08.03.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Arbeitnehmer & Beamte ·
Lesezeit: 3 Min.

Ehegattensplitting Vor- und Nachteile

Anlässlich des Frauentags wollen wir einen steuerlichen Blick auf die Frage werfen, wie gerecht unsere Steuergesetze sind. Aktuell ist es das sogenannte Ehegattensplitting, welches auch politisch immer wieder Thema ist. Doch was hängt alles an diesem Steuergesetz von 1958 und welche Vor- und Nachteile hat es für Ihre Steuererklärung? 

Steuern sparen in der Ehe

Der Begriff Ehegattensplitting beschreibt den Effekt einer gemeinsamen Veranlagung der Steuererklärung von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern. In dieser Zusammenveranlagung wird dann das gemeinsame Einkommen so besteuert, als würden beide exakt die Hälfte des Einkommens verdienen. Die Folge ist eine insgesamt geringere Steuerlast für Ehepaare, die je nach Steuerklasse davon mehr oder weniger profitieren. 

Dieses Steuersparmodell eignet sich, vor allem für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, die ihre Steuererklärung gemeinsam anfertigen. Auch für getrennte Ehepaare ist im Jahr der Trennung diese Zusammenveranlagung noch möglich. Entscheiden Sie sich in Ihrer Ehe für diese gemeinsame Veranlagung, müssen beide Personen steuerpflichtig sein, das heißt ihren Wohnort oder dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben. Sie erhalten durch diese Form der Steuererklärung auch einen gemeinsamen Steuerbescheid vom Finanzamt. Besonders lohnenswert ist dieses Modell, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Lebenspartner ein größerer Einkommensunterschied besteht. Dann wechselt der besser verdienende Ehepartner in die Steuerklasse 3 und der andere in die Steuerklasse 5. So kann über das Jahr von deutlich höheren Steuerfreibeträgen profitiert werden, verdienen beide in etwa gleich viel, bietet sich die Steuerklasse 4 an. 

Konkret wirkt sich das dann folgendermaßen aus: verdient eine Singleperson beispielsweise 60.000 € im Jahr, fällt eine Einkommensteuer von 15.242 € an. Bei einem Ehepaar mit einem gemeinsamen Einkommen von 60.000 € bei einer gemeinsamen Veranlagung dagegen nur 9.400 €, was eine wirkliche Erleichterung darstellt. 

Ehegattensplitting in der Diskussion 

Obwohl sich diese Möglichkeit des gemeinsamen Sparens erst einmal gut anhört, hat dieses Steuergesetz auch einen offensichtlichen Nachteil. Denn es fördert mehr oder weniger einen großen Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern. Denn die Folge davon ist, dass der Partner in der Steuerklasse 5 praktisch nicht finanziell profitieren würde, wenn sich das Einkommen mehr und mehr angleichen würde. Zudem gilt diese Form der gemeinsamen Veranlagung nur für die Ehepaare, die auch dauerhaft zusammenleben. Wenn Sie also verheiratet sind, aber nicht im gleichen Haushalt leben, ist eine Zusammenveranlagung und das Ehegattensplitting nicht möglich. Auch bestimmte Ersatzleistungen, wie das Elterngeld können geringer für Eltern in der Steuerklasse 5 ausfallen, da diese sich an dem erzielten Nettoeinkommen richten. In solchen Fällen muss frühzeitig und im Einzelfall entschieden werden, ob ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll ist. 

Wir sehen, das Ehegattensplitting fördert vor allem ein eher traditionelles Familienbild und trägt nicht unbedingt zur Vereinfachung des Steuerrechts bei. Genau aus diesen Gründen ist es auch politisch immer wieder in der Diskussion, eine Abschaffung ist bisher aber nicht geplant. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Wenn Sie sich in Ihrer Ehe für eine gemeinsame Veranlagung der Steuererklärung entscheiden, kann das Ehegattensplitting eine positive Folge für Sie haben. Besonders bei einem großen Unterschied im Einkommen und der Zugehörigkeit zu den Steuerklassen 3 und 5 lässt sich so wirklich sparen. 

Ob und wie günstig diese Form der Veranlagung für Sie ist, lässt sich am einfachsten mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer herausfinden. Einfach online testen und die mögliche Erstattung berechnen lassen, für Sie und Ihren Ehepartner. 

Für mehr kompakte Steuertipps abonnieren Sie auch unseren Newsletter. 


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)