13.10.2020 · Selbstständige · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Müssen Influencer Steuern zahlen?

Sie sind meist jung. Sie haben viele Abonnenten, Fans oder Follower in sozialen Netzwerken. Damit sind diese Influencer interessant für Werbung. So gibt es Geschenke, die dann in die Kamera gehalten werden, kostenlose Reisen oder einfach richtig Geld für die Präsentation der richtigen Produkte auf Instagram, YouTube & Co.
Aber aufgepasst Influencer: Das Finanzamt wartet schon auf euch. Lest mal lieber diesen Artikel…

Gleich vorab: Die Theorie „Das wird schon keiner mitkriegen, dass ich als Influencer Geld verdiene.“ bitte sofort in die Tonne kloppen. Viel öffentlicher als ein Influencer kann man beim Arbeiten nicht sein. Nun aber zu den Steuern.

Um welche Steuern dreht es sich?

In Frage kommen die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Und ich sage es gleich: Meist treffen alle drei auf Influencer zu. Der kurze Überblick:

  • Gewerbesteuer: Wer regelmäßig als Influencer tätig ist, erzielt Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb. Dazu reicht schon die Absicht, Gewinn zu machen. Also mehr Einnahmen als Ausgaben zu haben. Sie müssen also Gewerbesteuer zahlen (Freibetrag 24.500 Euro) und jedes Jahr eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Wichtig: Bevor es überhaupt losgehen kann, brauchen Sie die Anmeldung beim Gewerbeamt. Auch ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt ist Pflicht. 
  • Einkommensteuer: Klar, da kommen auch Influencer nicht dran vorbei. Eine Einkommensteuererklärung ist aber nur verpflichtend, wenn alle Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag von aktuell 9.408 Euro im Jahr 2020 überschreiten. 
  • Umsatzsteuer: Hier gibt es zwei Wege: Lagen Ihre Umsätze im vorangegangenen Jahr unter 22.000 Euro (bis 2019 lag die Grenze bei 17.500 Euro) und im laufenden Jahr bei maximal 50.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und diese ans Finanzamt abführen. Liegen Sie über diesen Grenzen, müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen, regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen machen und natürlich auch die jährliche Umsatzsteuererklärung.

Müssen Gratisprodukte oder Geschenke versteuert werden?

Dürfte das schon ernüchternd genug gewesen sein, kommt es jetzt noch schlimmer. Denn auch Gratisprodukte und -Dienstleistungen jeglicher Art müssen meist versteuert werden. Das sind sogenannte Sachzuwendungen. Wer also etwa als YouTuber tolle Gamer-Kopfhörer vom Hersteller geschenkt bekommt und diese dann im Video zeigt, muss Steuern zahlen. Maßstab ist der übliche Preis des Produkts.
Immerhin, es gibt Ausnahmen: Wenn die Produkte zurückgeschickt werden müssen, diese nur von geringem Wert sind oder sich das „geschenkgebende“ Unternehmen um die Steuern kümmert. Dann sind Sie als Influencer fein raus.
Zu guter Letzt: Bitte vergessen Sie nicht die Einnahmen aus Affiliate Marketing. Auch diese sind zu versteuern.

Was bedeutet das konkret für mich als Influencer?

Wer Steuern auf die leichte Schulter nimmt, lebt gefährlich. Die Finanzbehörden werfen längst einen genaueren Blick auf Influencer in sozialen Netzwerken. Und wer die Steuern nicht oder nur so ein bisschen macht, erwartet nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Zinsen, Geldstrafen und im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen. Weiterführende Informationen bietet das Finanzministerium in diesem kleinen PDF.


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