20.04.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Corona-Kosten von der Steuer absetzen

Ja, ich weiß. Corona nimmt irgendwie kein Ende – und es geht bei vielen langsam aber sicher auch ins Geld. Erst waren es einfache Masken, dann FFP2-Masken, das Home-Office musste eingerichtet werden, Corona-Tests selbst gezahlt werden und noch einiges mehr. Doch was lässt sich absetzen? Und was eher nicht? Sie erfahren es in diesem Artikel.

Masken absetzen – geht das? 

Das ist eine gute Frage. Und wenn wir ehrlich sind: Es ist leider noch nicht klar, ob und in welcher Form der obligatorische „Mund-Nasen-Schutz“ von der Steuer absetzbar sein wird.
Betrachten wir die Fälle:

  • Maske im privaten Gebrauch: Hier wäre maximal ein Absetzen als außergewöhnliche Belastung denkbar. Dagegen spricht aber, dass das eigentlich fast alle betrifft – von außergewöhnlich kann dann nicht mehr die Rede sein. Es müsste auch eine ärztliche Verordnung vorliegen, was nur beispielsweise bei einer schweren Lungenkrankheit der Fall sein wird.
  • Maske im Beruf: Sie müssen während Ihrer Arbeit Maske tragen – der Arbeitgeber stellt diese aber nicht zur Verfügung? Dann sollte es so sein, dass Sie diese als Werbungskosten absetzen können. Allerdings könnte das Finanzamt sagen, dass es sich zwar um Berufskleidung handelt, diese aber auch im Privaten getragen werden kann, weshalb kein Werbungskostenabzug möglich wäre.
  • Maske auf dem Arbeitsweg: Hier sieht es am allerschlechtesten aus. Denn für den Weg zur Arbeit sind alle entstehenden Kosten mit der Entfernungspauschale abgegolten.

Es gibt in der Politik angeblich Überlegungen, rückwirkend für 2020 und für 2021 jeweils pauschal 200 € als Sonderausgabenabzug ansetzen zu können. Doch auch hier weiß man noch nichts Genaues.
Unser Tipp: Auf jeden Fall alle Quittungen und Rechnungen für Maskenkäufe aufheben.

Corona-Tests – absetzbar?

Klar, mittlerweile gibt es kostenlose Schnelltests für alle und auch PCR-Tests werden bei Symptomen oder einer „roten“ Corona-Warn-App kostenlos gemacht. Aber natürlich sind auch Situationen entstanden, in denen Sie dann doch für einen Corona-Test gezahlt haben. Hier dürfte die Wahrscheinlichkeit aber eher gering sein, dass sich das absetzen lässt. Denn wenn es medizinisch veranlasst war, zahlt die Kasse normalerweise. Und in anderen Fällen ist es eben doch Privatsache. Denkbare Ausnahme: Sie sind in den Urlaub geflogen – und Ihr Unternehmen fordert einen aktuellen Test, wenn Sie zurückkehren.
Aber: Auch hier gibt es noch keine offizielle Regel. Deshalb alle Quittungen sammeln und in der Steuererklärung angeben.

Home-Office – hier geht definitiv was

Besser sieht es mit der Absetzbarkeit aus, wenn Sie von zu Hause arbeiten mussten. Am besten ist es natürlich, wenn Sie ein richtiges Arbeitszimmer haben. Kurzfassung: Das ist ein abgeschlossener Raum, in dem Sie fast ausschließlich für Ihren Job sitzen. Ausführlicher in diesem Blogartikel.
Aber selbst wenn Sie das nicht haben, dürfen Sie die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Das sind für jeden Arbeitstag zu Hause 5 €, maximal aber 600 € im Jahr.
Das ist aber erst der Anfang. Denn es gibt noch viel mehr, was Sie absetzen können. Und dazu kommen wir jetzt.

Arbeitsmittel, Telefon, Internet

Hier können Sie in die Vollen gehen: Ein Schreibtisch, ein Bürostuhl, ein Regal für die beruflichen Unterlagen… lassen sich alle absetzen. Achtung: Auf einen Schlag geht das nur, wenn die Dinge jeweils maximal 800 € ohne Mehrwertsteuer gekostet haben. Das galt 2020 auch für einen beruflich genutzten Computer. War das jeweilige Produkt teurer, müssen Sie es über die Nutzungsdauer abschreiben. Ein Computer normalerweise über drei Jahre, Möbel in der Regel über 14 Jahre. Übrigens: Wer 2021 einen Computer/Laptop kauft, kann diesen sofort absetzen, egal wie teuer er war. Und außerdem kann auch der Rest von einem 2020 gekauften sofort abgeschrieben werden. Ausführlicher finden Sie das hier. Wichtig: Absetzen können Sie natürlich nur das, was Ihnen Ihr Unternehmen nicht kostenlos zur Verfügung gestellt hat.

Wer zu Hause arbeitet, nutzt auch mehr Telefon, Handy und Internet. Hier gilt die Faustregel: Ohne Nachweis lassen sich 20 Prozent der Telekommunikationskosten absetzen, maximal jedoch 20 € im Monat. Oder Sie machen sich die Mühe – und schlüsseln berufliche und private Nutzung jeweils auf, dann ist auch noch mehr drin. 

Eine Sache noch, wenn Sie Geld haben und im Zusammenhang mit Corona spenden, reicht ein einfacher Nachweis (etwa Kontoauszug) darüber, um es bei der Steuer absetzen zu können. Normalerweise braucht es ab 200 € einen richtigen Spendennachweis. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Sammeln Sie auf jeden Fall alle Quittungen, die einen Bezug zu Corona haben könnten. Noch ist leider nicht in allen Fällen klar, was sich tatsächlich steuermindernd auswirken wird. Geben Sie im Zweifel Ausgaben lieber in der Steuererklärung an. Eine Entscheidung wird so oder so später noch fallen.

Stefan Heine
Verfasst von:
Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Als Geschäftsführer von smartsteuer hält Stefan das Team mit seiner harmonischen Art zusammen und fokussiert es auf das gemeinsame Ziel: Die einfachste Steuererklärung. Stefan wird regelmäßig als Steuer-Experte von Handelsblatt, WiWo, bild.de oder diversen Regionalmedien herangezogen
Mach Dein Insiderwissen zu Geld!
Steuererklärung starten

LETZTE BEITRÄGE


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)