06.06.2023 · Arbeitnehmer · Rentner · Selbstständige · Studenten ·
Lesezeit: 4 Min.

Kennen Sie die neuen Fristen?

Na, haben auch Sie in den letzten Jahren von verlängerten Abgabefristen bei der Steuererklärung profitiert? Dann sollten Sie jetzt genau aufpassen, denn die Steuererklärung 2022 ist schon einen Monat früher fällig! Wer sich mit der Steuererklärung bis kurz vor Schluss Zeit lässt, muss dann eventuell mit Verspätungszuschlägen rechnen. Damit Sie keine der wichtigen Steuertermine verpassen und perfekt vorplanen können, haben wir Ihnen alle Fristen für die Steuer 2022, 2023 und 2024 zusammengefasst. Wir sorgen dafür, dass Sie im Hinblick auf die Steuer immer wissen, was zu tun ist. 

Wann muss ich abgeben? 

Die gute Nachricht vorweg: Sie haben meistens mindestens sieben Monate Zeit, die Steuererklärung fürs Vorjahr einzureichen. Manche können sich sogar vier Jahre Zeit lassen! Aber fangen wir von vorn an: Wer sich schon länger regelmäßig Geld vom Finanzamt zurückholt und selbst eine Steuererklärung abgibt, der hat vermutlich noch den 31. Mai als jährlichen Steuerstichtag im Kopf. Doch schon 2019 wurde diese Frist um zwei Monate verlängert auf den 31. Juli. Vorausgesetzt, man ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, natürlich. Dann gilt dieser Tag regulär als Frist für die Abgabe der Steuererklärung. Wer freiwillig abgibt, hat sogar bis zu vier Jahre Zeit. Für die Steuererklärung von 2022 also bis 2026! Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht, können Sie übrigens in unserem Steuerwissen-Artikel „Wer muss – und wer darf eine Steuererklärung abgebennachlesen. 

Der Stichtag im Juli war noch ganz frisch, doch dann kam Corona – und mit der Krise 2021 eine außerordentliche Fristverlängerung für die Steuererklärung bis zum 31. Oktober. Aber da diese Verschiebung des Abgabedatums – wie der Name schon sagt – „außerhalb der Ordnung“ war, wird die Verlängerung jetzt Schritt für Schritt wieder zurückgenommen. Für die Steuererklärung 2022 gilt bereits der 30. September 2023 als Stichtag! Da der auf einen Samstag fällt, haben alle Verpflichteten aber ganz offiziell Zeit für die Abgabe bis zum 2. Oktober 2023. 

Hier finden Sie noch einmal alle Fristen für die entsprechenden Steuererklärungen im Überblick: 

Steuererklärung 2020 2021 2022 2023 2024
Stichtag 31.10.2021 31.10.2022 02.10.2023 02.09.2024 31.07.2025

Ab wann muss ich Verspätungszuschläge zahlen? 

Sie sind spät dran und haben die Frist schon verpasst? Das kommt bei den besten vor. Denn es kann immer mal etwas passieren, das eine pünktliche Abgabe verhindert. Und bis vor Kurzem konnten die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten nach eigenem Ermessen Milde walten lassen. Doch seit der Verschärfung der Regeln für die Verspätungszuschläge im Jahr 2018 darf das Fachpersonal beim Finanzamt nur noch bei kürzeren Verspätungen selbst über Strafzahlungen entscheiden. Zusätzlich kommen dann auch irgendwann noch Verzugszinsen hinzu. Puh, das kann ganz schön teuer werden. Denn der Verspätungszuschlag beträgt pro begonnenem Monat 0,25 % der festgesetzten Steuer – mindestens aber immer 25 €.  

Wie kann ich eine Fristverlängerung beantragen? 

Wer für die Verspätung einen triftigen Grund hat, kann beim Finanzamt übrigens auch eine Fristverlängerung beantragen. Das geht ganz einfach per Telefon. Sie wollen auf Nummer sicher gehen? Dann beantragen Sie die Verlängerung schriftlich. Aber Achtung: Zu viel Stress durch den Job gilt inzwischen oft nicht mehr als Begründung. Die Verlängerung ist für schwerwiegendere Probleme wie Krankheit oder Pflege in der Familie gedacht. Aber auch längere Auslandsaufenthalte oder fehlende Unterlagen können ausreichend sein.  

Unser Tipp:

Sie wollen die Posten auf der Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung angeben, haben diese aber vom Vermieter noch nicht erhalten? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, hier Geld zurückzubekommen – ganz ohne Verlängerungsantrag für die Steuererklärung. Wie das geht, erklären wir im Blogartikel „Höhere Steuererstattung dank Betriebskostenabrechnung – So geht’s“.

Wie kann ich die Steuererklärung schnell abgeben? 

Sind wir mal ehrlich, oft lassen wir uns bei der Steuererklärung ja nur so viel Zeit, weil sie ganz schön viel Arbeit bedeutet. Alleine der Aufwand, bis man sich einen Überblick über alle Posten verschafft hat! Da schiebt man diesen Papierkram lieber noch mal vor sich her. Nur, um dann festzustellen, dass es auch kurz vor knapp nicht weniger Arbeit bedeutet. Aber – Sie ahnen es – das geht auch viel einfacher! Inzwischen können Online-Tools für die Steuererklärung nämlich auch schon viele Daten von Ämtern automatisch anfordern und ganz einfach übernehmen. Gibt’s doch gar nicht? Doch, mit VaST – der vorausgefüllten Steuererklärung! Wir wollen uns ja nicht selbst loben, aber mit diesem Tool verschwindet auch die beste Ausrede für Steuer-Prokrastination. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Im Chaos der Steuerfristen, das die Coronakrise hinterlassen hat, kann es leicht passieren, dass man den Stichtag für die Abgabe verpasst. Doch das kann zu Verspätungszinsen und Versäumniszuschlägen führen. Wie gut, dass wir von smartsteuer Sie in unserem Newsletter immer auf dem Laufenden halten über aktuelle Fristen und Neuigkeiten zu Steuer- und Finanzthemen. Ach, Sie haben den smartsteuer Newsletter noch gar nicht abonniert? Dann wird’s höchste Zeit, damit Sie – neben den Abgabefristen – auch sonst nichts mehr verpassen.


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