06.03.2020 · Rentner · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Immer mehr Steuern für Rentner

Es könnte alles so schön sein. Das Arbeitsleben hinter sich gelassen – und endlich der wohlverdiente Ruhestand. Doch bei immer mehr Rentnern kommt das böse Erwachen. Denn schon lange ist „Renten-Brutto“ nicht gleich „Renten-Netto“. Und dazu gehört zunehmend auch, dass Steuern zu zahlen sind. Ein Umstand, den die Fraktion der Linken im Bundestag nicht länger hinnehmen will. Sie fordert eine Steuerreform. Warum das alles so ist erfahren Sie hier im Blog.

Die nackten Zahlen

Rund fünf Millionen Rentner müssen mittlerweile Steuern zahlen – und damit bald jeder dritte. Jedes Jahr werden es mehr. Das hat Gründe, zu denen wir gleich noch kommen. Aber zuerst noch eine Zahl. 40,82 Milliarden Euro zahlten Rentner im Jahr 2019 Steuern, in diesem Jahr rechnet der Fiskus mit knapp 43 Milliarden Euro. Das ist wirklich ’ne Menge Holz. 

Woran liegt das alles? 

Das negative Zauberwort heißt nachgelagerte Besteuerung. Seit 2005 schon greift dieses Prinzip. Davor gab es eher wenig Rentner, die auch Steuern zahlen mussten. Was hat sich mit diesem neuen Prinzip geändert? Nun, seit 2005 sind Renten zu versteuern. Quasi im Gegenzug wird die Altersvorsorge steuerlich belohnt. Will sagen, weniger Steuern vor der Rente (wenn man denn vorsorgt) – dafür mehr Steuern während der Rentenzeit. 

Die drei Faktoren zur Besteuerung von Renten

Sie haben es sicher beim Lesen bemerkt: Nicht jede Rentnerin und jeder Rentner muss Steuern zahlen. Weil es klare Regeln gibt, ab welchem Einkommen Steuern fällig werden. Die wichtigsten drei Faktoren sind das Renteneintrittsjahr, der Rentenfreibetrag und schließlich der Grundfreibetrag.

  • Renteneintrittsjahr: Wer in diesem Jahr in Rente geht, muss „nur“ 80 Prozent seiner Rente versteuern. In den Vorjahren war die Zahl jedes Jahr 2 Prozent geringer, ab 2021 steigt sie jedes Jahr um 1 Prozent an. Für die „Jüngeren“ in der Runde: Ab 2040 muss die komplette Rente versteuert werden! 
  • Rentenfreibetrag: Dieser Wert ist wichtig für den Steueranteil der Rente. Aus den jeweiligen Prozenten (aktuell 80) wird der Rentenfreibetrag ermittelt. 20 Prozent sind ja nicht zu versteuern. Wer also zum Beispiel im ersten vollen Rentenjahr 15.000 Euro Rente erhält, hat davon 20 Prozent, also 3.000 Euro als Rentenfreibetrag. Dieser Betrag bleibt in den folgenden Jahren immer gleich. 
  • Grundfreibetrag: Zusätzlich zum (steuerfreien) Rentenfreibetrag gibt es wie bei allen anderen Steuerzahlern noch den Grundfreibetrag. Dieses auch Existenzminimum genannte Wert wird in der Regel jedes Jahr erhöht, in diesem Jahr sind es für Ledige 9.408 Euro, für Ehepaare entsprechend 18.816 Euro. 

Wenn wir im Beispiel bleiben, hat der Rentner eine steuerpflichtige Rente von 15.000 minus 3.000 = 12.000 Euro. Die Steueruhr fängt aber erst nach 9.408 Euro an zu ticken. 

Was will die Linke? 

Die Partei sieht in der Besteuerung der Renten ein großes Problem. Auch wer kleine und mittlere Renten bezieht, kommt in die Gefahr, dass diese besteuert werden. Altersarmut wäre die Folge. Fraktions-Chef Dietmar Bartsch will, dass das nicht passiert und die Betroffenen vorm Finanzamt geschützt werden. Wie das genau aussieht, bleibt natürlich offen. Aber das Problem liegt jetzt endlich mal auf dem Tisch. Und manchmal passiert ja doch was, auch bei den Renten. Die Grundrente wird ja als Beispiel nun voraussichtlich 2021 eingeführt. Und dabei geht es auch um die Bekämpfung von Altersarmut.

Und noch eine gute Nachricht zum Schluss. Wenn Sie Steuern zahlen müssen als Rentner, sollten Sie auch eine Steuererklärung machen. Die lohnt sich auch für Rentner. Besonders einfach und schnell geht das mit unserer  Online-Steuererklärung smartsteuer. Die ist wirklich nicht schwer und auch für Steuerlaien geeignet.

Was bedeutet das konkret für mich?
Jedes Jahr müssen mehr Rentner Steuern zahlen. Ob dagegen wirklich etwas passiert, und sei es nur für Menschen mit kleinen und mittleren Renten, steht noch in den Sternen. Klar ist aber: Mit smartsteuer machen Sie auch als Rentner Ihre Steuer im Handumdrehen. Versprochen!

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Peter Casper sagt:

    Das saarländische Finanzministerium empfiehlt Rentnern Einspruch gegen die Steuerbescheide einzulegen:
    https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/streitfall_rente_doppelbesteuerung_108.html

  • Avatar Wolfgang Eick sagt:

    Ich bin verheiratet und mache jedes Jahr eine Steuererklärung. Jetzt muss ich im Jar 4 x Vorsteuer zahlen. Hätte ich bloß keine Steuererklärung gemacht.
    Wir haben zusammen 44000 € Altersrente. Meine Frau bekommt 1200 € Entlastungsbetrag,
    ich 0€.
    Wie geht das? Ich bin seit 2004 Rentner, meine Frau seit 2007.

  • Avatar Frank Letzner sagt:

    Das Steuerrecht ist so kompliziert, dass es oft sehr wichtig ist, in Artikeln, wie dem von Frau Mandy Pank, ganz genaue Angaben zu machen. Folgende Aussage aus dem Artikel, unter
    „Die drei Faktoren zur Besteuerung von Renten, Punkt 2″ wird angeführt: Zitat: “ Wer also zum Beispiel im ersten vollen Rentenjahr „….
    Meine Frage ist nun, was ist ein erstes volles Rentenjahr? Ein kalendarisches vom 01.01 – 31.12. 20xx oder die zwölf Monate beginnend von der ersten bis zur zwölften Rentenzahlung.

    Das ist für das Verständnis besonders wichtig, zumal man dem Gesetzgeber in der Auslegung und Deutung seiner Gesetze in keinster Weise mehr trauen kann. Sagte doch ein Herr Seehofer vor nicht allzu langer Zeit sinngemäß: „Man muss die Gesetze nur so kompliziert formulieren, dass der Normalbürger sie akzeptiert, weil er nicht versteht, was die Politik damit wirklich durchsetzen will“.

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    gemeint ist das erste volle Kalenderjahr nach Rentenbeginn.

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,

    Sie werden vermutlich Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Da Renten steuerpflichtig sind, kann es zu Nachzahlungen kommen. Diese vermeidet das Finanzamt durch die Vorauszahlungen.


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