30.11.2023 · Rentner ·
Lesezeit: 3 Min.

Minijob in der Rente: Das müssen Sie jetzt wissen

Zum Glück leben wir immer länger – und bleiben gleichzeitig statistisch gesehen auch bis zu einem höheren Alter gesund. Doch damit erhöht sich gleichzeitig auch die Zahl der Menschen, die eine Rente beziehen und nebenbei trotzdem arbeiten. Klar, auch das passiert leider nicht immer freiwillig, sondern ist nötig, um die Haushaltskasse aufzubessern. Doch viele wollen sich auch mit 67 noch nicht endgültig vom eigenen Job verabschieden. Schließlich bedeutet eine Beschäftigung auch, aktiv zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen. Wie lässt sich also Rente und Arbeit gut miteinander vereinen, ohne höhere Steuerabgaben zu befürchten? Mit dem 520-€-Job (Minijob)! Auf welche steuerlichen Aspekte Sie dabei genau achten müssen und welche Regeln es für den Hinzuverdienst in der Rente gibt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. 

Ein wachsender Trend: Arbeit mit Minijob trotz Rente 

Die Zahl der berufstätigen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ist beeindruckend: Über eine Million Menschen über 67 Jahre sind noch erwerbstätig und die Mehrheit davon – immerhin knapp 900.000 – übt einen 520-€-Job (auch Minijob genannt) aus. Das zumindest hat das Redaktionsnetzwerk Deutschland herausgefunden und beruft sich dabei auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums. Und der Trend ist hier deutlich steigend. Diese krassen Zahlen zeigen, dass das Rentenalter längst nicht mehr automatisch das Ende der beruflichen Laufbahn bedeutet. Viele Menschen im Rentenalter schätzen die Möglichkeit, durch Arbeit ihre Rente aufzubessern, sich sinnvoll zu beschäftigen und Teil einer Gemeinschaft zu sein. 

Das gilt für Minijobs – regulär und auch im Rentenalter 

Vorab ist es wichtig zu sagen: Seit dem 1. Januar 2023 dürfen auch Menschen, die schon vom 63. Lebensjahr an die vorgezogene Altersrente beziehen, unbegrenzt Haupt- oder Nebeneinkünfte beziehen. Das war vor diesem Zeitpunkt mit Rentenabzügen verbunden. Zusätzlich sind die Grenzen bei Erwerbsminderungsrenten und der vorgezogenen Altersrente ganz aufgehoben. Wessen Rente also in diese Kategorie fällt, kann jetzt unbegrenzt dazuverdienen. Das Besondere: Diese Regelungen sind zeitlich unbefristet. Die Rentenversicherung muss also auch nicht mehr über einen neuen Job informiert werden.  

Doch vergessen Sie dabei nicht: Auch die Rente zählt als steuerpflichtiges Einkommen. Wer also mehr verdient, muss auch mehr Steuern zahlen. Und natürlich eine Steuererklärung machen! 

Alles rund ums Thema Rentenbesteuerung finden Sie auch im smartsteuer Steuerwissen: Steuererklärung für Rentner: alles zur Rentenbesteuerung.

Wie können Pensionierte also dazu verdienen, ohne höhere Steuerabgaben zu haben? Die Lösung: Seit dem 1. Oktober 2022 dürfen Sie bis zu 520 € monatlich verdienen, ohne Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Die allgemeinen steuerlichen Regeln für Minijobs sind auch für Rentnerinnen und Rentner relevant. Die erlauben Ihnen nämlich ein Zusatzeinkommen von bis zu 6.240 € im Jahr. Besonders interessant ist die Regelung, dass Sie in zwei Monaten des Jahres mehr verdienen dürfen – bis zu 1.040 € pro Monat. Das bedeutet, Sie könnten in einem Jahr bis zu 7.280 € verdienen, solange die Überschreitung unvorhersehbar und gelegentlich ist.

Mehr zu den Einkommensgrenzen für Minijobs und Midijobs finden Sie auch übersichtlich zusammengefasst auf dem smartsteuer YouTube-Kanal:




Steuerliche Aspekte und Hinzuverdienstgrenzen bei der Rente 

Ganz besonders im Rentenalter gilt es, die steuerlichen Aspekte beim Hinzuverdienst im Augen zu behalten. Denn wer über die Hinzuverdienstgrenze rutscht, kann schnell steuerpflichtig werden – und damit wieder weniger Geld zur Verfügung haben!

Generell bietet sich hier der Minijob als gute Lösung an. Es gilt bei allen Minijobs: Arbeitnehmende haben die Wahl zwischen Pauschalbesteuerung und individueller Besteuerung. Bei der Pauschalbesteuerung müssen Sie Ihre Einnahmen aus einem Minijob nicht in der Steuererklärung angeben, können aber auch keine Werbungskosten absetzen. Wenn das Unternehmen aber die individuelle Besteuerung wählt, müssen Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung machen und Ihren Verdienst darin angeben. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Ein zusätzliches Einkommen neben der eigenen Rente kann definitiv mehr Flexibilität und Freiheit bedeuten. Leider sind viele Pensionierte heutzutage sogar darauf angewiesen. Umso wichtiger ist es, sich vorab über steuerliche Aspekte zu informieren. Und – wenn nötig – auf jeden Fall eine Steuererklärung zu machen, um mögliche Nachzahlungen im Blick zu haben. Oder schlicht, um kein Geld an den Fiskus zu verschenken. Mit der smartsteuer Online-Steuererklärung geht das zum Glück schnell und einfach.  


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