02.06.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Mehr Kurzarbeitergeld: 5 Fragen und 5 Antworten 

Es war ausgerechnet am Vorabend des Tages der Arbeit am 1. Mai eine Zahl wie ein Schock. Für mehr als zehn Millionen Arbeitnehmer wurde Kurzarbeit beantragt. 10.000.000! In Deutschland! Seit 2011 waren es im Schnitt immer nur zwischen 100.000 und 200.000. Immerhin: Der Bundestag hat mittlerweile einer teilweisen Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zugestimmt und andere finanzielle Maßnahmen beschlossen, die die Auswirkungen der Corona-Krise für Betroffene abfedern sollen. Wir beantworten fünf wichtige Fragen. Und geben Ihnen dann auch noch unser brandaktuelles und kostenloses eBook zu allen steuerlichen Auswirkungen der Krise mit auf den Weg.

1. Warum Kurzarbeitergeld?

Die Idee des Kurzarbeitergeldes ist einfach: Hat ein Unternehmen vorübergehend nicht genug zu tun, können Angestellte auf Kurzarbeit gesetzt werden. Das kann eine verkürzte Arbeitszeit sein, oder sogar Kurzarbeit Null – also gar keine Arbeit. Mittels Kurzarbeit sollen Entlassungen und damit Arbeitslosigkeit verhindert werden. Der Staat federt das alles mit dem Kurzarbeitergeld ab. Bisher 60 Prozent des bisherigen Nettolohns, sogar 67 Prozent, wenn es mindestens ein Kind gibt. Wir hatten das – und die steuerlichen Auswirkungen – bereits vor kurzem in diesem Blogbeitrag genauer beschrieben.

2. Warum die Erhöhung?

Das ist einfach dem Umfang der Krise geschuldet. Kurzarbeit ist normalerweise nur für eine relativ kurze Zeit als Überbrückung gedacht. In der Corona-Krise gibt es aber viele, für die es länger dauern wird, bis es wieder in eine normale Beschäftigung gehen kann. Zwar heißen zehn Millionen Anträge auf Kurzarbeit nicht automatisch 10 Millionen Kurzarbeiter. Aber Experten rechnen mit fünf bis acht Millionen Kurzarbeitern. Und viele würden mit dem bisherigen Kurzarbeitergeld definitiv nicht mehr über die Runden kommen. Bei Kurzarbeit Null liegt das Kurzarbeitergeld sogar unter dem Arbeitslosengeld (Alg 1). Das heißt übersetzt: Wer arbeitslos ist, bekommt mehr auf die Hand als jemand mit Kurzarbeit Null. 

3. Wie sieht die Erhöhung aus?

Es handelt sich um ein schrittweise Erhöhung im Zeitraum 1. Mai bis 31. Dezember 2020. In den ersten drei Monaten der Kurzarbeit ändert sich nichts.

  • Betroffen sind Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist. (Wer also etwa nur drei statt fünf Tage die Woche arbeitet, hat keine Veränderungen.)
  • Ab dem vierten Monat Kurzarbeit erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent (ohne Kinder) beziehungsweise 77 Prozent (mit Kinder) des letzten Nettolohns.
  • Ab dem siebten Monat sind es sogar 80 beziehungsweise 87 Prozent. 

Damit liegt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat über dem Arbeitslosengeld 1.

4. Was ändert sich noch?

Dabei geht es um Hinzuverdienstmöglichkeiten und die Verlängerung des Bezug von Alg 1. 

  • Hinzuverdienste bei Kurzarbeitergeld sind jetzt anrechnungsfrei. Wer also sein geschrumpftes Einkommen verbessern will, kann das tun – ohne dass dieser Verdienst mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet wird. Aber: Kurzarbeitergeld und Hinzuverdienst dürfen zusammen nicht über dem eigentlichen Nettolohn liegen. 
  • Arbeitslose, deren Arbeitslosengeld 1 zwischen 1. Mai und 31. Dezember 2020 auslaufen würde, erhalten es nun drei Monate länger als der eigentliche Bezugszeitraum vorsehen würde.

Auch das dürfte vielen Betroffenen weiterhelfen. Gerade der zweite Punkt ist wichtig, denn wer aus dem Alg 1 rausfällt – und keinen neuen Job findet – muss mit Hartz IV weiterkommen.

5. Ist das alles noch bezahlbar – oder geht dem Staat das Geld aus?

Zwar hatte die Bundesagentur für Arbeit durchaus Reserven (26 Milliarden Euro), doch die dürften nicht ewig reichen. Kein Wunder, bei dieser wirklich außergewöhnlichen Belastung. Aber auch wenn das einige Stimmen nicht hören wollen: Der Staat wird diese Finanzierungslücke schließen.
Denn es ist auch noch gut angelegtes Geld – wer länger in Kurzarbeit bleiben muss, muss meist wirklich jeden Cent zweimal umdrehen. Wenn der Bezug nach einem halben Jahr bei Personen mit Kindern bei 87 Prozent des Nettolohns liegt, sollte die Durststrecke besser zu schaffen sein. Und dieses Geld wird ja in der Regel auch gleich wieder ausgegeben – inklusive Mehrwertsteuer, die der Staat wieder einnimmt.
Auch die sonst so träge EU hat das Problem erkannt und will ein Kurzarbeitergeld-Programm einführen. Es heißt „Sure“ und soll mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro Kurzarbeiter und Selbstständigen helfen. 

Auch wenn wir gerade von eigentlich unvorstellbaren Beträgen von insgesamt hunderten Milliarden Euro reden, wird Deutschland das schaffen. Die wirtschaftliche und finanzielle Ausgangslage sowie das aktuelle Zinsniveau sind mehr als ein Grund für Hoffnung. Aber das haben wir ja schon in diesem Blogartikel geschrieben. 

Alles Wichtige zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sehen Sie auch im Video:




Zum Schluss geben wir Ihnen noch eine tolle Leseempfehlung: Unser kostenloses eBook „Corona und die steuerlichen Folgen für Arbeitnehmer“ steht zum Herunterladen bereit. Schauen Sie mal rein. Es lohnt sich doppelt. Denn hier gibt es nicht nur viele Informationen zu steuerlichen Themen in der aktuellen Situation sowie Tipps für die Steuererklärung. Wer genau hinsieht, findet sogar noch eine Möglichkeit zum Sparen bei der Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar An Be sagt:

    Wie verhält es sich den mit der Erhöhung wenn der Anteil an Kurzarbeit nicht jeden Monat gleich ist, so das man mal über und mal unter den 50 % ist ?

    z.B. ich habe im 4. Monat 50 % Kurzarbeit aber im 5. Monat nur 40 % im 6. Monat aber 60%
    bekomme ich dann im 4. Monat die 70/77 % , im 5. Monat wieder 60/67% und im 6. Monat 70/77% ?


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