26.10.2023 · Rentner ·
Lesezeit: 3 Min.

Achtung, Steuerfehler bei der Rente: Haben Sie zu viel gezahlt?

Eine falsche Datenübertragung kostete tausende Rentnerinnen und Rentner viel Geld. Denn der Grundrentenzuschlag für 2021 und 2022 wurde in vielen Fällen vom Finanzamt als steuerpflichtig erachtet – und so die fällige Steuer auf die Rente fälschlicherweise erhöht. Grund dafür war eine späte Gesetzesänderung und die damit inkorrekte Übermittlung der Daten durch die Deutsche Rentenversicherung. Lesen Sie hier, ob Sie auch betroffen sind. Und was jetzt zu tun ist. 

Daten-Fehler bei Rentenversicherung und Finanzamt 

Einige Menschen haben in ihrem Leben viel und fleißig gearbeitet – und erhalten doch unterdurchschnittliche Rentenzahlungen. Um dieses Ungleichgewicht zu beheben, hatte die Politik einen Zuschlag ab Januar 2021 für unverhältnismäßig niedrige Renten bewilligt. Denn gerade hier ist finanzielle Unterstützung nötig. Umso schlimmer trifft der aktuelle Fehler bei der Datenübermittlung ans Finanzamt alle Betroffenen. Denn obwohl das Gesetz über den sogenannten Grundrentenzuschlag bereits ab Januar 2021 in Kraft trat, folgte die Entscheidung über die Besteuerung erst Ende 2022. Dann war klar: Auf den Grundrentenzuschlag werden keine Steuern fällig.  

Doch die Deutsche Rentenversicherung hatte zu diesem Zeitpunkt bereits automatisch alle Informationen zu gesetzlichen Rentenbezügen an die Finanzämter übermittelt – inklusive Grundrentenzuschlag als Teil der Bruttojahresrente.   

Jetzt Rentenbezugsmitteilung prüfen 

Rund 1,1 Millionen Menschen haben Anspruch auf den Grundrentenzuschlag. Dafür ist kein zusätzlicher Antrag nötig, denn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ermittelt automatisch, wer diese finanzielle Unterstützung erhält. Und so korrigiert die DRV die Fehler in der Datenübertragung jetzt auch unaufgefordert. Die neuen Daten erreichen dann über den elektronischen Weg das jeweilige Finanzamt.  

Ein Einspruch gegen den eigenen Steuerbescheid müssen Sie nicht einlegen. Denn die Finanzverwaltung prüft nun jeden Renten-Steuerbescheid und passt die Angaben nachträglich an. So erhalten viele Rentner eine Rückzahlung. Allerdings rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfe e.V. (BVL) dazu, trotzdem die eigenen Rentenbezugsmitteilungen 2021 und 2022 zu überprüfen. Wer den Beleg nicht sowieso schon zur Hand hat, kann ihn ganz einfach bei der Rentenversicherung anfordern. In dieser „Information über die Mitteilung an die Finanzverwaltung“ steht nämlich auch, ob in der Bruttojahresrente der Grundrentenzuschlag enthalten ist. 

Finanzielle Nachteile trotz Korrektur 

Obwohl das Finanzamt nun alle Steuerbescheide für Rentnerinnen und Rentner prüft und gegebenenfalls korrigiert, kann dieser Fehler doch für einige Konsequenzen haben. Denn durch die zu hohen Steuerzahlungen entsteht nicht nur ein Loch in der eigenen Haushaltskasse. Die höhere Brutto-Rente kann auch Auswirkungen auf Sozialleistungen wie beispielweise Wohngeld haben. Auch deshalb hatte der BVL bei den Korrekturen zur Eile aufgerufen.  

Wer erhält überhaupt den Grundrentenzuschlag? 

Um die zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Grundrente zu bekommen, müssen Sie mindestens 33 Jahre der Grundrentenzeiten nachweisen können. Die Höhe des Zuschlags hängt danach vom zu versteuernden Einkommen und anderen Erträgen ab. Dazu zählen auch Einkünfte aus Kapitalanlagen. Übrigens: Auch wer im Ausland wohnt und Rente aus Deutschland bezieht, hat möglicherweise Anspruch auf den Grundrentenzuschlag. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Wenn es darum geht, den Anspruch auf den Grundrentenzuschlag zu ermitteln, dann ist die DRV auf Informationen zu Ihren Einnahmen und Ausgaben angewiesen. Deshalb lohnt sich für Pensionierte eine Steuererklärung auch dann, wenn das Einkommen eigentlich unter der Steuergrenze liegt. Ganz einfach geht das natürlich mit Online Steuer-Tools wie smartsteuer. 

Weitere Infos zu Rente und Steuern finden Sie übrigens auch im smartsteuer Blog: Die fünf größten Renten-Mythen: Das steckt wirklich dahinter 

Oder im smartsteuer Steuerwissen: Steuererklärung für Rentner: alles zur Rentenbesteuerung! 


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)