03.12.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Schnell noch 2021 Steuern sparen

Ja, dieses Jahr ist irgendwie fast völlig an mir vorbei geflogen. Viele Dinge wurden einfach von Corona zugedeckt. Vielleicht geht es Ihnen ja ähnlich. Aber: Weil das Jahr in ein paar Wochen schon wieder zu Ende ist, sollten Sie (und ich auch) schnell noch mal schauen, ob und wie sich noch Steuern sparen lassen. Und weil wir smartsteuer sind, sagen wir Ihnen jetzt, wie das gehen kann. Einfach und verständlich.

Spenden und damit auch Gutes für Sie tun

Millionen Deutsche machen es ohnehin – ganz ohne Hintergedanken. Sie spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke. Was manche dann dabei vergessen: Diese Spenden lassen sich absetzen, als Sonderausgaben in der Steuererklärung. (Wenn Ihnen das zu kompliziert klingt: Machen Sie doch einfach die Steuer mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Da werden Sie in Form eines Interviews abgefragt, auch direkt nach Spenden. Einfacher geht’s nicht.)
Worauf Sie achten müssen: Für Spenden bis zu 300 € sowie Spenden im Katastrophenfall brauchen Sie nur einen Kontoauszug als Beleg. In allen anderen Fällen eine ordentliche Spendenquittung. Wenn Sie es genauer wissen wollen, empfehle ich Ihnen diesen Blogartikel über Spenden und Steuern sparen.

Werbungskosten ausreizen

Die meisten hier wissen es eh schon: Bei den Werbungskosten gibt es schon mal eine Pauschale von 1.000 € im Jahr. Diese greift automatisch. Aber: Sehr oft kommen Sie locker über diese Grenze mit Ihren Ausgaben, die mit dem Job zusammenhängen. Und wenn Sie jetzt noch kurz vor Jahresende zusätzliche Ausgaben haben, sinkt Ihre Steuerlast noch mal. Also gehen Sie noch mal durch: Brauchen Sie zum Beispiel ohnehin bald wieder neue Arbeitskleidung, dann kaufen Sie diese jetzt noch schnell.

Besonders genau sollten Sie aufpassen, wenn Sie viel im Home-Office waren – und kein eigenes Arbeitszimmer haben. Dann dürfen Sie nicht nur bis zu 600 € (5 € am Tag) als Homeoffice-Pauschale absetzen, sondern eben auch einen neuen Bürostuhl, Schreibtisch und anderes. Achtung: Diese Artikel sollten im besten Fall jeweils maximal 952 € (inklusive Mehrwertsteuer) kosten. Kostet Ihr Chefsessel mehr, müssen Sie den über mehrere Jahre abschreiben. Ganz anders sieht es hingegen bei einem neuen Laptop aus. Nutzen Sie den überwiegend dienstlich, dürfen Sie den komplett auf einen Schlag absetzen. Egal wie teuer er ist.
Wenn Sie noch Ideen brauchen: Schauen Sie einfach mal in diesen Artikel über Werbungskosten rein.

Außergewöhnliche Belastungen richtig steuern

Was soll das nun bedeuten? Nun, außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel Krankheits- und Pflegekosten, die die Kassen nicht zahlen, sowie Unterhaltszahlungen an Bedürftige. Der Punkt ist: Hier greift die Steuerersparnis nicht mit dem ersten Euro, sondern erst ab der sogenannten zumutbaren Belastung. Die liegt zwischen 1 und 7 % des Einkommens, abhängig vom Einkommen, dem Familienstand und der Zahl der Kinder im Haushalt. Mit unserem Rechner für außergewöhnliche Belastungen können Sie das selber ausrechnen.

Versuchen wir es an einem Beispiel: Sie haben eine zumutbare Belastung von 1.000 €. Und hatten in diesem Jahr noch keine außergewöhnlichen Belastungen. Nun geht es aber an eine ausführliche Zahnbehandlung, die sich über mehrere Termine erstreckt. In diesem Jahr sollen Sie eigentlich noch 800 € bezahlen, die restlichen 1.200 € dann im nächsten. Ganz schlecht, denn so fallen die 800 € steuerlich komplett unter den Tisch. Und Sie können im nächsten Jahr auch nur (wenn Sie wieder 1.000 € als Grenze haben) gerade mal 200 € absetzen. Legen Sie hingegen die komplette Behandlung ins nächste Jahr, können Sie von den 2.000 € immerhin 1.000 € absetzen. 

Im Haushalt

Ich weiß, die Zeit ist knapp. Aber wenn Sie zum Beispiel einen Handwerker beschäftigt haben zum Renovieren oder eine Putzkraft – dann achten Sie darauf, dass die Rechnungen noch in diesem Jahr bezahlt werden. Hier erfahren Sie mehr zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Nicht zu vergessen: Vermutlich haben Sie in diesen Tagen gerade die Betriebskostenabrechnung bekommen. Da stecken auch einige von diesen Leistungen drin. Legen Sie diese Abrechnung mit zu den Steuerunterlagen, dann haben Sie die Auflistung gleich, wenn Sie sich im nächsten Jahr an die Steuererklärung setzen.

Wenn Sie für eine Riester-Rente sparen, überprüfen Sie bitte, ob Sie bisher genug eingezahlt haben im Laufe des Jahres, um auch ja die volle staatliche Förderung zu bekommen. Häuslebauer sollten schauen, ob eine Sondertilgung möglich und sinnvoll ist.

Steuererklärung machen

Wer eine machen muss, ist jetzt schon zu spät, aber sollte es trotzdem jetzt noch machen. Dann kommen Sie vielleicht mit einem blauen Auge davon und müssen keine Strafen für verspätete Abgabe zahlen. Oder wenigstens weniger zahlen als wenn Sie es noch später machen.
Wer keine machen muss, sollte es trotzdem einfach tun. Sie haben bis zu vier Jahre Zeit dafür! Also schnell losgelegt: Wenn Sie es bis zum 31. Dezember schaffen, dürfen Sie sogar noch für das Steuerjahr 2017 die Steuer machen. Und bekommen in der Regel eine gute Steuererstattung. Und wenn Sie schon dabei sind, machen Sie doch gleich noch die Folgejahre mit. Geht mit smartsteuer alles schnell und einfach. Einfach auf dieser Seite Ihr Steuerjahr auswählen. Und übertragen Sie Ihre Daten später in das nächste Jahr. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Was bedeutet das konkret für mich?
Mit den richtigen Ausgaben und einer guten Planung können Sie jetzt im Dezember dafür sorgen, dass Sie im nächsten Jahr bei der Steuererklärung mehr Geld vom Staat zurückerhalten. 


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