Website-Icon smartsteuer Blog

Neues Gesetz: Kleine Photovoltaikanlagen werden ab 2023 steuerfrei!

Neues Gesetz: Kleine Photovoltaikanlagen werden ab 2023 steuerfrei!

Neues Gesetz: Kleine Photovoltaikanlagen werden ab 2023 steuerfrei!

Sie haben richtig gelesen. Für kleinere Solaranlagen müssen ab dem 1. Januar 2023 keine Einkommenssteuer und keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden. Bisher war die Stromerzeugung mit PV-Anlagen mit ziemlich viel Papierkram verbunden. Mit der neuen steuerlichen Entlastung ebnet die Bundesregierung deshalb den Weg für viele Umweltbewusste. Denn die Bürokratie fällt jetzt fast komplett weg. Was dabei genau gilt, wie Sie bei der Steuererklärung trotzdem noch sparen können – und welches besondere Tool smartsteuer für alle Solarstromerzeuger programmiert hat – lesen Sie diese Woche.

Diese neuen Regeln für PV-Anlagen stehen im Jahressteuergesetz 2022

Okay, so ganz ohne Papierkram geht es noch nicht. Natürlich gibt es bei der Anschaffung und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage immer noch ein paar Dinge zu beachten. Allerdings haben die Formalitäten rund um die Stromerzeugung dank der Neuregelung erheblich abgenommen. Und auch eine Gewerbeanmeldung ist nicht mehr notwendig. Damit wird die alternative Energiegewinnung aus dem eigenen Zuhause für viele attraktiver. Denn jetzt lässt sich damit Zeit und Geld sparen. Aber was ändert sich denn nun genau?

  1. Auf die Lieferung und die Installation von Photovoltaikanlagen fällt ab dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Das nennt sich Nullsteuersatz und gilt dann, wenn die PV-Anlage auf einem Wohngebäude oder in der Nähe davon angebracht wird. Das kann, zum Beispiel, ein Garagendach, ein Schuppen oder ein Bereich im eigenen Garten sein. Bisher musste hier noch mit 19 % Umsatzsteuer gerechnet werden.

Für Anlagen, die schon bestellt sind, gilt als Stichtag der Liefertermin oder der Installationstermin. Liegt dieser Termin im Jahr 2023, dann greift die neue Regelung – sonst leider nicht.

Hinweis: Die PV-Firmen müssen keine Umsatzsteuer mehr auf ihre Produkte erheben. So können Photovoltaikanlagen auch günstiger werden. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

  1. Für die Abgabe von selbst-erzeugtem Strom ins allgemeine Stromnetz fällt ab 2023 auch keine Umsatzsteuer mehr an. Bisher galt die Regel für die sogenannte Einspeisung nur, wenn die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machte.

Hinweis: Da sich mit dem Abverkauf des eigenen Stroms ein „Einkommen“ ergibt, muss sich jeder mit einer eigenen PV-Anlage weiterhin beim Finanzamt anmelden. Allerdings fällt die Besteuerung – und damit auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung – am Ende des Jahres weg. Viel mehr noch: Der Gewinn aus kleinen PV-Anlagen muss gar nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Die Umsatzsteuererklärung muss aber weiterhin abgegeben werden.

Die Befreiung gilt für diese kleinen Photovoltaikanlagen: PV-Anlagen in (oder nahe bei) Einfamilienhäusern bis zu 30 Kilowattstunden bei Höchstauslastung (kWp), PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern mit 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit und mehrere PV-Anlagen mit insgesamt bis zu 100 kWp, die einer Person gehören. Anlagen auf Eigenheimen sind übrigens meist rund zehn kWp groß.

  1. Die Steuerfreiheit für die oben genannten Photovoltaikanlagen gilt immer – egal wofür der Strom nachher verwendet wird.

Keine Steuererklärung für Photovoltaikanlagen wegen Steuerfreiheit?

So schön diese Nachricht auf den ersten Blick auch ist – einen Nachteil bringt sie doch mit sich: Ab 2023 können Betreiberinnen und Betreiber von kleinen PV-Anlagen die Ausgaben für Reparaturen und die Anschaffungskosten nicht mehr von der Steuer absetzen. Aber keine Sorge, einen ganz legalen Trick können sich Steuerzahlende doch noch zu Nutzen machen, um sich einen Teil der Kosten vom Fiskus erstatten zu lassen. Denn insgesamt 20 % der Kosten für die Installation und Wartung können als Handwerksleistung immer noch abgezogen werden. Das gilt für insgesamt maximal 1.200 €.

Was bedeutet das konkret für mich?

Treue smartsteuer Leserinnen und Leser wissen: In der Online-Steuererklärung von smartsteuer haben wir einen Abschnitt nur für Photovoltaikanlagen eingefügt. Und der lässt sich auch mit der Neuregelung ideal nutzen. Schließlich wird der bürokratische Teil so maximal einfach. Hier sehen Sie alle aktuellen Regelungen noch einmal ganz genau.

Wer schon länger mit dem Gedanken gespielt hat, selbst aktiv zu werden und mit einer Photovoltaikanlage auf alternativen Strom zu setzen – dem stehen mit der Befreiung der Steuern viel weniger Hindernisse im Weg. Denn bisher war der unvermeidliche Papierkram für viele noch eine Hürde. Der Ansturm auf kleine Solaranlagen wird wohl trotzdem ausbleiben – auch wenn sich die Bundesregierung das wohl anderes erhofft hat. Denn ganz ohne Buchhaltung kommt man hier trotzdem nicht aus.

Eine übersichtliche Zusammenfassung zu allen Änderungen und Neuregelungen haben wir wie immer auch auf unserem smartsteuer YouTube-Kanal zusammengefasst:

 

Die mobile Version verlassen