfassung: Im Jahr 2019 ist der 31. Juli zum ersten Mal der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Ein neues Gesetz bringt zudem viele weitere Änderungen bei der Steuer.

 

Zum vorherigen Teil der Serie: Wer zu spät kommt – der zahlt Strafe (Serie, Teil 54)

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Elena sagt:

    Ab wann gilt, dass man keine Belege mehr schicken muss? Steuerjahr 2016? 2017? Oder ist eher der Steuererklärung-Abgabe-Zeitpunkt entscheidend bzw. für alle Abgaben ab dem 1. Januar 2017? Danke.

  • Jennifer Dittmann Jennifer Dittmann sagt:

    Hallo Elena,

    dies steht noch nicht ganz fest frühestens ab 2017.

  • Avatar Boris sagt:

    Ich finde diesen Artikel sehr hilfreich und informativ. Ich habe nur bisschen Angst davor Fehler zu machen. Deshalb tendiere ich eher zum Experten.


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