29.06.2023 · Rentner · Studenten · Lesezeit: 3 min

Schnell noch Energiepreispauschale sichern! Antrag bei Rente und Studium

Haben Sie die Energiepreispauschale schon erhalten? Wer regulär angestellt ist, hat den Kostenzuschuss schon letztes Jahr auf dem Konto gehabt. Und auch für die meistens Pensionierten war das der Fall. Doch wer in Rente ist und noch keine 300 € Energiepreispauschale (kurz EPP) bekommen hat, muss jetzt schnell sein! Denn die Frist für den Antrag läuft nur noch bis zum 30. Juni! Und auch Studierende sollten jetzt aktiv werden. Hier finden Sie direkt den Antrag und eine praktische Anleitung, damit Sie diesen Zuschuss nicht verpassen. 

Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale? 

Jeder in Deutschland Beschäftigte im Jahr 2022, mit einer Steuerklasse von I bis V, und geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale. Diese wurde bereits im September 2022 ausgezahlt.  

Aber auch Rentnerinnen und Rentner bekommen den Energie-Zuschuss der Regierung in Höhe von 300 €. Dafür muss am 1. Dezember 2022 ein Anspruch auf eine Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Rente der Alterssicherung der Landwirte bestanden haben. Außerdem musste der Hauptwohnsitz an diesem Tag in der Bundesrepublik sein. 

Auch Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler können von Januar bis September 2023 einen Antrag auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 € stellen. 

Ich bin in Rente, wie bekomme ich die EPP? 

Die meisten Rentnerinnen und Rentner haben die Energiepreispauschale automatisch mit der Rentenzahlung im Dezember, spätestens aber im Januar erhalten. Wer das Geld aber noch nicht auf dem Konto hat, sollte jetzt schnell handeln! Denn nur noch bis zum 30. Juni kann die EPP ausschließlich bei der Rentenversicherung der Knappschaft-Bahn-See beantragt werden. 

 

Übrigens:

Wer zwar schon in Rente ist, aber noch einen Nebenjob hat, kann doppelt profitieren. Dann dürfen Sie die Energiepreispauschale nämlich zweimal beziehen!

Wie läuft der Antrag ab? 

Um die EPP jetzt noch zu erhalten, müssen Sie schnell den Antrag ausfüllen, ausdrucken und per Post einreichen. Das geht nur bei der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – auch, wenn Sie die Rente sonst von anderer Stelle erhalten!  

 Adresse:  

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 

Energiepreispauschale 

44781 Bochum 

Hier müssen Sie Angaben zu Ihrer Person und zum aktuellen Rentenbezug machen. Die Energiepreispauschale ist eine Einmalzahlung des Bundes, wird aber für Pensionierte über die Rentenversicherung ausgezahlt. Bei der Menge der Anträge kann es allerdings – laut Rentenversicherung – aktuell zu Verzögerungen bei den Auszahlungen kommen. 

Achtung:

Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass diese Informationen niemals am Telefon von Ihnen verlangt werden. Auch werden Mitarbeitende der Rentenversicherung sich nicht unaufgefordert telefonisch bei Ihnen melden. Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche.

Hilfe und Fragen: Sollten Sie weitere Fragen zur Energiepreispauschale haben, erhalten Sie Unterstützung über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, von montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.  

Muss die EPP versteuert werden? 

Die Energiepreispauschale zählt offiziell als Einkommen und muss daher versteuert werden. Das gilt auch, wenn Sie sonst vielleicht keine Steuererklärung abgeben müssen. Wie die Versteuerung der EPP für Kleinunternehmen und im Ruhestand funktioniert, haben wir Ihnen in einem Extra-Artikel zusammengefasst. Jetzt lesen: „Steuerfalle bei der Energiepreispauschale? Darauf müssen Kleinunternehmen jetzt achten 

Was passiert, wenn ich den Antrag für die Energiepreispauschale zu spät einreiche? 

Aktuell gibt es dafür noch keine Lösung. Das heißt: Wer zu spät dran ist, geht dann leider leer aus. Sie hätten die Finanzspritze bei den aktuellen Preisen aber gut gebrauchen können?

Unser Tipp:

Auch mit einer Steuererklärung lässt sich im Durchschnitt 1.079 € vom Fiskus zurückholen. Kennen Sie schon die einfache Online-Steuererklärung von smartsteuer?

Wie erhalte ich die EPP über die Steuererklärung? 

Gerade Selbstständige und Kleinunternehmen erhielten oft gar nicht direkt eine Auszahlung. Wie Sie die EPP über die Steuererklärung erhalten, haben wir Ihnen deshalb noch einmal in einem Video zusammengefasst: 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Ja stimmt, da war doch noch die Energiepreispauschale! In der Hektik der letzten Monate kann sowas leicht mal untergehen. Auch, wer nicht regelmäßig die Nachrichten verfolgt, hat die Auszahlungstermine für die Zuschüsse vom Bund vielleicht gar nicht so richtig auf dem Schirm. Doch jetzt heißt es für manche schnell sein, damit ihnen die 300 € nicht durch die Lappen gehen. Und für alle anderen Termine gibt es natürlich weiterhin den smartsteuer Newsletter! So bleiben Sie stets auf dem Laufenden.

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Kommentar schreiben

(* Pflichtfeld)