Steuerklassen 1 bis 6: Steuerklassenrechner / Steuerklasse wechseln
- In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen (auch Lohnsteuerklassen genannt) die das Finanzamt dem Arbeitnehmer zuordnet
- Die Steuerklasse richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand
- Ein Steuerklassenwechsel, z.B. bei Eheleuten ist bis zum 30.11. des Jahres möglich
- Steuerklasse 1: Alleinstehende, ein Job, keine Kinder
- Steuerklasse 2: Alleinerziehende, höherer Entlastungsbetrag
- Steuerklassen 3 bis 5: Verheiratete, je nach Verdienst
- Steuerklasse 6: Mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs
- Steuerklassen von 1 bis 6
- Steuerklasse 1: für Singles
- Steuerklasse 2: für Alleinerziehende
- Steuerklasse 3: Verheiratet und ein(e) Schwerverdiener(in)
- Steuerklasse 4: Verheiratet und der Standardfall (ohne Faktor)
- Steuerklasse 4 mit Faktor: Verheiratet mit fairem Ausgleich
- Steuerklasse 5: Verheiratet und Geringverdiener
- Steuerklasse 6: Zweitjob
- Steuerklassenrechner – selber durchrechnen
- Steuerklasse ändern – so funktioniert es!
- Steuerklassen bei Mini- und Midijobs
- Häufige Fragen
Klasse sind Steuern ja meistens nicht. Aber mit Steuerklassen hat fast jeder zu tun, der berufstätig ist. Die gibt es übrigens von Steuerklasse 1 bis zur Steuerklasse 6.
Doch welche Lohnsteuerklasse bin ich und welche ist die richtige für mich? Was bedeuten diese Klassen steuerlich? Wie wirkt sich die Steuerklasse auf meine Lohnabrechnung aus? Welche Besonderheiten gibt es bei Ehepaaren, was ist Steuerklasse 4 mit Faktor? Wie sieht es bei Mini- und Midijobs aus? Viele Fragen – die Antworten gibt es wie gewohnt leicht verständlich hier bei smartsteuer.
Steuerklassen von 1 bis 6
Vielleicht fragst Du dich, warum es eigentlich verschiedene Steuerklassen gibt. Wie Du gleich sehen wirst, greifen die verschiedenen Steuerklassen für verschiedene Lebens- und/oder Beschäftigungsverhältnisse.
Wichtig: Die Steuerklasse definiert, wie viel Lohnsteuer Du jeden Monat zahlen musst.
Selbstständige zahlen keine klassische Lohnsteuer, daher spielen Steuerklassen für sie keine Rolle. Steuerklassen sind nur für Arbeitnehmende relevant. Über die Jahre wurde aus dem Begriff „Lohnsteuerklassen“ das kürzere Wort „Steuerklassen“. Jetzt aber los zu den sieben Steuerklassen. Ja, Sie haben richtig gelesen, es sind wirklich sieben. Der Grund: neben den sechs Steuerklassen von 1 bis 6 gibt es noch die Steuerklasse 4 mit Faktor.
Die sieben Steuerklassen kurz erklärt:
- Steuerklasse 1: Sie gilt für Singles – also ledige, getrennt lebende oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Steuerklasse 2: Hier werden etwas weniger Steuern fällig – und zwar für Alleinerziehende, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €, für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 240 € pro Jahr) haben.
- Steuerklasse 3: Auf Antrag erhält der deutlich besser verdienenden Ehepartner diese Steuerklasse. Der andere Teil des Paars rutscht automatisch in Klasse 5.
- Steuerklasse 4: Generell landen beide Eheleute in Steuerklasse 4. Sie hat die gleichen Abzüge wie Klasse I. Sehr zu empfehlen, wenn beide ein ähnliches Einkommen haben.
- Steuerklasse 4 mit Faktor: Ebenfalls für Ehepaare bestimmt. Hier wird die monatliche Steuerlast nur etwas „gerechter“ aufgeteilt als in der Kombination 3 und 5.
- Steuerklasse 5: Sie stellt das Gegenstück zur Klasse 3 dar und kommt beim deutlich schlechter verdienenden Ehepartner zur Anwendung.
- Steuerklasse 6: Die bekommt ein Arbeitnehmer, wenn er einen zweiten steuerpflichtigen Job annimmt. Sie gilt nur für den Zweitjob.

Steuerklasse 1: für Singles
Hier können wir es kurz machen: Wer ledig, verwitwet oder geschieden ist, kommt als Arbeitnehmer in Steuerklasse 1. Im Jahr 2026 beginnt die Steueruhr hier ab rund 1.425 € brutto monatlich zu ticken.
Steuerklasse 2: für Alleinerziehende
Wie die Überschrift schon sagt, fallen hier Alleinerziehende rein. ABER: Man erhält Steuerklasse 2 nicht automatisch! Es muss ein Antrag gestellt werden, um monatlich von dem sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu profitieren. Dieser senkt die monatliche Lohnsteuer auf der Gehaltsabrechnung.
Sie finden das entsprechende Dokument im Internet. Klicken Sie links oben auf „Formularcenter“ und geben Sie danach oben rechts den Suchbegriff „Entlastungsbetrag“ ein. (Das Formular „Versicherungserklärung zum Entlastungsbetrag“ ist das Richtige.) Senden Sie das ausgefüllte Formular dann an Ihr Finanzamt. Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit bei einem Kind 4.260 € im Jahr und erhöht sich pro weiterem Kind um 240 €. Die Folge: Steuern werden in dieser Klasse im Jahr 2022 erst ab rund 1.600 € brutto monatlich fällig.
Schau gerne in diesen Blogbeitrag, wenn Du alleinerziehend bist und mehr wissen willst.
Steuerklasse 3: Verheiratet und ein(e) Schwerverdiener(in)
Jetzt kommen wir schon zu den Steuerklassen, die nur für Ehepaare greifen. Dazu gehören die Steuerklassen 3, 4, 4 mit Faktor und 5. Die einfache Regel hier: Die Summe der Steuerklassen der Eheleute muss 8 betragen. Es gibt also die Möglichkeiten „3 und 5“, „4 und 4“ sowie „4 mit Faktor und 4 mit Faktor“.
Steuerklasse 3 empfiehlt sich, wenn eine Person sehr viel verdient – und die andere wenig. Beim Besserverdiener fällt geschätzt erst ab einem monatlichen Brutto von 2.710 € Lohnsteuer an. Das sorgt natürlich für ein deutlich höheres Netto als in anderen Steuerklassen. Du ahnst es schon, bei Klasse 5 sieht es dann entsprechend schlechter aus. Dazu weiter unten mehr.
Wichtig: Verheiratete müssen in diesem Fall zwingend eine Steuererklärung abgeben!
Und: Die Steuerklasse 5 muss ebenfalls beantragt werden.
Welches Formular benötigen Sie für den Wechsel in Steuerklasse 3? Früher gab es einen eigenen Antrag dafür. Mittlerweile wurde der Antrag auf Steuerklassenwechsel in den Antrag zur Lohnsteuer-Ermäßigung integriert. Zudem ist eine Anpassung der Lohnsteuerabzugsmerkmale möglich.
Steuerklasse 4: Verheiratet und der Standardfall (ohne Faktor)
Wer heiratet und keinen Antrag stellt, landet automatisch in Steuerklasse 4. Und zwar beide. Für Eheleute mit einem ähnlichen Gehalt ist das völlig in Ordnung.
Die Steuerklasse 4 hat die gleichen Steuersätze wie die 1, also fällt 2026 erst ab 1.425 € brutto im Monat Lohnsteuer an. Eine Pflicht zur Steuererklärung besteht bei der 4/4-Kombi übrigens nicht. Empfehlenswert ist die Steuererklärung aber auch für sie.
Steuerklasse 4 mit Faktor: Verheiratet mit fairem Ausgleich
Auch hier werden wie bei der 3/5-Kombi die unterschiedlich hohen Einkommen berücksichtigt. Allerdings etwas fairer als bei 3/5. Hier ermittelt das Finanzamt für beide Eheleute anhand ihres erwarteten Einkommens einen Faktor. Danach werden die Gehälter entsprechend versteuert.
Der Vorteil: Die Person, die weniger verdient, hat in der Regel mehr Netto, als in der 3/5-Kombi. Zudem sorgt der Faktor dafür, dass am Jahresende kaum etwas nachgezahlt werden muss.
Der Nachteil: Insgesamt zahlen die Eheleute jeden Monat mehr Steuern als in Steuerklasse 3 und 5 . Psychologisch ist die Faktorlösung trotzdem besser, da der geringer verdienende Teil mehr Netto hat und nicht ganz so schlecht da steht. Zudem muss bei der Kombination 3 und 5 oft über die Steuererklärung nachgezahlt werden. Steuerklasse 4 mit Faktor muss wie bei der Steuerklasse 3 beantragt werden. Auch eine Steuererklärung ist verpflichtend.
Steuerklasse 5: Verheiratet und Geringverdiener
Wir haben es ja eben schon öfter erwähnt, dass die Steuerklasse 5 erhebliche Abzüge hat. Hier liegt die magische, monatliche Grenze um die 100 € brutto, danach schlagen die Steuern schon zu. Wie schon gesagt: Bei einer 3/5 Kombi haben die Eheleute das bestmögliche Netto im Monat zur Verfügung. Allerdings kann es dann oft passieren, dass am Jahresende Steuern nachgezahlt werden müssen. Und die Steuererklärung ist auch hier Pflicht.
Steuerklasse 6: Zweitjob
Wenn Du einen zweiten steuerpflichtigen Job antrittst, ist das steuerlich bitter. Denn in der dazu nötigen Steuerklasse 6 mußt Du jeden einzelnen Cent versteuern. Die gute Nachricht: D kannst in der Regel dann mit einer Steuererstattung rechnen – über die Steuererklärung, die Du auf jeden Fall machen mußt, sobald Steuerklasse 6 ins Spiel kommt.
Damit wird auch klar, dass es immer besser ist, einen Vollzeitjob in Steuerklasse 1 zu haben – als zwei Teilzeitjobs in Steuerklasse 1 und 6. Denn so hat man ein höheres monatliches Netto. Wenngleich man sich das Geld im anderen Fall ja auch immer über die Steuererklärung zurückholen kann. Aber das ist erst im darauffolgenden Jahr. Da ist es doch besser, das Geld gleich zu haben.
Steuerklassenrechner – selber durchrechnen
Nach all der grauen Theorie über Lohnsteuerklassen nun noch was Praktisches. Wir von smartsteuer bieten Dir einen Steuerklassenrechner für die optimale Kombination der Steuerklassen bei Ehepaaren und einen Lohnrechner, der Ihnen genau zeigt, wie viel Netto vom Brutto bleibt. Wir berechnen folgende Steuerklassen-Optionen:
- Steuerklasse 3 und 5
- Steuerklasse 5 und 3
- Steuerklasse 4 und 4
- Steuerklasse 4 und 4 reverse
Steuerklassenrechner für Ehepaare:
Steuerklasse ändern – so funktioniert es!
Die Steuerklasse wird maßgeblich von der Lebenssituation einer Person bestimmt. Ein Steuerklassenwechsel findet daher statt, wenn sich die Lebenssituation der Person verändert – also etwa bei einer Hochzeit oder Scheidung. In manchen Fällen erfolgt der Wechsel der Steuerklasse automatisch, in anderen muss er beantragt werden.
Ob gemeinsam oder getrennte Veranlagung. Bei smartsteuer kannst Du bis zu 5 Steuererklärungen zu einem Preis in einem Steuerjahr abgeben. Kostenfrei registrieren und einfach mal anfangen.
Steuerklassenwechsel nach Heirat
Nach der Hochzeit landen beide Ehepartner automatisch in Steuerklasse 4. Wenn beide etwa gleich viel verdienen, ist das die geeignete Steuerklasse. Es kann sich aber lohnen, die Steuerklasse zu wechseln.
Verheirate können wählen, ob sie in die Steuerklasse 4 mit Faktor oder in die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 wechseln möchten. In beiden Fällen ist ein Antrag beim zuständigen Finanzamt notwendig.
Den Antrag müssen grundsätzlich beide Ehepartner unterschreiben. Um von der Steuerklasse 3 oder 5 in die Steuerklasse 4 zu wechseln, reicht seit 2018 auch ein einseitiger Antrag aus. Der Wechsel gilt dann für beide Ehe- bzw. Lebenspartner.
Verheiratete können durch einen Steuerklassenwechsel zwar keine Steuern sparen. Aber wer eine günstige Lohnsteuerklasse wählt, hat monatlich mehr netto und muss nicht auf den Steuerausgleich warten. Vor allem bei großen Einkommensunterschieden der Ehepartner zahlen Ehepaare zu viel Steuern.
Hier kann sich ein Wechsel in die Steuerklassenkombination 3 und 5 lohnen. Auch wenn Du nicht wechselst: selbst bei einer ungünstigen Steuerklassenkombination erhältst Du die zu viel gezahlten Steuern mit dem Steuerausgleich nach einer Einkommensteuererklärung zurück.
Im Regelfall sind Verheiratete ohnehin zur Steuererklärung verpflichtet – leicht und fehlerfrei gelingt die Abgabe mit unserer Steuersoftware smartsteuer.
Steuerklassenwechsel nach Scheidung
Im Falle einer Scheidung muss von Steuerklasse 3, 4 oder 5 wieder in die Steuerklasse 1 oder 2 gewechselt werden. Im Gegensatz zur Hochzeit erfolgt der Wechsel nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.
Für den Zeitpunkt des Steuerklassenwechsels ist entscheidend, ab wann die Eheleute dauerhaft getrennt leben – und nicht, ob sie geschieden sind. Die Steuerklasse muss zum 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres gewechselt werden.
Wenn ein Ehepaar aber während des sogenannten Trennungsjahres weiter zusammenlebt, können die bisherigen Steuerklassen für diesen Zeitraum beibehalten werden. Sie können aber auch bereits jetzt den Steuerklassenwechsel beantragen. Dies kann auch einseitig von einer Person erfolgen.
Wechsel der Steuerklasse nach Tod des Partners
Sich nach dem Tode des Partners mit steuerlichen Dingen zu beschäftigen ist sicherlich nicht leicht. So wird zum ersten des Folgemonats der Hinterbliebende automatisch in Steuerklasse 3 eingestuft. Dies gilt für das laufende und das Folgejahr.
Diese weiteren Ausnahme-Regeln gelten nach Ablauf des Folgejahres:
- Es erfolgt eine Einstufung danach in Steuerklasse 4.
- Ein minderjähriges Kind lebt im Haushalt, dann gilt Steuerklasse 2.
- Sobald mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs wahrgenommen werden, ist die Steuerklasse 6 weiterhin anzuwenden.
Im darauf folgenden Jahr nach dem Tod des Partners führt das Finanzamt eine Einzelveranlagung durch. Es wird dabei aber das günstigere Splitting-Verfahren angewendet.
Steuerklassenwechsel für Alleinerziehende
Alleinerziehende können von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2 wechseln, um vom Entlastungsbetrag zu profitieren. Den Entlastungsbetrag kannst Du steuerlich geltend machen, wenn Du ein Kind erziehst, für das Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise einen Kinderfreibetrag besteht.
Den Wechsel der Steuerklasse mußt Du beim zuständigen Finanzamt beantragen. Wenn verheiratete Eltern bereits im Jahr vor der Geburt getrennt gelebt haben, kann der künftig alleinerziehende Elternteil den Wechsel direkt nach der Geburt beantragen.
Antrag auf Steuerklassenwechsel: So funktioniert es
Für den Steuerklassenwechsel muss ein Antrag beim örtlich zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Antragstellung ist seit Oktober 2021 online via ELSTER möglich.
Ehe- und Lebenspartner können auch das Formular Antrag zur Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen nutzen. Es ist aktuell im Formularcenter des Bundesfinanzministeriums zu finden.
Wie oft kann die Steuerklasse nun aber gewechselt werden? Bis 2019 war der Steuerklassenwechsel grundsätzlich nur einmal pro Jahr möglich. Das hat sich geändert. Seit 2020 kann die Steuerklasse mehrmals im Jahr ohne Einschränkungen gewechselt werden.
Wenn Du den Antrag bis zum 30. November stellst, wird er noch für das laufende Jahr berücksichtigt. Wer seine Steuerklasse wechselt, sollte anhand der Gehaltsabrechnung prüfen, ob der Wechsel berücksichtigt wurde.
Steuerklassenwahl hat Auswirkungen auf Sozialleistungen
Viele Lohnersatzleistungen orientieren sich in der Höhe am Netto. Deshalb sollte dies bei der Wahl der Lohnsteuerklasse möglichst bedacht werden. Diese Sozialleistungen bemessen sich am Nettolohn:
- Arbeitslosengeld 1
- Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
- Qualifizierungsgeld
- Krankengeld
- Versorgungskrankengeld
- Verletztengeld
- Übergangsgeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Altersteilzeit
Steuerklassen bei Mini- und Midijobs
Immer mehr Deutsche verdienen ihr Geld mit Mini- und Midijobs.
Minijobs und Abgaben
Minijobs sind die sogenannten 450 €-Jobs, wobei die Grenze aktuell bei 603 € liegt. Bei denen braucht es in der Regel keine Steuerklasse, weil, tata, diese pauschal besteuert werden und der Arbeitgeber die Kosten trägt. Wenn Du es wünschst, kannst Du aber auch bei einem Minijob auf Steuerklasse arbeiten, aber warum solltest Du das tun?
Immer dann, wenn dein Zweitjob über der Minijob-Grenze liegt, wirst Du für dieses Tätigkeit in die Steuerklasse 6 eingestuft. Dies bedeutet das Du höher besteuert wirst und auch die Sozailabgaben in normaler Höhe fällig werden.
Midijobs und Abgaben
Midijobs sind solche, bei denen man mehr als 603 €, aber höchstens 2.000 € verdient. Der Vorteil hier liegt nicht bei der Steuer, sondern bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Die mußt Du nur anteilig bezahlen. Wenig, wenn Du knapp über 603,01 € liegen – und fast die vollen Sätze bei knapp 2.000 €. Trotz anteiliger Beiträge bekommst Du die vollen Ansprüche für die Rentenversicherung. Steuerlich wirst Du aber genauso wie bei einem Job mit einem höheren Einkommen behandelt. Immerhin: Bei 2.000 €* ist die Steuerlast – außer bei Steuerklasse 5 und 6 recht gering:
- Steuerklasse 1 – rund 98 €
- Steuerklasse 2 – rund 23 €
- Steuerklasse 3 – 0 €
- Steuerklasse 4 – rund 98 €
- Steuerklasse 4 mit Faktor – 0 €
- Steuerklasse 5 – rund 315 €
- Steuerklasse 6 – rund 360 €
*keine Kirchensteuer und gesetzlich versichert (Quelle: Rechner Bundesminsterium für Finanzen)
Was bedeutet das konkret für mich?
Wer nicht verheiratet ist, landet in Steuerklasse 1, als Alleinerziehende(r) auf Antrag in der günstigeren Steuerklasse 2. Ein Zweitjob führt Sie zu Steuerklasse 6.
Verheiratete können zwischen den Steuerklassen 4 & 4, 3 & 5 und 4 & 4 mit Faktor wählen.
Zusammenfassung: Steuerklassen entscheiden darüber, wie viel Steuern jeden Monat vom Lohn abgezogen werden. Eheleute können ihre Steuerlast mindern, wenn sie sehr unterschiedliche Einkommen haben. Wer noch im Dezember heiratet, kann die Vergünstigungen rückwirkend für das ganze Jahr erhalten.
Häufige Fragen
Wie viele Steuerklassen gibt es?
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen (Lohnsteuerklassen) die das Finanzamt dem Arbeitnehmer zuordnet.
Für wen gilt Steuerklasse 1?
Sie gilt für Singles – ledige, getrennt lebende oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Für wen gilt Steuerklasse 2?
Sie gilt für Alleinerziehende, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag (4.260 €) haben. Damit sind 355 € pro Monat steuerfrei. Steuerklasse 2 muss beantragt werden.
Für wen gilt Steuerklasse 3
Für den deutlich besser verdienenden Ehepartner. Der andere Teil des Paars erhält automatisch die Klasse 5.
Für wen gilt Steuerklasse 4?
Beantragt ein Ehepaar nichts, landen beide Eheleute in Steuerklasse 4, die die gleichen Abzüge hat wie Klasse 1. Zu empfehlen, wenn beide ein ähnliches Einkommen haben.
Bei der Steuerklasse 4 mit Faktor wird die monatliche Steuerlast etwas „gerechter“ aufgeteilt als in der 3 und 5 Kombination.
Für wen gilt Steuerklasse 5?
Sie stellt das Gegenstück zur Klasse 3 dar und kommt beim deutlich schlechter verdienenden Ehepartner zur Anwendung.
Für wen gilt Steuerklasse 6?
Diese braucht ein Arbeitnehmer, wenn er einen zweiten steuerpflichtigen Job annimmt.
Für wen lohnt sich der Steuerklassenwechsel?
Die kurze Antwort: In der Regel lohnt sich ein Wechsel für Verheiratete, auf jeden Fall für Alleinerziehende.
Verheiratete können durch einen Steuerklassenwechsel zwar keine Steuern sparen. Aber wer eine günstige Lohnsteuerklasse wählt, hat monatlich mehr netto und muss nicht auf den Steuerausgleich warten. Alleinerziehende profitieren bei einem Wechsel von Steuerklasse 1 in 2 vom sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird monatlich angerechnet. Damit bleibt Ihnen monatlich mehr Netto als in Steuerklasse 1.
Welche Steuerklasse bin ich?
Sie finden Ihre aktuelle Steuerklasse auf Ihrer Gehaltsabrechnung, aber auch auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Falls Sie keines dieser beiden Dokumente zur Hand haben, können Sie Ihre Steuerklasse auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen.
Wird die Steuerklassen Kombination 3 und 5 abgeschafft?
Unter der Ampelkoalition sollte die Kombination aus 3 und 5 bereits abgeschafft werden. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung aus Schwarz und Rot ist dies bisher nicht vorgesehen.
Was ist das Ehegattensplitting?
Grundsätzlich kann sich jedes Paar entscheiden, ob die gemeinsame oder die getrennte Veranlagung gewählt wird. Bei gemeinsamer Veranlagung wird das Ehegattensplitting angewendet.
Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen so berechnet:
1. Das Einkommen beider Partner wird addiert
2. Es wird dann gleichmäßig auf das Paar verteilt.
3. Die auf das berechnete Einkommen anfallenden Steuern werden verdoppelt.
Das Ergebnis ist eine geringere Steuer für den Besserverdienenden. Somit bleibt dem Paar mehr Netto übrig.
Welche Steuerklasse ist 2026 für mich die Richtige?
Die richtige Wahl der Steuerklasse hängt grundsätzlich von den individuellen Lebensumständen ab. Dabei sind Familienstand und Art der Tätigkeit wichtige Entscheidungshilfen. Die Steuerklasse wirkt sich aber nur auf die Lohnsteuer aus, d.h. wie viel Ihnen der Arbeitgeber vom Lohn abzieht. Der endgültig zu entrichtende Steuerbetrag wird erst mit der Steuererklärung berechnet. Die Lohnsteuer ist somit nur eine Art pauschalisierte Vorausberechnung. Die Endabrechnung passiert bei der Steuererklärung.
Wie werden Beamte oder Soldaten besteuert?
Sie werden wie Angestellte behandelt. Das gilt auch für die Steuerklassen.
Über den Autor:
Stefan Heine
Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Mit viel Ruhe sorgt Stefan für Ausgleich und Harmonie im smartsteuer Team.
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