30.11.2021 · Selbstständige · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Steuern für Unternehmen – der große internationale Vergleich

Wir alle wissen, dass wir Deutsche relativ viel Einkommensteuer zahlen müssen. Zusammen mit den Sozialabgaben reicht es dann immer wieder für traurige Spitzenplätze im internationalen Vergleich. Doch wie sieht es für deutsche Unternehmen aus? Das schauen wir uns heute mal genauer an. Und im Anschluss zeigen wir noch, warum es für deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer steuerlich bald noch schwieriger wird, ins Ausland zu ziehen.

Verschiedene Steuersysteme

Die Besteuerung von Unternehmen ist zum Teil recht unterschiedlich. Das macht es nicht gerade einfach, sie mal schnell zu vergleichen. So gibt es bei uns nicht nur die Körperschaftsteuer von 15 %, sondern auch die Gewerbesteuer, die regional deutlich differiert: da die Kommunen mit dem sogenannten Hebesatz entscheiden, wie hoch die Gewerbesteuer bei ihnen jeweils ist. Es gibt auch Länder, wo es nur eine Steuer gibt.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) hat die Unternehmenssteuern in ihren 38 Mitgliedsstaaten zusammengefasst. Hier kommen die Ergebnisse.

Hier gibt es die geringsten Steuern für Unternehmen

Etwas überraschend führt ein osteuropäisches Land die Rangliste an. Es ist: 

  • Ungarn mit gerade mal 9 % Unternehmensteuern.
  • Chile folgt mit 10 %.
  • Irland (regelmäßiger Leser dieses Blogs wissen es) hat 12,5 %.
  • Litauen landet auf Platz 4 mit 15 %.

Das ist so etwas wie eine Schallgrenze, denn der gerade verhandelte Mindeststeuersatz soll in Zukunft global bei eben diesen 15 % liegen. Mehr dazu in diesem Blogartikel.

Das solide Mittelfeld

Das beginnt mit  Slowenien, Polen, Großbritannien und Tschechien, die jeweils 19 % Unternehmenssteuern verlangen. Dann kommen einige Länder mit 20 bis 25 %. Und schließlich die USA und Kanada mit rund 26 %.
Nun sind wir schon bei den zehn „teuersten“ Ländern für Unternehmen angekommen:
Südkorea mit 27,5 %, Italien, Neuseeland und Frankreich mit jeweils rund 28 %. 

Diese sechs Länder liegen bei den Unternehmenssteuern vorn 

Die Spannung steigt, zumindest ein bisschen. Alle sechs Länder liegen im Bereich um 30 % und mehr: 

  • In Japan müssen Unternehmen knapp 30 % Steuern auf ihre Gewinne zahlen.
  • Auch in Deutschland sind es im Schnitt knapp 30 %.
  • Genau auf 30 % kommen Mexiko und Australien.
  • Kolumbien kann mit 31 % noch ein bisschen mehr anbieten.
  • Doch kein Land reicht an die 32 % Unternehmenssteuern von Portugal heran. 

Wir sehen: Auch bei den Unternehmenssteuern liegt Deutschland in der Spitzengruppe. Sie erfahren zudem gleich, dass ein Umzug als Unternehmerin oder Unternehmer ins EU-Ausland bald auch keine richtig gute steuerliche Idee mehr ist.

Weggang ins Ausland wird teurer

Wer als deutsches Unternehmen nun sagt, das mach ich nicht mehr mit, ich geh zum Beispiel nach Polen – der sollte sich ranhalten. Denn vor allem bei einem Wegzug in ein anderes EU-Land ändert sich bald einiges: So wird die sogenannte Wegzugsbesteuerung ab dem 1. Januar 2022 deutlich strenger.  
Betroffen ist, wer innerhalb der letzten fünf Jahre mit mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war und seit mindestens zehn Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.   

Bisher war es so, dass bei einem Umzug in ein anderes EU-Land eine Dauerstundung gewährt wurde. Das war unbegrenzt und zinslos. Erst wenn die Person die EU endgültig verließ – oder seine Anteile verkaufte, wurde eine Steuer fällig.
Ab 2022 müssen Steuern auch bei einem Umzug innerhalb der EU gleich gezahlt werden. Das gilt vor allem auch, wenn man die Anteile gar nicht verkauft. Doch für die Steuerberechnung wird so getan, als ob die Anteile verkauft worden wären. Einziges Zugeständnis an die Betroffenen: Es kann eine Ratenzahlung über sieben Jahre vereinbart werden, bei der es zwar keine Zinsen gibt, aber im Vorfeld eine Sicherheitsleistung erbracht werden muss. Und das dürfen nicht die Firmenanteile selbst sein, sondern zum Beispiel Immobilien. 

Zum Schluss: Warum wird das überhaupt geändert?

Nun, wir setzen jetzt mal die Unternehmerbrille ab: Bisher war es eben so, dass dieser Wegzug ins Ausland oft dazu führte, dass der deutsche Staat überhaupt keine Steuern mehr auf spätere Verkäufe erheben konnte. Jetzt sagt der deutsche Fiskus (wie auch in vielen anderen Ländern): Du kannst gern gehen, aber vorher zahlst du noch Steuern auf deine deutschen Firmenanteile. So wird – sagen wir es deutlich – ein Steuerschlupfloch geschlossen. Und das dürfte dann doch wieder im Sinne der Mehrheit sein…

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Wolfgang sagt:

    Diese Aussage ist zu einfach und führt eventuell zu falschen Ergebnissen. Will man die Steuerbelastung wirklich vergleichen, muss man vor allen Dingen berücksichtigen, welche Aufwendungen in den Ländern steuerlich abzugsfähig sind und welche Steuervergünstigungen es gibt (u.ä.); in allen Ländern ergeben sich wahrscheinlich aus derselben GuV unterschiedliche Einkünfte und selbst bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind in unterschiedlichem Umfang Werbungskosten abzugsfähig.

  • Avatar Bernd Knauer sagt:

    Was ist, wenn man das Geld z.B. für die spätere Altersvorsorge brauchen würde statt es dem geldgierigen deutschen Fiskus in den Rachen zu schmeißen? Und kann der Fiskus auch im Ausland so ohne weiteres pfänden wie im doofen Deutschland, wo er nicht mal einen ordentlichen Gerichtsbeschluss dazu braucht und ggf auch noch seine Steuerforderungen in’s Blaue hinein schätzen kann. Würde mich mal interessieren 🤔


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