04.08.2020 · smart steuern · Studenten ·
Lesezeit: 3 Min.

Die besten Steuertricks für Azubis und Studierende

Alles neu heißt es bald wieder für viele junge Menschen, wenn das neue Ausbildungs- oder Studienjahr beginnt. Viele neue Leute, viel komplett neuer Lernstoff, viel mehr Eigenverantwortung, oft ein völlig neuer Ort – ganz schön viel auf einmal, finde ich. Und jetzt komme ich auch noch mit der Steuer. Aber: Wer sich gleich von Anfang an regelmäßig ein paar Minuten Zeit dafür nimmt, kann oft über die Steuererklärung später richtig absahnen. Wir erklären, wer sich das genauer ansehen sollte, was sich alles absetzen lässt und mit welchen Tricks Sie am besten vorgehen.

Zweiklassengesellschaft

Wir wollen Sie nicht lange auf die Folter spannen: Es gibt – rein steuerlich gesehen – zwei Gruppen von Azubis und Studenten.

Gruppe 1: Das sind all die, die eine rein schulische Erstausbildung machen mit der nicht direkt Geld verdient wird – zum Beispiel Bachelor-Studenten, die vorher keine Ausbildung gemacht haben. In diesem Fall lassen sich nur Sonderausgaben absetzen.

Gruppe 2: Alle anderen. Das sind etwa Studenten in einem Folge- oder Aufbaustudium, mit einem sozialversicherungspflichtigem Einkommen oder einem dualen Studium, Azubis mit Gehalt und all die, die bereits eine Erstausbildung gemacht haben. Hier dürfen Werbungskosten abgesetzt werden.

Und was ist nun der Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten? Lassen sich ja schließlich beide absetzen. Kurze Antwort: Sonderausgaben sind steuerlich nicht so gut wie Werbungskosten…

Der große Unterschied

Für Sonderausgaben gilt: Diese sind nicht nur auf 6.000 Euro im Jahr begrenzt, sie lassen sich auch nur mit den Einnahmen im selben Jahr verrechnen. Und da es in der Gruppe 1 meist keine größeren Einnahmen gibt, laufen die Ausgaben ins Leere. 

Da sieht es bei den Werbungskosten schon besser aus: Die sind schon mal unbegrenzt absetzbar. Noch besser ist allerdings, dass Verluste ins nächste Steuerjahr mitgenommen werden können. Das heißt: Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen in einem Jahr – können Sie den Verlust ins nächste (Steuer-) Jahr schieben – über eine Steuererklärung. Dieser Verlustvortrag lässt sich so lange wiederholen, bis Sie richtig Geld verdienen.
Und jetzt kommt das Beste: Mit diesen angesammelten Verlusten können Sie dann über die Steuererklärung richtig viel Kohle vom Staat zurückbekommen.
Es lohnt sich also für viele, die Steuererklärung schon als Student oder Azubi zu machen. Mit unserer Online-Lösung smartsteuer geht das auch noch besonders einfach und schnell.

Was sind Werbungskosten für Studenten und Azubis? 

Vermutlich viel mehr als Sie denken. Wir bringen hier eine Auswahl:

  • Studien- oder Ausbildungsgebühren
  • Zinsen bei Aufnahme eines Studienkredits
  • Beiträge an die Uni unter anderem für eine Fahrkarte des öffentlichen Nahverkehrs („Semesterticket“)
  • Kursgebühren
  • Kosten für Repetitorien
  • Auslandssemester
  • Computer/Laptop für Studium oder Ausbildung
  • andere Lernmittel, Fachbücher, Werkzeug oder Büromaterial
  • Kopien, Drucken und Binden von Haus- beziehungsweise Abschlussarbeiten
  • Fahrtkosten zur Uni, zur Berufsschule, zur Lerngruppe, in die Bibliothek, zum Praktikum oder zum Repetitorium
  • Verpflegungsmehraufwand

Die letzten beiden Punkte wollen wir noch näher erläutern: Bei den Fahrtkosten geht es nicht darum, wie viel Sie wirklich bezahlen, sondern immer nur um die Entfernung. Ob zu Fuß, mit dem Rad, Auto oder den Öffentlichen. Für jede „Fahrt“ zum Hauptort der Ausbildung (meist Uni oder Ausbildungsbetrieb) dürfen Sie für den Hinweg 30 Cent pro Kilometer absetzen. Jeden Tag. Und für alle anderen Fahrten, die im Zusammenhang mit Ausbildung/Studium stehen, gilt das sogar für Hin- und Rückweg. Der Clou für diese „Auswärtstätigkeiten“: Sind Sie länger als 8 Stunden von Zuhause weg, können Sie auch noch 12 Euro Verpflegungsmehraufwand geltend machen, für jeden solchen Tag. Da kommt bis Jahresende schon einiges zusammen.

Unsere 3 Tipps für Studenten und Azubis

Puh, das war vermutlich schon recht viel auf einmal. Deshalb kommen jetzt kurz und knackig unsere Tipps zum Studien- oder Ausbildungsbeginn. Fragen Sie sich zuerst, ob Sie zu Gruppe 1 oder 2 gehören.

  1. Erstellen Sie eine Liste mit absetzbaren Kosten, heften Sie alle Belege in einem Ordner ab und notieren Sie einmal die Woche, wo Sie wie lange waren (wegen Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand).
  2. Schauen Sie einmal im Jahr auf Ihre Lohnsteuerbescheinigung um zu sehen, was an Steuern abgegangen ist an den Staat. 
  3. Machen Sie Ihre Steuererklärung – mit unserer Online-Lösung smartsteuer geht das ganz einfach.

Und falls Ihnen das gerade etwas zu viel war, können Sie sich die Zusammenfassung noch einmal im Videoformat ansehen:





Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)