Weihnachtsgrüße vom Finanzamt: Wann kommt der Steuerbescheid?
Ein weiteres außergewöhnliches Jahr in Sachen Steuern neigt sich dem Ende zu. Gehören Sie auch zu denen, die in den letzten Wochen vor den Weihnachtsfeiertagen nochmal richtig viel erledigen müssen? Dazu kommt noch der übliche Stress durchs Geschenke-Kaufen, Fest-Organisieren und Familie-Jonglieren. Und in all dem Trubel trifft viele plötzlich die Erkenntnis: Moment mal, da sollte doch auch noch ein Steuerbescheid kommen! Wenn auch Sie durch verschobene Fristen und weitere Steueränderungen den Überblick verloren haben, dann lesen Sie hier, wann Sie mit Weihnachtsgrüßen vom Finanzamt rechnen können. Und was dann eventuell zu tun ist! So geht Ihnen auch im Feiertagseifer nichts durch die Lappen.
Friede, Freude, Steuerbescheid?
Tja, wann kommt er den nun, der ersehnte Brief vom Fiskus? Ganz so pauschal wie wir uns das wünschen lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Es gibt aber dennoch einige Faktoren, die ganz entscheidenden Einfluss darauf haben, wann der Steuerbescheid ankommt. Allen voran ist es dieses Jahr der sogenannte Weihnachtsfrieden im Finanzamt. Und wenn Sie jetzt sagen: Moment mal, den gibt es doch jedes Jahr – dann haben Sie vollkommen Recht. Allerdings liegt die Frist für die Jahressteuererklärung normalerweise im Sommer und nicht im Herbst. Somit hat auch der Weihnachtsfrieden der Finanzverwaltung sonst keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit.
Diese Tradition beruft sich auf die „stille Zeit“ des christlichen Glaubens zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Finanzämter sehen in dieser Zeit davon ab, Bürgerinnen und Bürger mit belastenden Maßnahmen zu behelligen. Diese Tradition ist nicht verpflichtend und wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Manche verzichten z.B. nur auf Vollstreckungsmaßnahmen und Prüfungen, andere auch auf maschinell erstellte Mahnungen und Steuerbescheide. Diese Bundesländer haben schon einen Weihnachtsfrieden angekündigt:
- Bayern: 22.12. – 01.01.
- Thüringen: 22.12. – 26.12.
- Hessen: 20.12. – 31.12.
- NRW: 17.12. – 31.12.
- Berlin: Kein Weihnachtsfrieden
- Rheinland-Pfalz: 23.12. – 01.01.
- Baden-Württemberg: 23.12. – 01.01.
Wie lange braucht das Finanzamt für die Bearbeitung der Steuererklärung?
Generell reicht die zeitliche Spanne von 32 bis 96 Tagen – abhängig davon, in welchem Bundesland Sie wohnen und wann Sie den Steuerbescheid abgegeben haben. Wenn viele auf den letzten Drücker abgeben, dann kann es beim Fiskus natürlich schon mal Rückstau bei der Bearbeitung geben. Planen Sie von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids und einer möglichen Steuererstattung also lieber ein bisschen mehr Puffer ein, denn das kann schon 8 bis 12 Wochen brauchen. Wenn Sie – wie so viele – die Steuererklärung für 2021 pünktlich zum Stichtag am 31. Oktober abgegeben haben, dann trifft womöglich genau dieser Fall auch auf Sie zu. Eine mögliche Steuererstattung ist dann nicht rechtzeitig als finanzielle Stütze für die Weihnachtsgeschenke da.
Steuererstattung: Wann kommt das Geld?
Man kennt das: Soll man Geld zahlen, dann immer sofort. Bekommt man aber etwas zurück, dann dauert das eine gefühlte Ewigkeit. Nicht so beim Finanzamt! Da sind die Kolleginnen und Kollegen aus der Finanzverwaltung tatsächlich fix – sogar in der Weihnachtszeit. Denn sobald die Steuererstattung im System genehmigt ist, wird auch die Überweisung angewiesen. Es ist also nicht unüblich, dass sogar erst der Betrag auf dem eigenen Konto eingeht und dann der Steuerbescheid im Briefkasten liegt. Umso schöner! Aber Achtung, auch bei aller Freude über eine hohe Rückzahlung sollten Sie den Bescheid immer genau checken. Denn manchmal weicht er auch von der Vorausberechnung ab.
Der Steuerbescheid stimmt nicht – was tun?
Wenn Sie glauben, dass auf Ihrem Steuerbescheid etwas fehlt oder nicht korrekt berechnet wurde, dann können Sie offiziell Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben. Dafür haben Sie genau einen Monat nach Erhalt Zeit. Laut Statistik sind übrigens mehr als die Hälfte der Einsprüche erfolgreich. Und keine Angst: Der Bescheid kann nachträglich nicht zu Ihrem Schaden geändert werden. Das Finanzamt muss nur zur Tat schreiten, wenn Ihnen mehr Geld zusteht! Wann Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben sollten – und wie dabei das genaue Vorgehen ist – lesen Sie auch in unserem Blogbeitrag „10 Gründe: Darum weicht der Steuerbescheid ab“.
Was bedeutet das konkret für mich?
Egal, ob Weihnachtsgrüße oder Herbstpost: Die Jahreszeit hat wenig Einfluss auf die Bearbeitungsdauer beim Finanzamt. Dafür aber umso mehr die Umstände, die vermutlich die Arbeit aller Angestellten zugleich beeinflusst: Feiertage und Arbeits-Pensum. Solange Sie das aber im Kopf haben und finanziell nicht dringend auf die Steuererstattung angewiesen sind, lässt sich auch das gut einplanen. In diesem Sinne: Ich wünsche Ihnen im Namen des ganzen Teams von smartsteuer schöne und entspannte Feiertage, sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie uns treu – und vor allem gesund.
Steuererklärung starten
Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)
Hallo,
zum Thema „Wie lange braucht das Finanzamt für die Bearbeitung der Steuererklärung?
Generell reicht die zeitliche Spanne von 32 bis 96 Tagen…“.
Das FA Neubrandenburg , zuständig für die Rentner im Ausland, braucht da ein kleines bisschen länger.
Habe meine Steuererklärung dort am 28. April 2022 eingereicht, bis heute (17. Jan. 2023) habe ich noch keinen Bescheid erhalten. War im vergangenen Jahr ähnlich.
Gruß
Norbert Kunz