10.01.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
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100 Jahre Steuergeschichte in Deutschland

Die deutschen Steuergesetze müssen regelmäßig für Superlative herhalten. Natürlich sind sie am kompliziertesten, am umfangreichsten und am unverständlichsten. Wo angeblich andere Länder auf wenigen Seiten das Steuerrecht beschreiben, füllen die Deutschen damit ganze Bibliotheken. Stimmt natürlich nicht, oder zumindest nicht so ganz. Doch wo kommt das alles her? Die Grundlage und damit die Ursache für die ganze Misere liegt in der Reichsabgabenordnung, die am 13. Dezember 1919 verabschiedet wurde. 100 Jahre (und einen knappen Monat) ist die alt – und es lohnt sich, auf die Entstehungsgeschichte zu schauen.

Der 1. Weltkrieg und ein gigantischer Schuldenberg

Wenn wir das heutige Steuersystem kritisieren, ist das Jammern auf einem sehr hohen Niveau. Nach dem 1. Weltkrieg Ende 1918 gab es einen bis dahin nie gesehenen Umbruch des Landes. Die neue (Weimarer) Republik stand vor einem Schuldenberg von 150 Milliarden Mark, 1913 waren es nur 5 Milliarden. Und so war es nicht verwunderlich, dass schon am 18. November der Reichsschatzsekretär Eugen Schiffer erste Pläne für ein neues Steuersystem vorlegte. Dessen Eckpfeiler sollten uns auch heute bekannt vorkommen: soziale Lastenverteilung nach wirtschaftlichem Leistungsvermögen, Verhinderung von Steuerflucht und schließlich auch eine Anhebung der Steuermoral. Es entstanden eine Vielzahl von Einzelsteuergesetzen. Doch das Entscheidende war das, was alles bündelte: die Reichsabgabenordnung (RAO) – und eine Reichseinkommensteuer. 

Die Reichsabgabenordnung

Hinter der RAO steht im großen Maße ein Mann: Enno Becker. Er war bis 1918 Oberlandesgerichtsrat in Oldenburg. Becker hatte sich als Jurist auf Steuerthemen spezialisiert und sollte das Unmögliche möglich machen – in dieser unruhevollen Zeit etwas ganz Neues schaffen. Heraus kam die RAO, 462 Paragraphen auf 107 Seiten. Klingt erstmal nicht sooo viel. Aber das sind rund vier Paragraphen pro Seite, das heißt, die Paragraphen waren – anders als heute mit den vielen Ausnahmen – kurz und knackig. Natürlich wurde die RAO auch immer wieder überarbeitet und erweitert. So liefert die Fassung von 1931 – die sich hier im Netz nachlesen lässt – schon 172 Seiten und 488 Paragraphen. 

Doch warum musste es damals schon so umfangreich – und damit die Grundlage für unser kompliziertes Steuersystem von heute sein? Es dürfte wohl daran liegen, dass es sich die Politik nicht mit den Bürgern verscherzen wollte. Viele ganz verschiedene Interessen mussten berücksichtigt werden. Im Politikdeutsch heißt das, dass ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen dem Staat als Steuergläubiger und dem Bürger als Steuerzahler erreicht werden sollte. 

Und auch das kennen wir von heute: Die Steuergesetze wollen es irgendwie allen recht machen. Keiner soll benachteiligt sein – was dazu führt, dass es immer mehr Ausnahmen und Sonderregelungen gibt. Diese werden dann auch mit allen Kräften verteidigt. Es mag zwar immer wieder toll klingen, aber die Steuererklärung auf dem Bierdeckel wird wohl deshalb nie kommen können.

Die Geschichte ging weiter

Wir alle kennen die deutsche Geschichte. Nationalsozialismus mit all seinen Gräueln, der 2. Weltkrieg und danach der Wiederaufbau. Die Reichsabgabenordnung blieb ein treuer Begleiter. Natürlich legten die Nazis die RAO in ihrem Sinne aus, doch das Grundgerüst blieb. Auch nach dem 2. Weltkrieg und auch trotz einer föderalen Finanzverfassung, die die Alliierten einforderten. 

Doch Anfang der 1960er Jahre wurde das Ende der RAO eingeleitet. Es dauerte aber noch rund 15 Jahre bis die neue Abgabenordnung (ohne Reich) am 1. Januar 1977 in Kraft treten konnte – und auch heute noch gültig ist. Wenn man von den zahlreichen Änderungen im Lauf der Jahre absieht. Wenn Sie mal reinlesen wollen: Die auch Steuergrundgesetz genannte Abagbenordnung finden Sie hier im Internet.


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