31.01.2023 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Verspätung bei der Grundsteuererklärung: Was passiert jetzt?

Am Dienstag war nun doch Schluss. Die Frist für die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung endete am 31. Januar 2023. Allerdings haben noch lange nicht alle Personen mit Immobilienbesitz oder Wohnungseigentum die neue Steuererklärung eingereicht. Ganz im Gegenteil, denn von drei smartsteuer Leserinnen und Lesern hat es vermutlich immer eine oder einer nicht pünktlich zum Stichtag geschafft. Wenn auch Sie jetzt auf glühenden Kohlen sitzen und beim Gedanken an Strafgebühren ins Schwitzen kommen: Seien Sie beruhigt, ganz so schlimm wird es nicht – vorerst. Dennoch sollten Sie jetzt aktiv werden und nicht nur abwarten. Lesen Sie hier, was Sie bei einer Verspätung unternehmen können, um mögliche Strafen und Zuschläge zu vermeiden. Und natürlich, womit Sie jetzt beim Fiskus rechnen müssen!

Gibt es automatische Verspätungszuschläge für die Grundsteuererklärung?

Sie haben die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben, obwohl der Stichtag schon vorbei ist? Dann sind Sie damit nicht allein. Selbst die Stadt Wuppertal hinkt mit der Grundsteuererklärung hinterher. Laut Bundesfinanzministerium haben nur etwa zwei Drittel – genauer gesagt 71 % – die verpflichtende Steuererklärung bisher fristgerecht eingereicht. Wer heimlich darauf gehofft hat, dass die Bundesländer vielleicht doch noch einer weiteren Fristverlängerung zustimmen würden, bleibt enttäuscht zurück. Lediglich Bayern hat die Frist noch einmal spontan verlängert. Alle anderen Bundesländer beharren auf dem 31. Januar 2023. Allerdings deuten einige Stimmen eine gewisse Kulanz bei Verzug an.

Deshalb können wir sagen: Nein, automatisiert verschickte, finanzielle Strafen sind für die neue Grundsteuererklärung erst einmal nicht vorgesehen. Generell gibt es noch keine einheitliche Regelung, wie die Finanzämter mit zu spät abgegebenen Erklärungen umgehen wollen. Auch unser smartsteuer Geschäftsführer Stefan Heine sieht hier noch keinen dringenden Grund für Panik: „Ich gehe davon aus, dass [die Finanzämter] säumige Immobilieneignerinnen und -eigner erst mal anschreiben und auffordern, die Erklärung nachzureichen.“

Was passiert, wenn Sie die Grundsteuererklärung zu spät abgeben?

Laut Aussage einiger Finanzämter sollen nun zuallererst Erinnerungsschreiben herausgeschickt werden. Darin steht dann auch eine neue Frist für die Einreichung. Erst, wenn Sie diesen Termin auch nicht einhalten, kann es zu Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern kommen.

Achtung: Warten Sie nicht auf die Erinnerung, sondern beantragen Sie direkt eine Verlängerung für die Grundsteuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Wie das genau funktioniert, erklärt unser Steuerexperte Stefan Heine: „Das geht ganz einfach mit einem formlosen Schreiben und einer Begründung für die Verspätung. Darin stehen sollte auch ein Termin, bis wann die Unterlagen eingereicht werden.“ Wenn Sie einen nachvollziehbaren Grund haben, wird der Fiskus die Verlängerung meistens bestätigen.

Ruhen Sie sich auf dieser Verlängerung aber lieber nicht aus, denn bei einer erneuten Verspätung kann das Finanzamt empfindliche Strafen verhängen. Diese reichen von Verspätungszuschlägen ab 0,25 % der veranlagten Steuer bis hin zu Zwangsgeldern in Höhe von 25.000 €. Mindestens werden aber immer 25 € pro vergangenem Monat fällig. Puh, darauf möchte es wohl niemand ankommen lassen. Als letztes Mittel können Finanzämter die Grundsteuer auch schätzen – meistens zu Ungunsten von Steuerzahlenden.

Sie warten immer noch auf wichtige Unterlagen oder wissen einfach nicht, wie Sie weiter vorgehen sollen? Natürlich lassen wir Sie auch bei einer späteren Abgabe nicht im Stich. Mit dem smartsteuer Grundsteuer-Tool lassen sich die Liegenschaftsinformationen online bei den Ämtern abrufen. Nur wenige Daten müssen Sie selbst raussuchen. Und wir sagen Ihnen in unserem Tool, wie Sie Schritt für Schritt weiter vorgehen bis zur fertigen Grundsteuererklärung. Ganz ohne ELSTER-Zugang!

Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen kann wichtig sein!

Auch wenn einige noch mit der Grundsteuererklärung kämpfen: Die Finanzämter haben tatsächlich schon die ersten Grundsteuerbescheide verschickt. Aber aufgepasst: Der Betrag darin ist nicht die finale Grundsteuer.

Sie haben Ihren Bescheid schon erhalten? Tatsächlich lohnt es sich schon jetzt, Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen. So empfiehlt, zum Beispiel, der Präsident der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein Boris Kurczinski direkt einen sogenannten Mustereinspruch einzulegen. So werde verhindert, dass der Steuerbescheid nach einem Monat festgesetzt wird. Warum diese zusätzlichen Umstände? Nun, laut dem Kammerpräsidenten laufen in vielen Bundesländern aktuell noch Verfahren gegen das Vorgehen bei der Grundsteuererklärung. Und wenn hier das letzte Wort gesprochen ist, kann es noch einmal wichtig werden, den eigenen Steuerbescheid entsprechend anzupassen.

Mehr über die verschiedenen Grundsteuerbescheide erfahren Sie auch in unserem neuen YouTube-Video:




Was bedeutet das konkret für mich?

Die Grundsteuererklärung hat vielen schlaflose Nächte bereitet. Vor allem durch die kurze Frist bis zur Abgabe. Aber auch, wer es nicht rechtzeitig geschafft hat, kann das Ruder nochmal rumreißen. Denn zunächst wollen die Finanzämter „nur“ Erinnerungen rausschicken. Das smartsteuer Tool für die Grundsteuererklärung hilft auch bei einer späteren Abgabe noch zuverlässig bei der lästigen Pflicht. Wir halten Sie natürlich weiter auf dem Laufenden zu allen Entwicklungen rund um die Grundsteuererklärung.

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