(Weihnachts-) Geschenke und die Steuer
Nächste Woche ist tatsächlich schon die Weihnachtswoche. Für uns von smartsteuer heißt das unter anderem auch: vorletzter Blogartikel im Jahr 2021. Falls wir uns also nicht mehr lesen sollten: Ich wünsche Ihnen im Namen des ganzen Teams von smartsteuer ein schönes und entspanntes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie uns treu – und vor allem gesund.
Heute soll es passend zum Fest um Geschenke gehen. Genauer gesagt: Welche Geschenke kann ich steuerfrei bekommen oder machen?
Weihnachtsgeschenke in der Firma
Tja, wenn Sie jetzt sagen, mein Chef oder meine Chefin hat mir wieder nichts zu Weihnachten geschenkt, dann sollten Sie sich nicht allzu sehr grämen. Steuerfrei wäre ein solches Geschenk fast nie. Ausnahme: Es gibt bei der Weihnachtsfeier ein Präsent. Steuerlich ist das aber auch nicht so ganz trivial. Ein Unternehmen hat für bis zu zwei Feiern im Jahr pro Teilnehmendem einen Freibetrag von 110 €. Wenn es zum Beispiel nur die Weihnachtsfeier gibt mit 50 Teilnehmern und die hat 3.000 € für Essen, Trinken und Unterhaltung gekostet, wären das 60 € pro Kopf. Ein Geschenk bis zu 50 € Wert wäre also zusätzlich drin. Achso, bei allen Geschenken darf es sich ausdrücklich nicht um Geld handeln.
Geschenke zum Jubiläum
Das haben Sie vielleicht auch schon mal erlebt: Das Unternehmen kann steuerfrei Angestellten ein Sachgeschenk mit einem Kaufpreis von maximal 60 € (inklusive Mehrwertsteuer) zu einem persönlichen Jubiläum machen. Das reicht vom eigenen Geburtstag oder der Geburt eines Kindes über eine Heirat bis zu einem Jubiläum der Betriebszugehörigkeit.
Achtung: Ist das Geschenk mehr als 60 € wert, müssen Sie es komplett besteuern und auch Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Regelmäßige Geschenke – ab 2022 bis 50 €
Prinzipiell kann Ihnen Ihr Chef oder Ihre Chefin auch regelmäßig was Gutes in Form von Sachgeschenken („Sachbezüge“) tun. Beispiele sind Tankgutscheine, ein Zuschuss für die Monatskarte oder eine Beteiligung an den Gebühren fürs Fitnessstudio. Es darf aber auch eine Geschenkkarte sein, mit der Sie dann bei verschiedenen Anbietern einkaufen können. Viel ist also erlaubt, Sie dürfen nur nicht die Möglichkeit haben, einen Gutschein zu Bargeld zu machen.
Die Neuerung fürs nächste Jahr: Waren diese Sachbezüge bisher nur bis 44 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei, sind es ab 2022 sogar 50 €. Das heißt, aufs Jahr bis zu 600 € steuerfrei.
Wenn Sie zum Beispiel über eine Gehaltserhöhung nachdenken – Ihre Firma aber abwinkt – dann machen Sie doch den Vorschlag eines steuerfreien Gutscheins von 50 € pro Monat. Das kommt das Unternehmen auf jeden Fall viel günstiger als eine echte Lohnerhöhung, bei der Sie tatsächlich 50 € mehr auf dem Konto pro Monat hätten.
Geschenke an Geschäftspartner
Hier sind die Regeln noch beschränkter als bei Geschenken an Angestellte. Egal, ob Sie ein Solo-Selbstständiger sind oder ein größeres Unternehmen führen: Geschenke dürfen keine Gegenleistung beinhalten – und sie sind als Betriebsausgaben nur von der Steuer absetzbar, wenn sie pro beschenkter Person im Jahr maximal 35 € kosten. Kostet das Geschenk mehr, ist es komplett eine private Ausgabe. Einzige Ausnahme: Sie schenken etwas, das die beschenkte Person ausschließlich im Unternehmen nutzen kann. Dann entfällt die Grenze. Das Unternehmen muss jedes Geschenk ab 10 € penibel verbuchen.
Der Haken: Die oder der Beschenkte muss das Geschenk eigentlich versteuern. Da das natürlich richtig doof ist, gibt es eine andere Möglichkeit: Das Unternehmen besteuert das Geschenk pauschal vorab mit 30 % des Warenwertes selbst. Das sollte dann unbedingt beim Geschenk auch vermerkt sein. Wichtig ist in diesem Fall, dass die pauschale Vorabbesteuerung bei allen Geschenken angewendet werden muss. Mal so, mal so – geht also nicht.
Und zum Schluss: Verschenken Sie in größerem Stil preiswerte Dinge unter 10 €, sind die für alle Beteiligten steuerfrei. Zu diesen sogenannten Streuartikeln zählen etwa Kugelschreiber, USB-Sticks und Kalender.
Was bedeutet das konkret für mich?
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, heißt es. Damit sie steuerlich nicht Ärger bringen, sollten Sie bei Angestellten zu Jubiläen maximal 60 € kosten. Oder ab nächstem Jahr monatlich 50 € nicht übersteigen. Die magische Grenze bei Selbstständigen beträgt hingegen 35 € für ein Geschenk im Jahr.
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Meine Frage:
Die Rente wird als Einkommen (was ich persönlich als völlig falsch ansehe) bezeichnet und auch steuerlich so behandelt, aber in der Besteuerung unterschiedlich zu Beschäftigten behandelt. Begründung: Rentnerinnen und Rentner müssen für gleich hohe Einkünfte höhere Steueranteile abführen, weil sie wesentlich weniger Aufwendungen geltend machen können.