17.04.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Rentner ·
Lesezeit: 3 Min.

Steuererklärung: Wer darf mir helfen?

Haben Sie sich vorgenommen, die Steuererklärung zu machen, aber stehen nun wieder einmal vor so vielen Fragen? Was kann ich absetzen, muss ich überhaupt abgeben und wie vermeide ich Fehler? 

Wenn Sie das Glück haben, in Ihrem Bekannten- oder Freundeskreis jemanden zu kennen, der sich im Bereich Steuererklärung auskennt, ist das doch wunderbar, oder? Einfach gemeinsam drüberschauen oder direkt das nette Angebot annehmen und die lästige Aufgabe abgeben und jemand anderen erledigen lassen. 

Was nach einer einfachen Lösung klingt, ist leider offiziell verboten. Wer Ihnen bei der Steuererklärung helfen darf und warum, das erklären wir Ihnen im Folgenden.  

Das Steuerberatungsgesetz und was es bedeutet

In Deutschland ist es genauestens geregelt, wer bei der Erstellung der Steuererklärung helfen darf und wer nicht. Nur bestimmte Personen und Vereinigungen dürfen laut dem Steuerberatungsgesetz bei der Erstellung der Erklärung helfen. Dazu gehören Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Natürlich ist es auch einem Lohnsteuerhilfeverein erlaubt, bei der Steuererklärung zu unterstützen. Doch wie sieht es mit Verwandten oder Freunden aus dem privaten Umfeld aus? 

Erlaubt ist eine Hilfe in Sachen Steuern von Familienmitgliedern, wie Eltern, Geschwister, Schwiegerkinder oder Großeltern, schon. Die Unterstützung darf jedoch nur unentgeltlich erfolgen, laut dem Gesetz.

Nicht erlaubt ist die Hilfe von Verwandten, Freunden und Kollegen, wenn diese geschäftsmäßig durchgeführt wird. Als geschäftsmäßig gilt eine Unterstützung oder Leistung dann, wenn man die Absicht hat, diese Hilfe in gleicher Weise zu wiederholen. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob diese Unterstützung bezahlt wird oder nicht. Das bedeutet, wenn Sie einen Freund haben, der sich um die Steuererklärungen mehrerer Leute kümmert, ist das nicht erlaubt. Denn dieser Mensch darf nicht als Bevollmächtigter des Steuerzahlers auftreten. Die Folge ist, dass die Steuererklärung von dem Finanzamt abgewiesen werden kann. Auch ein Bußgeld kann im schlimmsten Fall verhängt werden. 

Welche Hilfe ist erlaubt?  

Aber keine Sorge, seit diesem Jahr 2024 ist das Steuerberatungsgesetz um den § 6 erweitert worden. Dieser besagt, dass nun auch Freunde und Kollegen bei der Steuererklärung helfen können, solange dies im Einzelfall und unentgeltlich passiert. Wichtig ist, dass sie eben nicht wiederholend stattfindet und dafür eine Gegenleistung verlangt wird. Wenn Sie jetzt überlegen, wer in Ihrem Bekanntenkreis hilfreich wäre, lohnt es sich, die eigene Steuererklärung einmal selbst anzugehen. Mit einer Online-Steuersoftware, wie smarsteuer brauchen Sie gar keine Hilfe von anderen mehr. Dank der Schritt-für-Schritt-Anleitung werden Sie sicher durch Ihren Steuerfall geführt und machen garantiert keine Fehler. Der smartCheck am Schluss prüft Ihre Erklärung noch einmal vor der Abgabe an das Finanzamt. Das Beste daran: Neben der direkten Abgabe Ihrer Erklärung steht Ihnen für jeden Steuerfall das Wissen uneingeschränkt zur Verfügung, das Sie brauchen. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Wenn Sie sich nicht allein an Ihre Steuererklärung trauen, ist eine beratende Unterstützung von Freunden und Verwandten kein Problem. Solange es nicht wiederholt stattfindet und keine Geschäftsmäßigkeit vorliegt, ist Hilfe erlaubt. Uneingeschränkte Hilfe leisten dürfen jedoch nur Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. 

Am leichtesten ist es daher, die eigene Steuererklärung mithilfe der Software von smartsteuer zu machen. So machen Sie Ihre Erklärung Schritt für Schritt selbst und können live sehen, wie hoch die erwartete Erstattung ist. Dank der Prüfung am Ende entgeht Ihnen dabei kein wichtiges Detail. Um regelmäßige Steuertipps zu erhalten, abonnieren Sie unseren Newsletter. 


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