10 Gründe: Darum weicht der Steuerbescheid ab

Sehen wir mal von den vorbildlichen Frühabgebern ab, dürften jetzt so langsam bei vielen die Steuerbescheide eintrudeln. In den allermeisten Fällen stimmen die von smartsteuer ermittelten Werte mit denen auf dem Steuerbescheid überein, doch rund ein Drittel weicht ab. Was ist dann? Das mag bei 20 Euro noch nicht so schlimm sein, aber wenn es deutlich mehr ist? Wo liegen die Ursachen? Was habe ich falsch gemacht – und was das Finanzamt? Kurz gesagt: Viele sind an dieser Stelle sehr unsicher. Mit diesem Artikel sollten Sie wieder auf die sichere Seite kommen.
Zuerst: Sie sollten sich in jedem Fall Ihren Steuerbescheid genau anschauen, egal ob es einen Unterschied zur Vorausberechnung in der Steuersoftware gibt oder nicht. Wie sie das am besten machen, können Sie in diesem Blogbeitrag nachlesen.
Nicht zu vergessen: Wenn etwas Ihrer Meinung nach nicht stimmt mit dem Steuerbescheid, können Sie innerhalb von einem Monat Einspruch dagegen einlegen – im Schnitt sind zwei Drittel der Einsprüche erfolgreich!
Doch kommen wir nun zum Eingemachten: Wenn der Steuerbescheid zu Ihren Gunsten ausfällt (also „besser“ ist als der Wert im Steuerprogramm), können Sie sich freuen. Sie sollten aber auch hier kontrollieren, woran das gelegen hat.
Aber seien wir ehrlich, meist ist dann doch eher das Gegenteil der Fall. Das Finanzamt will Geld von Ihnen oder die errechnete Steuererstattung fällt nicht so hoch aus wie erwartet. Die Ursachen dafür können vielfältig sein. Aber ich kann Sie beruhigen: Es ist nicht die sprichwörtliche Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen.
Kommen wir also zu den 10 „beliebtesten“ Gründen, warum der Steuerbescheid abweicht:
Platz 10: Kirchensteuer
Prinzipiell lässt sich die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen. Aber: Sie müssen immer auch Erstattungen der Kirchensteuer „gegenrechnen“. Wenn Sie zum Beispiel in Ihrer Steuererklärung eine Erstattung erhalten haben, müssen Sie diese im Folgejahr als Einnahme angeben.
Platz 9: Vorsorgeaufwendungen bei Einzelveranlagung
Meist machen Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung, denn damit lassen sich oft Steuern sparen. Es ist aber auch möglich, dass jeder seine eigene Erklärung abgibt (Einzelveranlagung). In diesem Fall können die Eheleute wählen, wer Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen kann. Es kann aber auch halbe/halbe gemacht werden. Hier kommt es öfter zu Fehlern beim Finanzamt, denn dieses rechnet gern mal jeweils mit der Hälfte der Hälfte oder vergisst die Hälfte des anderen Partners.
Platz 8: Unterhalt für bedürftige Personen und Kinder
Prinzipiell können Sie zwar Ausgaben für bedürftige Personen absetzen. Es muss allerdings eine Unterhaltspflicht bestehen und der Bedürftige darf sich nicht allein versorgen können – das meint finanziell. Unterhaltszahlungen an Kinder gibt es nur, wenn kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge besteht. Und das ist sehr selten.
Platz 7: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Hier schaut das Finanzamt in der Regel genau hin: Waren die Ausgaben wirklich haushaltsnah, lief alles legal – mit Rechnung und Überweisung – und wurden nur die Arbeits- und Anfahrtskosten in Rechnung gestellt? Schauen Sie zur Sicherheit noch mal in unser Steuer-ABC.
Platz 6: Krankenversicherung
Hier gibt es mehrere Fehlerquellen:
- Krankenkassenbeitrag ist nicht gleich Krankenkassenbeitrag. Die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung lassen sich voll absetzen, Wahlleistungen und Zusatzversicherungen nur eingeschränkt. Da die Zahlen dem Finanzamt eh schon vorliegen, ist es ein Leichtes für die Beamten, einen Fehler zu entdecken – und Beiträge zu streichen. Die richtigen Zahlen erhalten Sie in der Regel von der Krankenkasse.
- Doppeltes Eintragen. Arbeitnehmer tragen die KV-Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung ein. Ein nochmaliges Eintragen als private Ausgabe ist nicht nötig – und führt zudem zu Fehlern.
- Steuerfreie Zuschüsse: Meist zahlen Sie die Beiträge nicht allein, so trägt etwa der Arbeitgeber ja auch einen Teil – ein steuerfreier Zuschuss also. Bei diesen Zuschüssen muss man genau hinschauen, denn dann wird mit niedrigeren Höchstbeträgen gerechnet.
Platz 5: Nachträgliche Änderungen der Lohnsteuerbescheinigung
Es ist unglücklich, kann aber passieren: Sie machen Ihre Steuererklärung – und nach der Abgabe reicht Ihr Arbeitgeber eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung nach. Das Finanzamt arbeitet dann mit diesen Zahlen, die Abweichung ist dadurch erklärbar.
Platz 4: Rentenzahlungen
Welchen Teil Ihrer Rente Ruheständler tatsächlich versteuern müssen, ist nicht trivial. Wir haben dem sogar einen ganzen Artikel im Steuer-ABC gewidmet. Dass hier Fehler entstehen können, ist nachvollziehbar. Fordern Sie deshalb am besten die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt an – und übernehmen Sie die Zahlen daraus. Oder Sie setzen auf die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). Was das ist, erklären wir beim Platz 1.
Platz 3: Außergewöhnliche Belastungen
Hier kann es vorkommen, dass das Finanzamt private Belastungen als nicht außergewöhnlich ansieht – die Folge ist die Streichung der Kosten. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem Krankheitskosten, Pflegekosten und Unterhaltsleistungen. Schauen Sie im Zweifel einfach mal auf unsere Seite kann-man-das-absetzen.de.
Platz 2: Werbungskosten
Hier schaut das Finanzamt gut hin. Und – sagen wir es so – es hat manchmal eine andere Auffassung davon, was Werbungskosten sind und was nicht. In der Regel steht im Steuerbescheid, warum bestimmte Werbungskosten nicht oder nur teilweise anerkannt wurden. Aber, wie wir schon weiter oben gesagt haben: Einsprüche haben recht gute Erfolgsaussichten, wenn die Begründung dem Sachbearbeiter einleuchtet.
Platz 1: Falsche Eingaben
Es passiert den Besten. Ein Zahlendreher, Daten falsch übertragen oder an der falschen Stelle eingetragen (letzteres kann Ihnen übrigens mit smartsteuer nicht passieren) – der Teufel steckt eben im Detail. Deshalb unsere Empfehlung fürs nächste Jahr: die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt), die auch an Bord unserer Online-Lösung smartsteuer ist. Hier werden zumindest die Daten automatisch eingetragen, die ohnehin schon beim Finanzamt gespeichert sind. Sie müssen diese nur übers Internet abrufen, weshalb das Ganze auch oft Belegabruf genannt wird. Zu den Belegen gehören die Lohnsteuerbescheinigung, Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung), Lohnersatzleistungen und Renten. Und es sollen immer mehr werden.
Zusammenfassung: Abweichungen im Steuerbescheid können vielfältige Ursachen haben. Prüfen Sie deshalb genau. Und legen Sie innerhalb von 30 Tagen Einspruch ein, wenn Sie der Meinung sind, dass das Finanzamt etwas falsch gemacht hat.
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)
Alles super… perfekt und schnell durch den Wulst einer Steuererklärung geleitet…. sehr genau die Rückerstattung berechnet und auch schon erhalten…. Es hat sich gelohnt, für kl. Geld ihr Online Angebot in Anspruch zu nehmen… Vielen Dank und gerne wieder…
Dankeschön, das hören wir gern! 🙂
Es wurden sowohl 2019 als auch 2020 Kirchensteuererstattungen abgezogen. Ich bin aber garnicht Kirchensteuerpflichtig.
Sie können bei einer Bescheidabweichung den Support kontaktieren. Dort kann Ihnen dann der Grund für die Abweichung genannt werden.