Steuerlatein für jedermann zur Bundestagswahl 2017 – Teil 1: Die Vermögensteuer

Noch steht der Termin nicht exakt fest, aber im Herbst nächsten Jahres ist schon wieder Bundestagswahl. Und was hat smartsteuer damit zu tun, fragen Sie sich vermutlich? Nun, ein wichtiges Thema bei allen Parteien ist das Thema Steuer. Und was es da an Vorschlägen und bald auch Wahlversprechen bereits gibt oder geben wird, ist nicht immer leicht zu verstehen. Und da kommen wir als smartsteuer ins Spiel. Bis zur Bundestagswahl 2017 werden wir Ihnen hier im Blog wichtige Begriffe und Themen leicht verständlich erklären. Zudem zeigen wir, wie die Positionen der Parteien dazu sind und geben unsere Einschätzung ab. Den Auftakt dieser Serie macht die Vermögensteuer.
Vielleicht haben Sie es ja mitgekriegt, dass gerade eifrig über die Wiedereinführung der Vermögensteuer diskutiert wird. Doch was ist das eigentlich, wer will sie haben und was könnte sie bringen?
Kurz gesagt: Was ist die Vermögensteuer?
Es handelt sich bei der Vermögensteuer um eine Abgabe auf das Nettovermögen von Steuerpflichtigen zu einem bestimmten Stichtag. Netto meint hier das eigentliche (Brutto-) Vermögen abzüglich Schulden. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Geld, Aktien, Grundstücke, Immobilien und Sachwerte. Oft wird die Vermögensteuer auch als Reichensteuer bezeichnet, weil sie erst ab einem gewissen Vermögen greift.
Fakten zur Vermögensteuer
Die Vermögensteuer wurde in Deutschland bis 1996 erhoben, in jenem Jahr betrugen die Einnahmen daraus rund 9 Milliarden DM (für die Jüngeren unter uns: das sind rund 4,6 Milliarden Euro). Damals musste Vermögen über 120.000 DM jährlich mit 1 Prozent besteuert werden. Und warum wurde die Vermögensteuer dann abgeschafft? Das war doch eine solide Einnahmequelle für die Bundesländer, denen die Steuer zustand.
Nun, das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass Immobilienvermögen besser behandelt wurde als anderes Vermögen. Und was machte die Regierung: Sie bewertete Immobilien nicht einfach höher, um sie dadurch höher besteuern zu können. Nein, sie setzte die Vermögensteuer einfach aus. Vielleicht auch, weil damals der Spitzensteuersatz noch bei 53 Prozent lag (heute 45 Prozent).
Es ist also falsch zu sagen, dass das Bundesverfassungsgericht die Vermögensteuer „verboten“ hätte. Das Vermögensteuergesetz existiert auch immer noch, prinzipiell könnte die Vermögensteuer also schnell wieder eingeführt werden.
Aktuelle Positionen zur Vermögensteuer
Die Grünen haben im November auf ihrem Parteitag für die Wiedereinführung einer Vermögensteuer gestimmt, allerdings nur für „Superreiche“. Wer das genau sein soll und wie hoch der Steuersatz angesetzt wird, ließ der Parteitag allerdings offen. Anton Hofreiter, einer der Grünen-Chefs, sprach immerhin von Menschen mit mehreren Millionen Euro Vermögen und dem reichsten Prozent des Landes. Linke und Teile der SPD finden eine Vermögensteuer prinzipiell auch gut. Wirtschaftsverbände wie die Stiftung der Familienunternehmen lehnen die Pläne natürlich ab und fürchten, dass eine Vermögensteuer Firmen zu stark belasten würde, was Arbeitsplätze, Investitionen oder gar ganze Unternehmen gefährden würde.
Das Problem mit der Vermögensteuer
Das größte Problem an der Vermögensteuer ist das Vermögen selbst. Was ist das genau, und wie bewertet man es? Geld und Aktien sind einfach, Immobilien und Grundbesitz schon schwieriger. Aber wie viel Vermögen ist zum Beispiel das Familienunternehmen wert, das vielleicht gerade nicht so gut läuft? Was ist mit einer Gemäldesammlung, Schmuck oder den Sportwagen gepaart mit einer Oldtimerflotte? Wer prüft das alles (und das auch noch jedes Jahr aufs Neue) und wer legt fest, was nun Vermögen oder eben nur ein Gebrauchsgegenstand ist?
Zwar könnte eine Vermögensteuer tatsächlich 10 bis 20 Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen spülen, so haben Experten vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) berechnet. Gleichzeitig stehen aber auch nach Schätzungen schon rund 2 Milliarden Euro für den Aufwand, die Steuern zu erheben. Zudem werden nicht wenige Superreiche ihr Vermögen ins Ausland verlagern, was nach Schätzungen bis zu 7,5 Milliarden Mindereinnahmen bei der Vermögensteuer bedeuten würde.
Unsere Einschätzung der Vermögensteuer
Natürlich ist es populär, von den „Superreichen“ Steuern einzutreiben. Und dann mit diesem Geld die Normalverdiener steuerlich zu entlasten. Doch diese Rechnung geht nicht so einfach auf. Denn der Betrag, der wirklich bei einer Vermögensteuer hängenbleibt, ist relativ überschaubar. Und der Aufwand, der dafür getrieben werden müsste, ist relativ hoch. Die Wiedereinführung der Vermögensteuer hätte tatsächlich eher symbolischen Charakter. Eine Alternative wäre eine wirkliche Reform der Erbschaftsteuer, in der Superreiche ihren entsprechend höheren steuerlichen Beitrag leisten.
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)
Wo bitte sollen die Gelder hinfliessen? Und was haben die dort verloren.
In Deutschland gibt es Kindergärtren ohne Toilettenbrillen ist das auch bekannt und vieles mehr, aber nirgends ist Geld.Meiner Meinung nach ist die Begründung fadenscheinig unglaubwürdig!
Man sollte einmal den Bürgern die Einnahmen und die Aussgaben darlegen und die Geldflüsse, da wird einer staunen und dann wirds richtig lebendig.
Wie aus der aktuellen Geberliste der „Clinton Foundation“ hervorgeht, überwies das SPD-geführte Ministerium einen nicht näher bekannten Betrag an die Wohltätigkeitsorganisation, die einst von Ex-Präsident Bill Clinton gegründet wurde. Laut der „Welt“ soll es sich um eine Summe von „einer und fünf Millionen US-Dollar“ handeln (etwa 4,7 Millionen Euro). Während der heißen Wahlkampfphase fiel die Überweisung zunächst nicht auf, doch inzwischen wurde der Name des Ministeriums auf der Liste der Clinton-Geldgeber entdeckt. Die Zahlung erfolgte demnach im dritten Quartal 2016 — nur wenige Wochen vor der Wahl des US-Präsidenten.
Bundesumweltministerium überwies bereits Steuergelder an TTIP-Gegner
Hoppla – Ministerien überweisen Spenden in die USA ??? Wie solle das gehen ? Da gibt es wohl keinerlei Kontrolle…?
Was die „Superreichen“ angeht : In der ARD hatte sich einmal ein Textil-Unternehmermillionär „bitterlich beschwert“, das er gern mehr Steuern zahlen möchte, nur – er dürfe es nicht…!? Wie verlogen ist das denn nun wieder ? Der kann doch endlos Spenden überweisen bis er verarmt ist – und von der eigentlich zu zahlenden Steuer wieder absetzen… Das ganze System ist schlicht krank !
Vorschlag: Mal das Imme-Vermögen außen vorgelassen (da sind mit Sicherheit solche Kredite drauf, das die wie Notunterkünfte behandelt würden…) Nehmen wir doch nur das Geldvermögen – mehr als 5 Millionen braucht selbst bei sehr luxuriösem Lebensstil nun wahrlich kein Mensch. Da kriegt er ja schon mal z.Zt. 0,5% Zinsen (doch nicht etwa Strafzins ? Da verschenken wir doch glatt mal innerhalb der Freibeträge soviel, das nix über bleibt…). Die 25.000 € p.a. Zinsen ergeben immerhin soviel (Netto für Omme…), was Otto Normalo im Monat kaum verdienen dürfte… Ergo : Alles über diesen 5 Mio. wird schön monatlich anteilig „straff abgeschöpft“ und in einen (dann korruptionsverdächtigen) Sammeltopf eingezahlt. Aus diesem (auch angelegtem Geld !) erhalten dann die Kommunen Zuschüsse für Aufgaben, die sie derzeit einfach nicht leisten können bzw. über-nehmen noch sozial sinnvoll freiwillige Zusatzaufgaben. Was ginge dann für ein Hauen und Stechen um die Beträge los – wer verteilt wie gerecht, wie wird abge- rechnet bzw. Nachweis geführt etc.pp. Erstere würden ihrer GG-Aufgabe „Eigentum verpflichtet…“ nachkommen können – ohne von der Steuer absetzen zu können ! – zweitere kämen in den Genuß div. Vergünstigungen, ohne derer sie sich das nicht leisten könnten. Wären das dann schon „Potjemkinsche Dörfer ?“