06.11.2018 · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Alle Jahre wieder – die Bescheinigung der Bank

Wir biegen so langsam auf die Zielgeraden des Jahres 2018 ein. Und wenn es vorbei ist, brauchen Sie im Jahr 2019 die Jahressteuerbescheinigung der Bank. Oder mehrerer Banken, wenn Sie mehrere haben. Warum Sie diese trotz aller Neuerungen oft noch brauchen und was es mit der Anlage KAP in der Steuererklärung auf sich hat – Sie erfahren es hier.

Steuern auf Gewinne

Wer sein Geld anlegt und damit Gewinne erzielt, muss diese prinzipiell versteuern. Dabei spielt es erstmal keine Rolle, ob es sich um Zinsen, Dividenden oder Aktien- beziehungsweise Fondsgewinne handelt. Das war früher sehr kompliziert, ist aber seit knapp zehn Jahren schon etwas einfacher geworden. Denn es werden von den Gewinnen pauschal 25 Prozent Steuern fällig, natürlich plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Damit ist alles abgegolten, weshalb das ganze auch Abgeltungsteuer heißt. In der Regel müssen Sie sich um nichts kümmern, die Banken führen die fälligen Steuern ab.

Freibeträge, Freistellungsaufträge und NV-Bescheinigung

Aber: Das alles greift nicht ab dem ersten Cent. Es gibt den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Ehepaare. Erst ab diesen Beträgen wird die Steuer tatsächlich fällig. Die Banken hingegen überweisen die Steuer prinzipiell ab dem ersten Cent. Es sei denn – Sie haben einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung).

  • Freistellungsauftrag: Das haben die meisten wohl schon mal gehört. Damit sagen Sie der Bank, dass bis zu einer gewissen Grenze (maximal der Sparerpauschbetrag) Gewinne steuerfrei gestellt sind. Haben Sie mehrere Konten oder Depots, sollten Sie das gut aufteilen, denn der Sparerpauschbetrag gilt für alle zusammen.
  • NV-Bescheinigung: Die greift für Leute, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, aktuell sind das 9.000 Euro. Die müssen gar keine Steuern zahlen – und deshalb auch nicht auf Kapitaleinkünfte. Die Bescheinigung muss beim Finanzamt beantragt und dann der Bank vorgelegt werden.

Sieht doch ganz gut aus, werden Sie sagen, warum brauche ich dann noch eine Jahresbescheinigung der Bank? Das erfahren Sie jetzt.

Jahressteuerbescheinigung und die Anlage KAP  

Es gibt leider immer noch genug Fälle, in denen Sie ran müssen – wenn Sie kein Geld verschenken wollen. Und das will ja keiner. In der Regel geht es um Steuern, die gezahlt worden sind, die Sie aber zurückholen können. Und das funktioniert, wir alle wissen es, nur über die Steuererklärung – in diesem Fall mit der Anlage KAP. Um die richtig ausfüllen zu können, brauchen Sie die Jahressteuerbescheinigung.

Wann ist die notwendig?

  • wenn Sie keinen Freistellungsauftrag gestellt haben.
  • wenn Ihre Gewinne über der Grenze des Freistellungsauftrags liegen und Sie den Freibetrag (801 oder 1.602 Euro) nicht völlig ausgeschöpft hatten.
  • wenn Sie vergessen hatten, eine NV-Bescheinigung zu beantragen. Das betrifft natürlich nur die, die dafür überhaupt infrage kommen.
  • wenn Sie bei einer Bank Gewinne, bei einer anderen aber Verluste, etwa mit Aktiengeschäften, eingefahren haben.
  • wenn Sie eine Günstigerprüfung beantragen. Hier ist die Jahressteuerbescheinigung zwar nicht zwingend, weil das Finanzamt die Daten eigentlich schon hat. Aber schaden kann es nicht – und die Anlage KAP müssen Sie auf jeden Fall ausfüllen. Wen betrifft das? Wer mit seinem Einkommen bei etwa 16.000 Euro (Paare 32.000 Euro) liegt, ist vom Steuersatz von 25 Prozent bei der Abgeltungsteuer benachteiligt. Denn der persönliche Steuersatz liegt unter diesem Wert. Und da greift die Günstigerprüfung. Auf Antrag wird Ihr persönlicher Steuersatz (unter 25 Prozent) dann auch auf Ihre Kapitaleinkünfte angewendet.

Und wer eher der Typ „Auf Nummer sicher“ ist, sollte die Bescheinigung eh haben, denn so hat man wenigstens schriftlich, was die Bank an Steuern abgeführt hat. Können ja auch mal Fehler passieren. Achso, immer häufiger kommt die Bescheinigung nicht mehr automatisch, Sie müssen diese erst noch anfordern.
In der Jahressteuerbescheinigung der Bank stehen dann alle steuerlich relevanten Daten drin, meist auch, wo Sie in der Anlage KAP hingehören.

Was bedeutet das konkret für mich?
Die Jahressteuerbescheinigung ist die Basis, um über die Anlage KAP zu viel gezahlte Steuern vom Staat zurückzuholen. Es empfiehlt sich deshalb, diese im Zweifel anzufordern.  

 

Geschrieben von:
Stefan Heine Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Als Geschäftsführer von smartsteuer hält Stefan das Team mit seiner harmonischen Art zusammen und fokussiert es auf das gemeinsame Ziel: Die einfachste Steuererklärung.
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Carsten Kettner sagt:

    Ein Wort zur ab 2019 durchgeführten Vorabsteuer wäre hier angebracht gewesen. Die Banken führen nämlich nun eine Vorabsteuer auf (mögliche?) Gewinne und Einnahmen aus Dividenden und Aktiengeschäften ab, deren Höhe jedoch zur Zeit noch nicht bekannt ist. Dies ist zumindest die Information meiner Depot-führenden Bank. Dies heißt jedoch auch, dass die Steuerbescheinigung in 2019 deutlich später an die Bankkunden ausgeliefert werden kann.
    Haben Sie hierzu nähere Informationen?

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Derzeit liegen uns leider keine Informationen vor. Sobald wir
    etwas konkretes wissen, wird es einen Blogbeitrag geben.


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