16.01.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Arbeitnehmer & Beamte · Beliebte Beiträge ·
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Steuererklärung für Arbeitnehmer

Stehen Sie als Arbeitnehmer zu Beginn des Jahres auch immer vor derselben Frage: „Soll ich, oder soll ich nicht?“ Das Thema der Steuererklärung macht während dieser Zeit in vielen Büros und Firmen die Runde. Als einer der circa 46 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben aber nicht alle die Wahl, das selbst zu entscheiden.

Wenn Sie als Arbeitnehmer Nebeneinkünfte über 410 € haben, der Steuerklasse 6 angehören oder als Eheleute die Steuerklasse 3 und 5 oder 4 mit Faktor haben, sind Sie ohnehin zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. In welchen Fällen Sie ebenfalls die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung haben und welche Fristen der Steuererklärung es gibt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

So holen Sie sich Geld vom Staat zurück.

Die freiwillige Abgabe ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, sich die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen. Denn Ihr Arbeitgeber zieht grundsätzlich pauschale Beträge als Lohnsteuer monatlich von Ihrem Gehalt ab. Wenn Sie sich freiwillig für eine Abgabe der Einkommensteuererklärung entscheiden, winkt deshalb in den meisten Fällen eine Rückerstattung! Laut dem Statistischen Bundesamt für Steuern sind das im Durchschnitt 1.095 €.

Einmal abgeben – immer abgeben?

Sollten Sie jetzt noch Zweifel haben, ob Sie den Aufwand einer Steuererklärung auf sich nehmen, können wir Sie beruhigen. Für die Abgabe Ihrer Steuererklärung ist kein Vorwissen nötig. Auch der weit verbreitete Mythos, Sie müssen als Arbeitnehmer nach der ersten Abgabe immer eine Steuererklärung machen, stimmt so nicht. Wenn Sie beispielsweise ein Jahr in Kurzarbeit waren oder zeitweise arbeitslos und demzufolge eine Steuererklärung abgeben mussten, sind Sie im folgenden Jahr nicht zwangsläufig verpflichtet zu einer Abgabe. Bei einer freiwilligen Abgabe haben Sie zudem bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit, die Steuererklärung einzureichen. Die Frist hierfür ist meist der 31.12. des Jahres. Für die Steuererklärung von 2020 haben Sie also beispielsweise bis zum 31. Dezember 2024 Zeit für die Abgabe.

Anders ist es, wenn Sie verpflichtet zu einer Abgabe sind, hier ist die Frist kürzer. Für das Steuerjahr 2023 muss die Erklärung bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt sein. Nur, wer die Unterstützung von einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat Zeit bis zum 31. Mai 2025 für die Abgabe. Doch egal, ob verpflichtet oder nicht – in den meisten Fällen lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung für Sie als Arbeitnehmer. Mit einer Online-Steuererklärung sparen Sie außerdem Zeit, Nerven und mögliche Kosten für einen Steuerberater. Denn mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer werden Sie Schritt für Schritt durch Ihre Einkommensteuererklärung geleitet und erhalten wertvolle Tipps und Infos, um das Maximum aus Ihren Steuern zu holen. Unsere Kunden von smartsteuer haben im Jahr 2023 im Schnitt eine Erstattung in Höhe von 1.266 € erhalten. Besonders in Zeiten der Inflation sollten Sie nicht liegen lassen, was Ihnen zusteht.

Das können Sie als Arbeitnehmer absetzen.

Vielleicht werden Sie denken, Sie hätten ohnehin nicht so viel abzusetzen? Auch in diesem Fall haben wir gute Nachrichten: Homeoffice-Tage, Arbeitsutensilien, Kosten für eine Brille oder auch die Haushaltshilfe, all das können Sie bis zu einem gewissen Betrag steuerlich geltend machen.

Grundsätzlich können Sie Werbungskosten bis zu einem Pauschbetrag von 1.230 € ohne den Nachweis durch Belege geltend machen. Zu den Werbungskosten gehören alle Ausgaben, die Sie in Zusammenhang mit Ihrer Arbeit hatten, wie Fahrtkosten, Laptop oder Fort- und Weiterbildungen. Für viele Arbeitnehmer also nicht ganz uninteressant.

Ein häufig unterschätzter Posten bei der Rückerstattung sind außerdem die haushaltsnahen Dienstleistungen. Dabei wird unterschieden zwischen Handwerkerleistungen, wie Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen in Ihrem Zuhause. Hierfür lassen sich 20 % der Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten absetzen. Andere Dienstleistungen rund um den Haushalt, wie eine Haushaltshilfe, ein Gärtner oder der Hundesitter, lassen sich ebenfalls mit 20 % der Kosten, maximal jedoch 4.000 € pro Jahr ansetzen. Wichtig ist hier, dass per Banküberweisung gezahlt wurde und Rechnungen oder Belege vorhanden sind.

Hinzu kommen die Sonderausgaben, wie Spenden, Vorsorgeaufwendungen oder Betreuungskosten. Hier lohnt es sich, die Belege und Quittungen aufzubewahren, so können sich auch diese Aufwendungen positiv auf Ihre Erstattung auswirken. Welche Sonderausgaben Sie im Detail absetzen können, erklären wir Ihnen hier. Ähnlich sieht es im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen aus. Wenn Sie Krankheitskosten oder Aufwendungen für notwendige Hilfsmittel, wie Brillen, hatten, die Ihre sogenannte zumutbare Belastung überschreiten, können diese steuermindernd sein. Aber aufgepasst, Ihre zumutbare Belastung hängt von mehreren Faktoren, wie Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder, ab. Deshalb ist dieser Posten immer individuell zu betrachten.

Was bedeutet das konkret für mich?

Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland ist nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dabei lohnt sich eine Abgabe für Sie in jedem Fall. Mithilfe der Online-Steuererklärung von smartsteuer berechnen Sie live Ihre Erstattung anhand Ihrer Angaben aus und entscheiden dann, ob eine freiwillige Abgabe sich für Sie lohnt. Für mehr Tipps rund um das Thema Steuern abonnieren Sie unseren Newsletter. 

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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