08.09.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Schlägt die Steuer auch bei einer Lebensversicherung zu?

Millionen Deutsche sorgen privat fürs Alter vor. Lebens- und Rentenversicherungen stehen hoch im Kurs. Die bange Frage: Muss ich bei Auszahlung auch noch Steuern zahlen? Und wenn ja, wie viel? Wir bringen Licht ins Dunkel. Und erklären unter anderem, warum der 1. Januar 2005 ein immens wichtiges Datum ist.

Alte und neue Verträge

Wir wollen Sie nicht zu lange quälen: Die wichtigste Information für die steuerliche Behandlung einer Lebens- oder Rentenversicherung ist der Beginn der Versicherung. Die Faustregel lautet: Haben Sie Ihre Versicherung schon mindestens seit 2004 („alter Vertrag“), ist der Ertrag in fast allen Fällen steuerfrei. Bei neueren Verträgen sind Steuern auf den Ertrag fällig, wie das genau aussieht, erklären wir später noch genau.
Kommen wir nun zu den Details.

Voraussetzungen bei alten Verträgen

Ganz egal, ob Sie bei einer „alten“ Versicherung die Ablaufleistung am Ende des Vertrags in Anspruch nehmen, diese vorher verkaufen oder vorher kündigen („Rückkaufswert“): In den allermeisten Fällen zahlen Sie keinen Cent Steuern. Das sind die Voraussetzungen dafür:

  • Der  Vertrag wurde bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt.
  • Sie haben den ersten Beitrag bis zum 31. März 2005 gezahlt.
  • Der Betrag der Ablaufleistung wird vollständig auf einmal ausbezahlt. 
  • Sie haben mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt. (Das kann eine Rolle spielen, wenn Sie den Vertrag über einen längeren Zeitraum ruhend gestellt haben.)
  • Der Vertrag hat einen Mindesttodesfallschutz von 60 Prozent Ihrer Beiträge. (Das sollte eigentlich immer der Fall sein, aber prüfen Sie es besser noch einmal nach.)

Nun kommen wir zu den neueren Verträgen, da wird es leider komplizierter und steuerlich schlechter.

Wie ist es bei neueren Verträgen?

Kurze Antwort: Sie müssen Steuern zahlen. Aber – und das ist immerhin mal eine gute Nachricht: Das gilt „nur“ für die Differenz aus der erhaltenen Summe und Ihren vorher gezahlten Beiträgen.
Im Normalfall wird dann die Abgeltungssteuer auf diesen gemachten Gewinn fällig, das sind pauschal 25 Prozent (plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Und es ist nicht etwa so, dass Sie die Steuern von Ihrem Konto bezahlen. Nein, die Versicherung führt die Steuer von sich aus ab. Deshalb sollten Sie unbedingt eine Steuererklärung machen. Am besten natürlich mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Denn Sie haben einen Freibetrag von 801 Euro (Single) und 1.602 Euro (Ehepaare) wie bei allen Kapitaleinkünften.
Meist können Sie das aber immerhin noch ein bisschen verbessern – wenn Ihr Vertrag bestimmte Kriterien erfüllt. Und dazu kommen wir jetzt.

Die 12/60- oder 12/62-Regel

Wieder eine gute Nachricht: Mit diesen Regeln müssen Sie nur die Hälfte des Gewinns versteuern. 

Dafür muss aber folgendes erfüllt sein:

  • Der Vertrag ist mindestens 12 Jahre gelaufen.
  • Sie bekommen das Geld erst mit 60 Jahren – und bei Verträgen ab 2012 erst mit 62 Jahren.

Und noch etwas ist anders, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen: Auf diesen „halben Gewinn“ wird nicht die Abgeltungssteuer fällig. Sie müssen diesen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Auch in diesem Fall gilt: Machen Sie auf jeden Fall Ihre Steuererklärung. 

Monatliche Auszahlung

Viele wählen bei einer Rentenversicherung statt der Einmalzahlung auch eine monatliche Rente. Hier spielt der Vertragszeitpunkt zur Abwechslung mal keine Rolle. Aber Steuern werden trotzdem fällig. Wie viel das ist, hängt von Ihrem Alter bei Renteneintritt ab. Gehen Sie etwa mit 65 oder 66 in Rente, müssen Sie 18 Prozent Ihrer privaten Renten versteuern. Wer das schon mit 62 tut, muss 21 Prozent versteuern. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Gewinne aus Lebens- und Rentenversicherungen sind bei alten Verträgen fast immer steuerfrei. Bei neueren langt der Fiskus hin, machen Sie deshalb immer eine Steuererklärung und holen Sie sich Ihre zu viel gezahlten Steuern zurück.


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