25.01.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer ·
Lesezeit: 3 Min.

Ihre Steuervorteile mit Kind

Ein Kind bringt viel Freude, kostet aber auch einiges an Geld. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes müssen Eltern für ein Kind allein bis zum 18. Lebensjahr rund 165.000 € zahlen. Gebühren für ein Studium oder eine Ausbildung sind da noch gar nicht mit eingerechnet. Für Sie als Eltern gibt es daher einige Steuerentlastungen, die Sie kennen sollten. Welche das sind, haben wir Ihnen hier einmal zusammengefasst.

Kinderfreibeträge oder Kindergeld?

Grundsätzlich steht jedem Kind ab der Geburt das Kindergeld oder Kinderfreibeträge zu. Häufig wird ihnen im Laufe eines Kalenderjahres zunächst das Kindergeld in Höhe von 250 € pro Monat ausgezahlt. Aber aufgepasst, der Anspruch auf Kindergeld gilt zwar ab der Geburt, damit es tatsächlich ausgezahlt wird, müssen Sie es allerdings bei der Familienkasse beantragen. Das ist bis zu sechs Monate rückwirkend möglich. 

Der Kinderfreibetrag dagegen beschreibt im Steuerrecht die Summe zur Existenzsicherung des Kindes und steigt in diesem Jahr 2024  von 6.024 € auf 6.384 €.  Hinzu kommen noch Freibeträge für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 €, insgesamt können so pro Kind in diesem Jahr 9.312 € geltend gemacht werden. Diese Beträge stehen jedem Elternteil zur Hälfte zu und wirken sich steuermindernd aus. Diese Freibeträge müssen nicht beantragt werden, es reicht in der Steuererklärung die Anlage „Kind“ auszufüllen, alles Weitere geschieht automatisch. Welche der beiden Varianten, für Sie als Eltern günstiger ist, wird automatisch vom Finanzamt bei der jährlichen Steuererklärung geprüft. Die Kinderfreibeträge lohnen sich in der Regel für besser verdienende Familien. Für ein Ehepaar, das insgesamt 80.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, würden die Freibeträge zum Beispiel mehr Entlastung bringen als das Kindergeld.

Die ersten Monate: Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Besonders in den ersten Monaten nach der Geburt entscheiden sich viele Eltern für die Elternzeit, um sich voll und ganz um den Nachwuchs kümmern zu können. Während dieser Zeit dürfen sie maximal 32 Stunden in der Woche arbeiten. Um das fehlende Einkommen abzufedern, lohnt es sich, das Elterngeld zu beantragen. Die Höhe dieser Bezüge richtet sich nach ihrem bisherigen Nettoeinkommen und der Betreuungskonstellation. Der Mindestsatz liegt bei 300 € pro Monat und kann maximal 1.800 € pro Monat betragen.

Das Elterngeld kann maximal 14 Monate bezogen werden, mit dem ElterngeldPlus können Sie allerdings bis zu 28 Monate Bezüge erhalten. Dieses Modell eignet sich besonders für Sie, wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit weiter arbeiten wollen. Das ElterngeldPlus beträgt jedoch höchstens die Hälfte des Elterngeldes. Pro Elternteil kann für jeweils vier weitere Monate der Parnterschaftsbonus beantragt werden, wenn beide in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten. Dieser Bonus orientiert sich ebenfalls am Einkommen und kann zwischen 150 € und 900 € monatlich liegen. Ausführliche Informationen rund um das Elterngeld finden Sie hier.

Entlastung für Alleinerziehende, Schulgeld und Betreuung

Der Alltag mit Kind stellt Sie als Elternteil vor wichtige Entscheidungen. Sind Sie beispielsweise alleinerziehend und Ihr Kind lebt mit Ihnen in einem Haushalt, haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser beträgt aktuell 4.260 € für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 240 € im Jahr. In diesem Fall lohnt sich der Wechsel in die Steuerklasse 2, dann wird dieser Entlastungsbetrag über das Jahr bereits in Ihr Gehalt mit eingerechnet. Wie Sie die Steuerklasse wechseln können, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. 

Wenn Sie außerdem Kosten für einen Babysitter, die Kindertagesstätte oder andere Betreuungspersonen hatten, können Sie bis zu zwei Drittel dieser Kosten und maximal 4.000 € pro Kind bis zum 14. Lebensjahr geltend machen. Das Schulgeld kann ebenfalls bis zu einem gewissen Betrag steuermindernd sein. Bis zu 30 % der Kosten können zum Beispiel für eine Privatschule geltend gemacht werden. Maximal sind das 5.000 € pro Jahr und Kind.

Ist Ihr Kind bereits über 18 Jahre alt und wohnt nicht mehr bei Ihnen? Falls sich Ihr Kind in einer Ausbildung befindet, für die Sie zahlen, bringt Ihnen der Ausbildungsfreibetrag Entlastung. Dieser beläuft sich derzeit auf 1.200 € und kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn Sie Kindergeld beziehen oder Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben.

Was bedeutet das konkret für mich? 

Egal, ob Sie frisch gebackene Eltern sind oder Ihr Kind bereits ausgezogen ist, eine Steuererklärung lohnt sich in jedem Fall! Über das Kindergeld und Elterngeld hinaus, gibt es einige Steuervorteile, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer können Sie diese ganz bequem von Zuhause und ohne Vorwissen machen, um das Maximum aus Ihren Steuern zu holen. 

Wenn Sie mehr über mögliche Steuervorteile als Eltern erfahren wollen, lesen Sie unser E-Book speziell für Eltern oder abonnieren Sie unseren Newsletter.

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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