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Einkommensarten – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 

Einkommensarten - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Einkommensarten - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Wir schreiben hier ja regelmäßig über Steuern. Doch was muss eigentlich alles versteuert werden? Im deutschen Einkommensteuergesetz ist das natürlich klar geregelt. Es gibt genau sieben sogenannte Einkunftsarten. Und diese sieben werden wir in einer kleinen Serie eine nach der anderen vorstellen. Den Auftakt machen die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

7 Einkunftsarten – der Überblick

Bevor wir gleich loslegen hier die sieben Einkunftsarten auf einen Blick.

Was sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit?

Zugegeben: Es ist schon ein sperriger Begriff – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie lassen sich aber einfach von der selbstständigen Arbeit abgrenzen. Und da dürfte dann schnell klar sein, was gemeint ist. Im Prinzip geht es bei Nichtselbstständigkeit also um Arbeitnehmer im weitesten Sinne oder Angestellte also auch Beamte des öffentlichen Dienstes. Sie haben ein Beschäftigungsverhältnis und sind gegenüber dem Arbeitgeber weisungsgebunden. 

Nichtselbstständige werden für ihre Dienste entlohnt und müssen darauf Steuern (Lohnsteuer) zahlen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag von 9.168 Euro (Jahr 2019) übersteigt. Das erledigt übrigens gleich der Arbeitgeber, der die Lohnsteuer berechnet und an das Finanzamt überweist. Die Einnahmen aus der Lohnsteuer zählen zu den größten Posten im Staatshaushalt. 2018 waren es mehr als 208 Milliarden Euro.

Die Lohnsteuer macht einen Großteil der Staatseinnahmen aus.

Wichtig hier: die Steuerlast kann jeder Nichtselbstständige drücken, wenn er genügend Werbungskosten als Ausgaben in der Steuererklärung vorweisen kann. 1.000 Euro gibt es schon mal pauschal, wer mehr hat, muss das entsprechend nachweisen. 

Was gehört nun aber genau zu diesen Einkünften?

Hier muss man drei Kategorien unterscheiden. Es gibt die Einkünfte aus einem aktiven und einem früheren Arbeits- oder Dienstverhältnis sowie Vorsorgeleistungen des Arbeitgebers.

In der nächsten Folge der Serie geht es dann um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Und um die Zeit bis dahin etwas zu überbrücken, hier noch das passende Video zur nichtselbstständigen Arbeit zum Verinnerlichen:

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