17.10.2017 · Selbstständige · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Gemeinden langen bei den Steuern stärker hin

Es ist die alte Geschichte von den Gemeinden, die vor hohen Schuldenbergen stehen – und die deshalb immer mal wieder neue Steuern ins Rennen werfen. Doch mittlerweile heißt es bei vielen Kommunen: Warum neue Steuern erfinden – wir können doch die bestehenden einfach erhöhen. Klingt gut für die Gemeinde – und schlecht für die Betroffenen. Und dazu gehören nicht nur Gewerbebetriebe, sondern auch Eigenheimbesitzer und sogar Mieter. Wir klären auf, warum das so ist – und zeigen zudem, welche Steuern Gemeinden erhalten.

Föderales Prinzip auch bei Steuern

Deutschland kann zurecht stolz auf sein föderales System sein. Bund, Länder und Gemeinden teilen sich Aufgaben und Pflichten – und auch bei den Steuern bekommt nicht der Bund alles, sondern es wird geteilt. So gibt es Steuern, die nur Bund, Ländern oder Gemeinden zustehen – und es kommen noch welche dazu, die nach festen Schlüsseln geteilt werden. Ausführlich haben wir das in in diesem Blogbeitrag erklärt, im Abschnitt „Gemeinden und ihre Steuern“. Dabei ging es dann mehr um die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (etwa eine „Sexsteuer“), Anfang des Jahres berichteten wir zudem über Steuererhöhungen bei Spielautomaten – die auch direkt in die Gemeindekassen fließen.
Was wir bisher eher weniger beleuchtet haben, sind die größten Einnahmequellen der Gemeinden, über die sie allein verfügen – und deren Höhe sie deshalb auch allein festlegen können. Die Rede ist von der Gewerbesteuer und der Grundsteuer – bei letzterer ist besonders die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude interessant.

Erhöhung der Gemeindesteuern im Jahr 2017

Die Welt am Sonntag berichtete nun im August, dass die Gemeinden diese Steuern zum Teil drastisch erhöht haben, was aus einer Studie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hervor geht.
So habe fast jede achte Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern den Hebesatz für die Gewerbesteuer erhöht, meist deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte. Und je höher der Hebesatz – desto höher die Gewerbesteuer. Und wer jetzt sagt, vielleicht haben ja auch viele andere Gemeinden den Hebesatz gesenkt, der liegt falsch. Ganze drei Gemeinden (Suhl, Wilhelmshaven und Monheim am Rhein) machten das.
Ist die Gewerbesteuer für den einfachen Steuerpflichtigen eher ein Randthema, sieht es bei der Grundsteuer schon anders aus. Denn wer ein Eigenheim hat, bezahlt Grundsteuer. Laut der DIHK-Studie stieg der Hebesatz durchschnittlich um 6 Prozent, es gab aber auch Steigerungen von mehr als 100 Prozent. Spitzenreiter ist Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen. Dort stieg der Hebesatz für die Grundsteuer B von 470 auf 765 Prozent – das sind über 290 Prozentpunkte mehr!
Wenn Sie interessiert sind: Auf dieser Seite finden Sie die Zahlen aller Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern nach Bundesländern geordnet.

Die Folgen für Immobilienbesitzer und Mieter

Wie viel das für Besitzer von Häusern oder Eigentumswohnungen genau bedeutet, hängt natürlich davon ab, wie hoch der Hebesatz in der Gemeinde ist, ob und wie er gestiegen ist – und wie Größe und Wert von Grundstück und Immobilie sind. Die Steigerungen dürften in den meisten Fällen mindestens dreistellig sein, manchmal sogar vierstellig.
Der DIHK sieht die Entwicklung aus Sicht der Unternehmen mehr als kritisch. Doch das gilt eben auch für „einfache“ Besitzer eines Eigenheims oder einer Wohnung – und indirekt sogar für Mieter! Denn die Grundsteuer taucht jedes Jahr in der Betriebskostenabrechnung auf. Erhöht sich die Grundsteuer, erhöhen sich auch die Betriebskosten – und die zahlt jeder Mieter.

Zusammenfassung: Viele Gemeinden haben 2017 die Gewerbe- und Grundsteuer erhöht. Mehrkosten entstehen dabei vor allem für Unternehmen, aber auch Besitzer eines Hauses (Siehe Grundsteuererklärung) oder einer Wohnung und auch Mieter müssen in den betroffenen Gemeinden mehr Steuern zahlen.   

 


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