04.03.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Corona-Bonus nur noch bis Ende März

Vielleicht haben Sie es ja mitbekommen: Bis zu 550 € Pflegebonus sollen Angestellte im Pflegebereich laut Gesundheitsministerium im zweiten Halbjahr zusätzlich bekommen. Was bei der Nachricht etwas untergegangen ist: Der allgemeine Corona-Bonus von bis zu 1.500 € läuft am Ende des Monats aus. Wer ihn schon bekommen hat, wer ihn noch bekommen kann, worauf zu achten ist und was das Beste daran ist, können Sie in diesem Blogartikel lesen.

Die kurze Geschichte des Corona-Bonus

Nun sind es tatsächlich schon fast zwei ganze Jahre. Am 22. März 2020 gingen wir in Deutschland in den ersten Lockdown der Corona-Pandemie. Und schon keine zwei Wochen später, am 3. April 2020, verkündete der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), dass Sonderzahlungen von Unternehmen an Beschäftigte bis zu 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei sein sollen. Also ohne jegliche Abzüge – und das ist tatsächlich das Beste daran. Oder um es mit Scholz Worten zu sagen:

„100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen.“

Das war also die Geburtsstunde des Corona-Bonus. Es gab nur zwei kleine Einschränkungen: Die Sonderzahlung musste zusätzlich zum eigentlichen Lohn erfolgen und war ursprünglich für die Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Offenbar ging die Politik damals wie die meisten Menschen davon aus, dass die Pandemie bald vorbei sein würde. Heute wissen wir es leider besser. Corona blieb unser nerviger Begleiter und auch der Corona-Bonus wurde verlängert. Und weil diese Sonderzahlung endgültig nur noch bis zum 31. März 2022 steuer- und sozialversicherungsfrei ist, hoffe ich, dass es auch mit der Pandemie endlich vorbei ist.

Wer kann den Corona-Bonus bekommen?

Ursprünglich ging es natürlich um Pflegekräfte, Angestellte im Supermarkt und andere besonders gestresste Berufsgruppen. Doch prinzipiell können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens den Corona-Bonus bekommen. Es spielt auch keine Rolle, ob man Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, sogar Mini-Jobber können das Geld bekommen, ohne dass sie ihren Status verlieren.
Ganz wichtig ist aber: Wer den Bonus schon in voller Höhe im Laufe der Pandemie erhalten hat, kann ihn nicht noch einmal erhalten. Das gilt auch, wenn Sie den zum Beispiel schon im Juni 2020 bekamen. 

Und wenn ich weniger als 1.500 € erhalten habe?

Dann kann Ihr Unternehmen tatsächlich eine steuerfreie Sonderzahlung in Höhe des Restbetrags leisten. Wenn Sie also zum Beispiel schon 1.000 € bekamen, dürfen es jetzt nochmal 500 € sein. Das Geld muss aber unbedingt bis zum 31. März auf Ihrem Konto sein. Kommt es später an, muss es ganz normal versteuert werden.
Es muss übrigens nicht mal Geld sein, auch eine „Sachzuwendung“ ist möglich. Hier muss allerdings auch der Wert der „Prämie“ im Rahmen des Corona-Bonus liegen. 

Wer hat den Bonus schon bekommen?

Wir können das natürlich nicht für jedes einzelne Unternehmen sagen, aber zum Beispiel erhalten die Angestellten der Bundesländer nach Tarifverhandlungen 1.300 €, in Hessen 1.000 €. In Bayern bekommen das Geld sogar auch die Beamten. Großunternehmen wie die Deutsche Post, Siemens, VW, Deutsche Bahn und RWE haben bereits einen Corona-Bonus gezahlt oder werden das in den nächsten Tagen noch tun. Und natürlich haben auch viele Angestellte in Supermärkten und Drogerien bereits eine oder mehrere steuerfreie Sonderzahlungen erhalten.
Ganz klar, das waren bei Weitem nicht immer die maximalen 1.500 €. Aber erstens haben die Unternehmen immer noch die Chance, was obendrauf zu packen. Und zweitens ist eine, wenn auch geringere Prämie immer noch besser als gar keine Prämie. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Vielleicht gehören Sie zu den Glücklichen, die bereits einen Corona-Bonus erhielten. Alle anderen sollten ganz ernsthaft überlegen, ob Sie nicht vielleicht auf dem letzten Drücker das Gespräch mit der Chefin oder dem Chef suchen. Fragen Sie einfach nach der Prämie. Statt einer Gehaltserhöhung etwa. Und wenn es nicht klappt: Es gibt auch kleinere Sachprämien wie Gutscheine, die ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei sind – wenn Sie im Monat höchstens 50 € wert sind. Lesen Sie dazu mal diesen Blogartikel.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Katrin Friede sagt:

    Hallo, ich habe über Sie im Januar meine Steuererklärung gemacht, wie kann ich das einleiten mit dem Sonderbonus

  • Avatar Vanesa Ilieva sagt:

    Ich habe keine bekommen gannix corona Geld

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Hallo,

    bei dem Beitrag geht es um den Corona- Bonus, der vom Arbeitgeber freiwillig ausgezahlt wird. Dieser wird nicht über die Steuererklärung ausgezahlt.
    Bitte wenden Sie sichgern an Ihren Arbeitgeber.

    Beste Grüße


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