13.02.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Arbeitnehmer & Beamte · Selbstständige ·
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Steuern sparen durch Liebe

Romantik und Steuern passen auf den ersten Blick wohl eher nicht zusammen. Doch wenn Sie in diesem Jahr über den nächsten Schritt in der Liebe nachdenken, verändert das auch Ihre steuerliche Situation. 

Was Verlobung und Ehe wirklich bedeuten und warum, haben wir einmal für Sie zusammengefasst.

Verlobt, verheiratet, versteuert

Der Tag der Liebe ist für viele Paare ein Anlass, über den nächsten Schritt nachzudenken. Die Verlobung ist der besondere Tag, an dem Sie und Ihr Partner sich versprechen, eine Ehe einzugehen. Und was darf bei dem perfekten Antrag nicht fehlen? Richtig, der Ring und da spielt die geschlossene Verlobung tatsächlich eine vorteilhafte Rolle. Denn der Heiratsantrag ist nicht nur ein emotional bedeutender Tag, sondern wirkt sich auch auf die eigene Steuerlage aus. Bei der Schenkungssteuer zum Beispiel gilt, ab der Verlobung, ein Freibetrag von 500.000 €. Es darf also ein besonders schöner Ring werden oder das Grundstück für ein gemeinsames Haus. Solche Verlobungsgeschenke gelten im Steuerrecht als Schenkung mit aufgeschobener Bedingung. Diese wird zwar erst mit dem Schließen der Ehe wirksam, allerdings wirkt auch erst dann die Steuerpflicht. 

Das ist möglich, da die Verlobung ein gegenseitiges Versprechen zur Ehe ist, das fast wie ein Vertrag wirkt. So müssen beide Parteien voll geschäftsfähig und volljährig sein. Diese vereinbarte Verpflichtung ist zwar nicht einklagbar, aber dennoch gelten Sie als verlobtes Paar rechtlich als nahe Angehörige. Was wenig romantisch klingt, bedeutet letztlich, dass Sie beim Abschließen von Verträgen miteinander keine Sonderkonditionen oder unverhältnismäßige Vergünstigungen einbauen können. Da schaut das Finanzamt nach der Verlobung mitunter etwas genauer hin. Verträge untereinander sollten daher den üblichen Bedingungen entsprechen und keine Sonderkonditionen enthalten. 

Aber aufgepasst, überlegen Sie es sich vor der Hochzeit doch noch anders, entfällt auch der Freibetrag und es gilt dann ein Freibetrag von 20.000 €. Übersteigt das Verlobungsgeschenk diesen Wert und wird nicht zurückgegeben, wird der über diesem Betrag liegende Erwerb mit einem Steuersatz von 30 % bemessen. 

Kleine Hochzeit, große Steuervorteile

Die Planung der Hochzeit ist wohl eines der aufwändigsten und kostspieligsten Feste im Leben, oder? Steuerlich kann man die Hochzeit am Strand, in der Kirche oder auf dem Land nicht wirklich geltend machen. Für den Fiskus ist all das Privatvergnügen. Anders als bei einer Scheidung, die man je nach Fall als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben kann, fällt die Hochzeit nicht darunter. Wenn Sie sich aber für eine kleine Feier in den eigenen vier Wänden entscheiden, können Sie trotzdem den ein oder anderen Posten steuerlich geltend machen. Denn wenn Sie Zuhause und nicht in einer anderen Location feiern, können Sie mit haushaltsnahe Dienstleistungen Steuern sparen. Das sind alle Dienstleistungen, die innerhalb der eigenen vier Wände in Auftrag gegeben werden. Bis zu 20 % der bezahlten Rechnung und maximal 4.000 € geltend machen. 

Dazu zählen zum Beispiel die folgenden Dienstleistungen: 

  • Ein Koch, der das Essen vor Ort zubereitet 
  • Reinigungshilfen, die vor und nach der Feier aufräumen
  • den Gärtner, der euren Garten herrichtet
  • die professionelle Kinderbetreuung 

Nach der Hochzeit haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung gemeinsam zu veranlagen. So eine Zusammenveranlagung lohnt sich besonders dann, wenn ein Partner in der Ehe weniger verdient als der andere. Das gemeinsame Einkommen des Paares wird nämlich halbiert und der Steuersatz für das halbierte Einkommen verwendet. Ehepaare profitieren also von einem insgesamt niedrigeren Steuersatz. Übrigens ist hier der Tag der Eheschließung entscheidend. Egal ob im Januar oder erst am 31. Dezember geheiratet wird, die Steuererklärung können Sie dann rückwirkend gemeinsam abgeben. 

Auch ein Wechsel der Steuerklasse kann für Sie zum Vorteil sein. Paare können entscheiden, ob sie die Steuerklassen 4/4, 3/5 oder das Faktorverfahren wählen. Welche Steuerklasse am besten zu Ihnen passt, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Haben beide Partner ein ähnliches Einkommen, bietet sich die Steuerklasse 4 für beide an. Verdient einer wesentlich mehr als der andere, ist die Steuerklasse 3 und 5 die bessere Wahl. Sollten sich diese Verhältnisse wieder ändern, zum Beispiel durch Kinder oder auch Scheidung, können Sie einmal im Jahr ihre Steuerklasse problemlos wechseln.

Was bedeutet das konkret für mich? 

Die Liebe ist Privatsache und auch steuerlich nur dann ein Vorteil, wenn Sie wissen, wie. Nehmen Sie den Valentinstag als Anlass, Ihre Verlobung oder Hochzeit zu planen, winkt ein hoher Freibetrag bis zu 500.000 € für Verlobungsgeschenke und auch die Planung der eigenen Hochzeit kann im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen zumindest teilweise geltend gemacht werden. Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer können Sie Ihre Steuererklärung einfach selbst machen und das Maximum für sich und Ihren Partner herausholen! In unserem Newsletter finden Sie regelmäßig die besten Steuertipps für eine maximale Erstattung. 


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