12.07.2016 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

18 Monate sind nicht genug – wie die Politik bei der Reform der Erbschaftsteuer versagt hat

So, nun sind sie alle im Urlaub. Unsere Politiker. Parlamentarische Sommerpause heißt das. Zuvor gab es am Freitag (8. Juli) noch eine Sitzung des Bundesrates. Und dann stand es endgültig fest: Die Reform der Erbschaftsteuer kommt nicht. Zumindest nicht rechtzeitig. Mehr als 18 Monate hatte die Politik Zeit, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen – und hat es nicht geschafft. Lesen Sie hier die Chronologie eines spektakulären Versagens.

Erbschaftsteuer – eine Frage der Gleichheit

In diesem Artikel wollen wir weitgehend auf Details der Erbschaftsteuer verzichten. Nur so viel: Wer erbt, zahlt Steuern, aber erst ab einem gewissen Freibetrag (siehe diesen Blog-Artikel). Wer aber Betriebsvermögen erbt („Firmenerbe“), erhält weitreichende Vergünstigungen, wenn er nur den Betrieb weiterführt und für den langfristigen Erhalt von Arbeitsplätzen sorgt. Macht ja auch irgendwie Sinn. Denn keinem ist geholfen, wenn ein Unternehmer pleite geht, nur weil er Erbschaftsteuer zahlen muss. Aber: Diese Ausnahmereglung für Firmen betraf und betrifft unter anderem auch besonders reiche Erben – die salopp gesprochen, locker Erbschaftsteuer hätten zahlen können, es aber nicht mussten. Und weil das ein sehr grundsätzliches Problem war, musste sich schließlich das Bundesverfassungsgericht mit diesem und anderen Problemen (etwa speziellen Regeln für Firmen mit wenigen Mitarbeitern) beschäftigen.

Gesetz war verfassungswidrig

Am 17. Dezember 2014 entschied das Bundesverfassungsgericht dann tatsächlich, dass einzelne Paragraphen des Erbschaftsteuergesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. (Az: 1 BvL 21/12). Genau genommen mit Artikel 3, Absatz 1. Dort heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Die Vorschriften des Gesetzes könnten zwar erstmal weiter angewendet werden. Aber „der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 eine Neureglung treffen“, ließ das Gericht verlauten.

Lockerer Fahrplan

Nach der klaren Ansage der Richter aus Karlsruhe setzten sich die Experten im Finanzministerium sofort hin und erarbeiteten einen Gesetzentwurf. Hier kommt noch eine kleine Nebenkritik: Die Chance, das Steuerrecht wenigstens bei Erbschaften grundsätzlich zu ändern und zu vereinfachen, ließ die Politik die ganze Zeit ungenutzt. Dabei wäre es ein guter Zeitpunkt gewesen, wie wir auch in diesem Blog-Beitrag geschrieben hatten.
Nun, Politik ist aber oft anders, und so wurde am ursprünglichen Gesetz nur so lange geschraubt, bis man meinte, die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen.
Und nur rund ein halbes Jahr später, am
8. Juli 2015, verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzentwurf. Noch ein knappes Jahr, bis das Gesetz verabschiedet und im Gesetzblatt stehen muss…

Streit, mehr Streit, langer Streit

Was erstmal gut klang, war es dann aber doch nicht. Denn das Hauen und Stechen zwischen den beteiligten Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD ging danach erst richtig los. Zu viele Zugeständnisse an die Firmenerben hieß es auf einer Seite, eine andere Seite sah den Untergang vieler kleiner Familienfirmen kommen und noch eine andere forderte ganz allgemein Nachbesserungen zugunsten der Wirtschaft. Und so vergingen die Monate, war ja schließlich noch viel Zeit bis zum 30. Juni 2016…

Wie, der Bundesrat muss auch zustimmen?

Doch es kam, wie es kommen musste. Man hörte 2015 kaum noch was vom neuen Gesetz, vereinzelt meldeten sich Verbände oder Experten mit Forderungen. Am 22. Januar 2016 vermeldete die Stuttgarter Zeitung dann, dass der Bundestag auch im Januar noch nicht über das neue Gesetz zur Erbschaftsteuer abstimmen wird.
Februar, März, April, Mai 2016 … keine Entscheidung, höchstens Schuldzuweisungen sind in der Presse zu lesen. Aber dann:
20. Juni 2016: Die Große Koalition feiert sich dafür, dass man sich endlich geeinigt habe. Jetzt könne das Gesetz doch noch wie geplant pünktlich kommen…
24. Juni 2016: Der Bundestag verabschiedet das Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer, sechs Tag vor Ablauf der Frist.
Doch offenbar völlig überraschend für die Große Koalition melden sich Vertreter aus den Bundesländern und fordern Nachbesserungen am Gesetz. Das hatten sie zwar auch schon zuvor getan. Man hatte aber das Gefühl, dass die Koalitionsparteien völlig vergessen hatten, dass das Erbschaftsteuergesetz auch noch durch den Bundesrat muss… Und der sollte sich nur noch einmal vor der Sommerpause treffen:
8. Juli 2016: Der Bundesrat lehnt das Gesetz ab und ruft den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Mit einer Einigung sei deshalb frühestens im Herbst zu rechnen.

Wir fassen zusammen: Die große Politik aus Bundestag und Bundesrat bekommt es nicht hin, innerhalb von 18 Monaten ein Gesetz zu verabschieden. Und nicht irgendeins, sondern eins, dass das Bundesverfassungsgericht innerhalb dieses Zeitraums gefordert hatte. Dann wünschen wir erstmal einen schönen Urlaub.


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)