Stichtag 30. November – so können Sie jetzt noch sparen

Na, haben Sie schon was vor am Wochenende? Ich hätte da was für Sie. Geld. Nein, ich kann es Ihnen natürlich nicht direkt zukommen lassen. Aber Sie können dafür sorgen, dass Sie welches sparen können. Doch halten Sie sich ran, denn heute geht es um Dinge, die noch bis zum 30. November erledigt sein müssen. An die Kfz-Versicherung denken dann wohl schon mal viele, aber es gibt einiges mehr, vor allem steuerlich. Worum es genau geht und wie Sie das machen – Sie erfahren es bei uns im Blog.
Kfz-Versicherung – Kündigung nicht verpassen
Es kann schon sein, dass Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung nur gute Erfahrungen gemacht haben. Aber selbst dann stellt sich die Frage, ob Sie dafür nicht vielleicht zu viel bezahlen. Informieren Sie sich deshalb unbedingt bei Versicherungsvergleichen (Versicherungsrechner) im Internet. Finden Sie günstigere Angebote, wird es Zeit, die alte Versicherung fristgerecht zu kündigen. Da fast alle Kfz-Versicherungen über ein komplettes Kalenderjahr laufen – und die Kündigungsfrist einen Monat beträgt – muss die Kündigung bis zum 30. November eingetroffen sein.
Sie können die Kündigung per Post schicken – dann am besten per Einschreiben mit Rückschein oder per Einwurfeinschreiben. Bedenken Sie, dass Briefe manchmal auch länger als einen Tag unterwegs sein können. Eine Kündigung geht auch per Fax – und bei immer mehr Anbietern auch per E-Mail. Erkundigen Sie sich in letzterem Fall unbedingt, ob Ihr Versicherer das anbietet.
Und wenn Sie unsicher sind, ob Sie alles richtig aufgeschrieben haben: Einfach im Netz nach „Musterschreiben Kündigung Kfz Versicherung“ suchen.
Steuern und die Kfz-Versicherung
Recht viele Versicherungsbeiträge lassen sich bei der Steuererklärung absetzen. Bei der Kfz-Versicherung ist es so: Der Anteil der Kfz-Haftpflicht lässt sich als Sonderausgaben in den Vorsorgeaufwendungen absetzen. Anders sieht es bei der Kasko aus, diese Ausgaben sind leider nicht absetzbar. Wenn Sie mehr zum Thema Versicherungen und Steuern wissen wollen, lesen Sie bitte diesen Blogbeitrag.
Wechsel der Steuerklasse
Nicht jeder kann einfach so die Steuerklasse wechseln. Wer aber dazu die Möglichkeit hat, sollte es schnell tun, denn auch hier ist der 30. November der Stichtag. Dann kann die neue Steuerklasse noch in der Lohnabrechnung für Dezember berücksichtigt werden.
- Ehepaare: Sie können prinzipiell einmal im Jahr die Steuerklassen wechseln, um mehr Netto vom Brutto zu haben. Nach der Hochzeit haben beide automatisch die Steuerklasse IV. Gibt es deutliche Einkommensunterschiede, sollte in die III (Besserverdiener) und V gewechselt werden. Ebenfalls möglich: Die Steuerklasse IV und IV, allerdings mit Faktor. Mehr dazu, also zum Ehegattensplitting, gibt es unter anderem in diesem Artikel.
- Alleinerziehende: Sie können in die Steuerklasse II wechseln, das bringt ebenfalls mehr Netto vom Brutto. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, steht in diesem Blogbeitrag.
Übrigens: Die Steuerklasse lässt sich auch außer der Reihe wechseln. Etwa wenn ein Partner keinen Arbeitslohn mehr erhält oder nach Arbeitslosigkeit wieder einen Job antritt. Ebenfalls erlaubt ist der Wechsel nach der dauerhaften Trennung und wenn ein Ehepartner gestorben ist.
Und zu guter Letzt: Auch werdende Eltern dürfen schnell noch wechseln, um nach der Geburt ein höheres Elterngeld beziehen zu können. Details dazu lassen sich hier nachlesen.
Lohnsteuerfreibetrag beantragen und noch 2018 profitieren
Auch hier sollten Sie sich ranhalten. Wenn Ihr Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bis zum 30. November im Finanzamt ist, können Sie schon im Dezember mit einem satten Plus in Ihrer Lohnabrechnung rechnen. Wer kann das machen? Nun, wer im nächsten Jahr bei der Steuererklärung mit einer kräftigen Steuererstattung rechnen kann. Etwa, weil er sehr hohe Werbungskosten hat (mindestens 1.600 Euro). Was übrigens allein schon bei einem Arbeitsweg von 30 Kilometern der Fall ist. Warum sich der Antrag gerade jetzt lohnt und was Sie beachten müssen, haben wir Ihnen kürzlich in diesem Artikel gezeigt.
Was bedeutet das konkret für mich?
Bis zum 30. November können Sie Gutes für Ihren Geldbeutel tun. Prüfen Sie Ihre Kfz-Versicherung, kündigen Sie diese gegebenenfalls. Klären Sie auch, ob ein Steuerklassenwechsel für Sie möglich und lohnenswert ist und stellen Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
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