15.06.2018 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Steuern – wer kriegt was und wofür?

Wir schreiben hier immer wieder, wie man zum Beispiel bei der Steuer einen guten Schnitt macht, welche Urteile von Bedeutung sind oder was wichtig ist rund um die Steuererklärung. Doch was passiert eigentlich mit den Steuern, die wir zahlen? Wer bekommt die genau und was wird damit gemacht? Wir wissen, dass das ein weites Feld ist – und wollen deshalb einen ersten Überblick geben.

Teile und herrsche

Na, ganz so schlimm ist es dann doch nicht wie diese Überschrift. Aber es stimmt, die Steuereinnahmen werden geteilt – vom Bund, den Ländern und den Gemeinden. Das geschieht nicht willkürlich, sondern nach Gesetz.
Es gibt auf der einen Seite Gemeinschaftssteuern, die sich Bund, Länder und Gemeinden nach bestimmten Schlüsseln aufteilen. Auf der anderen Seite stehen ganz verschiedene Steuern, die ausschließlich dem Bund oder den Ländern oder den Gemeinden zustehen.
Umgekehrt gibt es dann auch spezielle Aufgaben, die jeweils von Bund, Ländern und Gemeinden mit dem Steuergeld finanziert werden.

Gemeinschaftssteuern

Sie machen den größten Batzen der Steuereinnahmen insgesamt aus, es sind rund zwei Drittel. Die Aufteilung erfolgt wie folgt:

  • Körperschaftsteuer, Ertragssteuer – 50% Bund, 50 % Länder, 0% Gemeinden
  • Einkommen- und Lohnsteuer – 42,5 % Bund, 42,5 % Länder, 15 % Gemeinden
  • Abgeltungssteuer – 44 % Bund, 44 % Länder, 12 % Gemeinden
  • Umsatzsteuer – 51,5 % Bund, 46,3 % Länder, 2,2 % Gemeinden (Stand 2016, die Werte werden jährlich angepasst im Rahmen des Länderfinanzausgleichs)

Wenn Sie wissen wollen, wie viel das jeweils ist, lesen Sie bitte diesen Blogartikel. Dort sind die Zahlen von 2015 genau aufgeschlüsselt.
Kommen wir nun zu den Steuern, die nicht geteilt werden, sondern jeweils Bund, Ländern oder den Gemeinden zustehen.

Bundessteuern

Der Bund hat die längste Liste von Steuern, die er nur für sich beanspruchen kann:

  • Alkopopsteuer
  • Zwischenerzeugnissteuer (etwa auf Portwein und Sherry)
  • Schaumweinsteuer
  • Luftverkehrsteuer (auch Luftverkehrabgabe genannt)
  • Kaffeesteuer
  • Branntweinsteuer
  • Stromsteuer
  • Kfz-Steuer
  • Versicherungsteuer
  • Tabaksteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Energiesteuer

Die Reihenfolge entspricht der aus dem Jahr 2015, Alkopopsteuer ist dabei die geringste Einnahmequelle. Ausführlicher in diesem und diesem Blogartikel.

Ländersteuern

Hier wird die Liste schon deutlich kürzer, wieder zuerst die Steuer mit der geringsten Summe:

  • Feuerschutzsteuer
  • Biersteuer
  • Rennwett- und Lotteriesteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Auch bei den Ländern finden Sie die genauen Zahlen und Erläuterungen bei uns im Blog.

Gemeindesteuern

Die Liste ist wieder länger als die der Länder. Allerdings sind da auch einige echte Bagatellsteuern dabei. Auf eine Reihenfolge verzichten wir an dieser Stelle.

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer (Siehe: Grundsteuererklärung)
  • Hundesteuer (vereinzelt auch eine Pferdesteuer)
  • Jagd- und Fischereisteuer (einige Bundesländer)
  • Zweitwohnsitzsteuer (einige Städte)
  • Bettensteuer (Tourismusabgabe) (einige Städte)
  • Spielautomatensteuer
  • Getränkesteuer
  • Kartensteuer
  • Sexsteuer (einige Gemeinden)

Das ist insgesamt schon jede Menge, wenngleich nicht alle Steuern jeden betreffen und bei einigen die Einnahmen eher gering sind.

Wer macht nun was mit dem vielen Geld?

Auch hier nur ein kurzer Anriss, man könnte vermutlich ganze Bücher füllen.
Der Bund kümmert sich unter anderem um die soziale Sicherung (Renten- und Arbeitslosenversicherung), Verteidigung, Auswärtiges, Verkehr, Wirtschaftsförderung und Forschung.
Die Länder investieren zum Beispiel in Bildung (Schulen, Universitäten), Polizei, Recht, Gesundheit, Kultur und die Steuerverwaltung.
Und schließlich die Gemeinden. In deren Verantwortlichkeit fallen der öffentliche Nahverkehr, Grünanlagen, Kindergärten, Baugenehmigungen, Bau von Schulen und Kitas, Wasser- und Energieversorgung, Müllabfuhr, Kanalisation und Feuerwehr.

Sie sehen also, es ist alles geregelt. Und es gibt jede Menge verschiedene Steuern, die der Staat auf ganz unterschiedliche Weise ausgibt.

 

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Wilfried Birkhold sagt:

    Die Parteienfinanzierung erfolgt sicher auch aus dem Steuereinnahmen-Topf? Meine Frage: wer bestimmt, wer und was aus diesem Topf gefüttert wird? In einigen Fällen – wie der Parteienfinanzierung, Diätenfinanzierung u.ä. – spricht man doch (mit Recht?) von Selbstbedienung. Kann man dagegen klagen?

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Die Parteien finanzieren sich überwiegend durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und aus staatlichen Mitteln. Dies ist im Parteiengesetz geregelt. Ich empfinde dies nicht als Selbstbedienung, auch wenn die Ausgestaltung umstritten ist. Die Parteien müssen als wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie handlungsfähig sein.

  • Avatar Hans-Jürgen Ketz sagt:

    Ich kämpfe seit Jahren gegen die ungerechteste Steuer, die Rentensteuer.
    In Ihrer Aufzählung taucht dieser Posten Rentensteuer auch nicht auf und egal an wen ich maile, wie zum Beispiel an Frau Dr. Merkel, Herrn Dr. Schäuble, Herrn Altmeier oder Frau Karger u. s. w., von allen bekommen ich nur vorgefertigte Serienbriefe, ohne auf das Thema
    Rentensteuer einzugehen.
    Dies trifft natürlich auch auf die Damen und Herren ihrer Redaktion zu, die wahrscheinlich auch nicht den Mut haben, dieses heiße Eisen anzufassen ! Der Beweiß ist Ihr obiger Bericht, wer bekommt welche Steuern ! Kein Wort davon wer die Rentensteuer einsackt !
    Ein Mitstreiter, Herr Zimmermann, hat 2014 eine Klage beim obersten Finanzgericht eingereicht und bis heute nichts gehört denn es ist ja auch so einfach, den Ärmsten der Armen das Geld lautlos ab zu nehmen.
    mfg. H. – J. Ka

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Da es keine Rentensteuer im eigentlichen Sinn gibt – die Besteuerung der Renten ist Teil der Einkommensteuer – können wir auf diesen Teil auch nicht explizit eingehen. Die Besteuerung von Renten wurde auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts in 2002 geändert.


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