12.02.2021 · Arbeitnehmer · smart leben · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Kinder, Kinder – so hilft der Staat aktuell

Klar, die meisten haben es in der Coronakrise schwer. Doch für viele Familien mit kleineren Kindern ist es oft mindestens doppelt schwer. Denn wer soll zum Beispiel die Kinder betreuen, wenn Kita oder Schule zu sind, wenn beide Elternteile eigentlich arbeiten gehen müssen? Der Staat bietet Familien in den Zeiten der Pandemie verschiedene Formen der Unterstützung. Wir erklären zuerst, welche die wichtigsten sind. Danach zeigen wir Ihnen, wie Familien und Alleinerziehende bei der Steuer sparen können. 

Kinderkrankengeld wird verlängert 

Normalerweise erhalten Eltern für jedes Kind pro Elternteil 10 Kinderkrankentage, Alleinerziehende 20 Tage im Jahr. Dafür brauchte es nur ein Attest vom Arzt.
Diese Tage werden nun rückwirkend zum 5. Januar 2021 verdoppelt. Also jeder Elternteil hat 20 Tage, Alleinerziehende 40 Tage. Das Besondere: Der Anspruch gilt jetzt nicht nur bei Krankheit des Kindes. Sondern in der Corona-Pandemie auch, wenn das Kind gesund und munter ist. Welche Voraussetzungen müssen aber gegeben sein?

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind sind gesetzlich krankenversichert
  • das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen
  • keine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind beaufsichtigen

Und in welchen Fällen dürfen Kinderkrankentage genutzt werden?

  • wenn Kita oder Schule geschlossen ist
  • wenn der Präsenzunterricht ausgesetzt ist
  • wenn der Zugang zum Betreuungsangebot eingeschränkt ist
  • wenn es eine Empfehlung von Behördenseite gibt, die Kinderbetreuung nicht wahrzunehmen
  • und sogar, wenn Eltern im Home-Office arbeiten könnten, es aber nicht schaffen, Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. 

Statt eines Attests vom Kinderarzt braucht es für die Krankenkasse hier eine Bescheinigung von Kita oder Schule.

Bezahlter Sonderurlaub

Auch das ist eine Möglichkeit, aber dank der verdoppelten Kinderkrankentage eher eine absolute Notlösung, wenn diese aufgebraucht sind – oder die Voraussetzungen (etwa gesetzliche Krankenkasse) nicht vorliegen. Warum das so ist? Nun, beim Kinderkrankengeld gibt es 90 % des Netto-Verdienstausfalls, und sogar 100 %, wenn es in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gab.
Beim bezahlten Sonderurlaub gibt es lediglich 67 % des Nettogehalts – und vor allem maximal nur 2.016 €. Wer also etwa 1.500 € netto hat, bekommt nur rund 1.000 € für einen Monat. Wer hingegen 5.000 € verdient, bekommt 2.016 €.

Finanzielle Unterstützung

Bereits im Jahr 2020 gab es einen Kindergeldzuschlag von 300 €. Anfang Februar hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass es in diesem Jahr nochmal 150 € geben soll. Gerade für Leute, die nicht so viel Geld verdienen oder in Kurzarbeit sind, eine gute Sache. Das Kindergeld wurde ja auch erhöht um 15 € im Monat pro Kind, aber das hat mal ausnahmsweise nichts mit Corona zu tun.

Schließlich wollen wir nicht vergessen, dass auch in diesem Jahr der Entlastungsbetrag für  Alleinerziehende deutlich höher ist als vor der Corona-Pandemie. Dieser Steuerfreibetrag lag damals bei 1.908 €, jetzt bei 4.008 €. Wobei sich das um jedes weitere Kind nochmal um 240 € erhöht. Das sorgt in kurzen Worten dafür, dass Alleinerziehende mehr Netto vom Brutto haben.
Und damit sind wir dann auch schon mitten drin bei den Steuern.

So sparen Familien bei der Steuer

Wer Kinder hat, hat natürlich vielen Ausgaben, die Kinderlose nicht haben. Deshalb gibt es an verschiedenen Stellen direkte Unterstützung vom Staat (etwa Kindergeld) und indirekte über die Steuer. 

So gibt es für Kinder zusätzliche Freibeträge bei der Steuer, in diesem Jahr ist der Kinderfreibetrag um 576 € auf 8.388 € gestiegen. Nimmt man noch die Grundfreibeträge der Eltern hinzu (je 9.744 €) sieht man, dass bei einem Ehepaar mit einem Kind die Steueruhr erst bei rund 28.000 € zu ticken beginnt.

Wer Kosten für die Kinderbetreuung (bis maximal 14 Jahre) hat, kann zwei Drittel davon als Sonderausgaben absetzen, maximal 4.000 €. Das betrifft zum Beispiel Kita, Tagesmutter, Hort oder ein Au-Pair.
Wenn Sie beruflich umziehen, können Sie sogar Nachhilfekosten von der Steuer absetzen. Das ist sonst nicht der Fall. 

Ist das Kind schon über 18 Jahre, aber noch nicht 25 und in einer auswärtigen Ausbildung, gibt es den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 € im Jahr. Was es noch für steuerliche Möglichkeiten bei erwachsenen Kindern gibt, können Sie in diesem Blogartikel nachlesen.

Was bedeutet das konkret für mich?
Für Eltern gibt es zahlreiche finanzielle und steuerliche Unterstützungen. Einiges passiert von selbst, um anderes müssen Sie sich selbst kümmern. Dazu gehört auch die eigene Steuererklärung, die Sie schnell und einfach mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen können.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar MamaHamburg sagt:

    Also ich, Alleinerziehend/Vollzeit-Job, hab seit dem 01.01.21 weniger Netto als vorher…trotz Wegfall Soli. Der Kinderfreibetrag wurde erhöht, wodurch anscheinend mehr Lohnsteuer anfällt. Kannir das einer erklären?


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