08.05.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Rentner ·
Lesezeit: 3 Min.

Behindertenpauschale einfach erklärt

Die Pauschale für Menschen mit Behinderung, auch Behindertenpauschale genannt, sind Freibeträge, die von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Es gibt körperliche und geistige Behinderungen, die dazu führen können, dass die Lebenskosten im Alltag steigen. Damit die Betroffenen in dieser Situation nicht allein dastehen, gibt es vom Staat steuerliche Entlastungen. Alle Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 20 erhalten diese Pauschbeträge seit 2021 ohne Weiteres. Wie hoch die Pauschbeträge sind und wovon diese abhängen, erklären wir Ihnen im Folgenden. 

Wer hat Anspruch auf die Pauschbeträge? 

Anspruch auf den Behindertenpauschbetrag haben Sie dann, wenn eine körperliche oder geistige Behinderung bei Ihnen festgestellt wurde und belegbar ist. Dazu kann beispielsweise eine Sehbehinderung, Epilepsie oder Taubheit gehören. Natürlich möchte das Finanzamt in diesem Fall ein ärztliches Gutachten oder den Behindertenausweis als Nachweis sehen. In der Regel muss ein Antrag auf einen vorsorgeärtzlichen Gutachter gestellt werden. Allein die Diagnose des Hausarztes ist daher nicht ausreichend. Der Gutachter, meist auch ein Arzt, berücksichtigt alle medizinischen Diagnosen, die soziale und rechtliche Lage und erstellt anhand dieser Ergebnisse einen Nachweis der Behinderung. Dieses, zugegeben durchaus komplizierte Verfahren, dient dazu, den individuellen Bedarf der Unterstützung herauszufinden. 

Der Grad der Behinderung, kurz “GdB” ist am Ende jedoch entscheidend. Erst ab einem Grad von 20 stehen Ihnen Pauschbeträge zu. Sind es nicht Sie selbst, sondern Ihr Kind, das eine Behinderung hat, gilt Ähnliches. Auch in diesem Fall müssen Sie die Behinderung für Ihr Kind in der Steuererklärung angeben und nachweisen, um von den Pauschbeträgen zu profitieren.

Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag? 

Ab einem Grad der Behinderung von 20 steht Ihnen der Behindertenpauschbetrag in Höhe von 384 € zu. 

Seit 2021 gelten außerdem je nach GdB die folgenden Pauschbeträge: 

 

Grad der Behinderung  Höhe des Pauschbetrages
20  384 €
30 620 €
40 860 €
50 1.140 €
60 1.440 €
70 1.780 €
80 2.120 €
90 2.460 €
100 2.840 €
Hilflos/Blind/ Taubblind  7.400 €

 

Für Ihre Steuererklärung gilt immer der Grad der Behinderung, der in dem Jahr der Veranlagung vorliegt. Wird bei Ihnen zum Beispiel gegen Ende des Jahres ein höherer GdB festgestellt, gilt dieser und der dazugehörige Pauschbetrag dann für das ganze Jahr. 

Der Behindertenpauschbetrag soll den erhöhten Bedarf an Medikamente, Betreuung und die höheren Lebenskosten decken. Trotzdem ist es möglich, weitere Entlastungen geltend zu machen. Wenn Sie beispielsweise einen GdB von 80 oder 70 mit dem Merkzeichen G haben, können Sie zusätzlich von den außergewöhnlichen Belastungen profitieren. Behinderungsbedingte Fahrkosten in Höhe von maximal 900 € fallen darunter. Fahrt- oder Krankheitskosten, die Ihre sogenannten zumutbaren Belastungen übersteigen, können hier also zusätzlich abgesetzt werden. 

Wichtig ist, dass Sie auch in diesem Fall alle Belege und Rechnungen aufheben, um sie dem Finanzamt nachweisen zu können. Ihre zumutbaren Belastungen werden übrigens ganz individuell berechnet und hängen von Ihrer Lebenssituation und Ihrem Einkommen ab. Erst, wenn dieser zumutbare Betrag überschritten ist, gelten die außergewöhnlichen Belastungen. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Einen Anspruch auf die Behindertenpauschale haben Sie ab einem Grad der Behinderung von 20. Dieser Gdb muss durch ein ärztliches Gutachten und durch einen Behindertenausweis nachweisbar sein. Die Höhe der Pauschale hängt ebenfalls vom Grad der Behinderung ab, bei einem GdB von 20 beläuft sich der Betrag auf 384 €. Um herauszufinden, wie hoch Ihre Steuererstattung ausfällt, empfiehlt sich die Online-Steuersoftware von smartsteuer. Dank der Live-Berechnung sehen Sie direkt, was Ihnen zusteht und unser smartCheck prüft abschließend Ihre Angaben. Sie zahlen nur bei Abgabe. Für noch mehr Steuertipps abonnieren Sie unseren Newsletter.

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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