01.06.2021 · Rentner · smart leben · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Renten-Doppelbesteuerung gekippt – gut für Millionen Deutsche

Endlich sind sie da, die lang erwarteten Urteile zur doppelten Besteuerung von Renten. Die schlechte Nachricht zuerst: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in beiden Verfahren gegen die klagenden Rentner entschieden. Die gute Nachricht – und die ist aber mal so richtig gut: Der BFH hat erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt. Damit ist klar: Sehr viele künftige Rentnerinnen und Rentner würden von der doppelten Besteuerung betroffen sein. Und deshalb wird die Regierung die Steuerregeln ändern müssen. Mit der Folge, dass viele zum Teil deutlich weniger Steuern auf ihre Renten zahlen müssen als bisher gedacht. Warum das Ganze so kompliziert ist, wie die Berechnung erfolgen wird und wer besonders profitiert – Sie erfahren es hier im Blog von smartsteuer.

Änderung des Rentensystems seit 2005

Früher war alles besser, Sie kennen den Spruch. Vor allem war es früher einfacher, auch und gerade bei den Renten. Seit 2005 wurde es dann kompliziert. Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung von Renten begann. Das Grundprinzip: Renten werden besteuert – dafür ist die Altersvorsorge steuerfrei. Das passiert aber nicht auf einen Schlag, sondern Schritt für Schritt bis zum Jahr 2040. Wer zum Beispiel 2021 in Rente geht, muss 81 Prozent seiner Rente versteuern. Ausführlich finden Sie das in diesem Artikel.

Von Doppelbesteuerung spricht man dann, wenn während des Erwerbslebens mehr Rentenbeiträge (ohne Steuerminderung) eingezahlt wurden als später steuerfreie Rente herauskommt. Und da liegt das Problem: Während das Finanzministerium davon ausging, dass das nie oder nur sehr selten passiert, haben viele Experten schon vor dem Urteil gewarnt, dass es eine zunehmende Doppelbesteuerung geben wird. Wenn Sie da mehr wissen wollen: Wir hatten uns mit dem Thema hier im Blog vor etwas mehr als zwei Jahren mit dem Thema beschäftigt.

Die Urteile des BFH

Schon vor knapp 20 Jahren wurde vom Bundesverfassungsgericht  entschieden: Die Steuerregeln müssen so sein, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird (Az: 2 BvL 17/99). Daran orientiert sich natürlich auch der BFH. Er stellte aber fest, dass die Rentenbesteuerung insgesamt verfassungsgemäß sei. Auch in den beiden aktuellen Verfahren wurden gegen die klagenden Rentner entschieden (Az: X R 33/19 und X R 20/19).  Der Grund war in beiden Fällen einfach: Es lag tatsächlich keine Doppelbesteuerung vor. Nur gut, dass die Richterin Jutta Förster dann noch nachlegte. Denn sie erklärte, dass zukünftige Rentnerjahrgänge mit den nun erstmals festgelegten Berechnungsgrundlagen zur doppelten Besteuerung immer häufiger von einer Doppelbesteuerung betroffen sein werden. Und das schauen wir uns jetzt genauer an.

So wird Doppelbesteuerung ermittelt

Wir wollen an dieser Stelle nicht ins letzte Detail gehen, aber die wichtigsten Punkte herausstellen.

Es geht bei der Doppelbesteuerung auf der einen Seite um den „steuerfreien Rentenzufluss“. Bisher zählten da rein:

  • der Rentenfreibetrag (hängt vom Renteneintrittsalter ab)
  • der Grundfreibetrag (das sogenannte Existenzminimum, aktuell 9.744 €)
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse
  • Und das ist so nicht korrekt, entschied der BFH. Einzig und allein der Rentenfreibetrag darf für den steuerfreien Rentenzufluss genommen werden.
  • Der Grundfreibetrag, die Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse und auch steuerliche Pauschbeträge zählen nicht mehr in diese Formel rein.

Für die Berechnung der steuerfreien Rente wird nun einfach der Rentenfreibetrag mit der statistisch zu erwartenden verbleibenden Lebensdauer multipliziert. Nur eine etwaige Hinterbliebenenrente zählt noch mit rein.

Auf der anderen Seite geht es um die Summe an Rentenbeiträgen, die im Erwerbsleben nicht als steuermindernd herangezogen werden. Auch hier hat der BFH nicht nur Klarheit geschaffen, sondern auch kleine Verbesserungen für zukünftige Rentnerinnen und Rentnern festgelegt.

Das bedeutet in Summe: Die steuerfreie Rente wird für viele höher als bisher erwartet, die Steuerlast dadurch geringer. Experten haben das schon durchgerechnet. Von mehreren tausend € Steuerersparnis ist da die Rede – pro Jahr!

Aber: Das betrifft leider wiederum nicht alle.

Wer profitiert vom Urteil des BFH?

Generell gilt: Je später man bis zum Jahr 2040 in Rente geht, desto wahrscheinlicher ist die Doppelbesteuerung der Rente. Wer umgekehrt schon seit 2005 eine Weile in Rente ist, hat kaum Chancen, weniger Steuern zahlen zu müssen. Das liegt vor allem daran, dass der Rentenfreibetrag am Anfang (also ab 2005) noch recht hoch war und erst nach und nach sinkt. Die BFH-Richterin Jutta Förster machte auch klar, wer stärker von Doppelbesteuerung betroffen sein wird als andere – und deshalb wohl weniger Steuern zahlen muss als bisher erwartet:

  • Selbstständige, weil diese vor 2005 überhaupt keinen steuerfreien Rentenbeitrag hatten
  • Männer mehr als Frauen, weil Männer im Schnitt nicht so alt werden wie Frauen
  • Unverheiratete mehr als Verheiratete, weil bei Ehepaaren auch eine Hinterbliebenenrente mitgerechnet wird.

Aber: Es kommt immer auf den Einzelfall an – und darauf, wie die Regierung auf das Urteil reagiert.

Was macht der Staat?

Schon kurz nach dem Urteil hieß es aus dem Finanzministerium, dass eine Reaktion auf das Urteil erfolgen wird. Aber nicht mehr bis zu den Bundestagswahlen im September dieses Jahres. Das solle dann die neue Regierung erledigen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) kündigte an, dass nach den Wahlen direkt eine Steuerreform erfolgen müsse, die kleine und mittlere Einkommen entlastet. Es bleibt also erstmal unklar, wie das gerichtsfest wachsende Problem der Doppelbesteuerung von Renten genau gelöst werden soll. Wir halten Sie aber natürlich auf dem Laufenden.

Was bedeutet das konkret für mich? Wenn Sie schon im Rentenalter sind, dürfte sich kaum was ändern. Wenn Sie hingegen noch erwerbstätig sind – und in den kommenden 20 Jahren in Rente gehen, ist es möglich, dass Sie dann weniger Steuern zahlen werden müssen als bisher gedacht. Da der Gesetzgeber jetzt erstmal am Zug ist, heißt es abwarten bis die neuen Regelungen beschlossen sind.

Stefan Heine
Verfasst von:
Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Als Geschäftsführer von smartsteuer hält Stefan das Team mit seiner harmonischen Art zusammen und fokussiert es auf das gemeinsame Ziel: Die einfachste Steuererklärung. Stefan wird regelmäßig als Steuer-Experte von Handelsblatt, WiWo, bild.de oder diversen Regionalmedien herangezogen
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Elmar Dirk sagt:

    Bin seit 6 Jahren Rentner, habe aber vor 4 Jahren einen Nebenverdienst angenommen auf 450€ Basis wobei ich auch schon mal mehr verdiene je nach Auftragslage. Ich gebe Steuererklärungen jedes Jahr ab wobei mein ganzes Einkommen versteuert wird .Da sind Steuernachzahlungen von 2000 bis 2500€ keine Seltenheit. Also gehe ich mehr für den Staat arbeiten wie für mich. Eine Ungerechtigkeit sondergleichen, ich arbeite ja nicht aus Jux und Dollerei sondern weil das Einkommen nicht reicht. Bin mittlerweile 70 Jahre alt aber noch einiger maßen in Schuss

  • Avatar Renate sagt:

    Hallo ich weiß nicht ob ich hier richtig bin ich habe mal eine, ich bin Rentnerin 67 Jahre alt bekommen nur etwa 400 € Rente, mein Mann ist noch erwerbstätig , jetzt legt das finanzamt bei der steuererklärung meine Rente zu dem Gehalt von meinem Mann und deshalb zahlen wir ganz viel Steuern an den Staat , fast über 2000 € jährlich. Wir sind verheiratet und werden zusammen versteuert, eigentlich ist meine Rente steuerfrei deswegen verstehe ich nicht dass meine Rente noch auf das jahresgehalt von meinem Mann draufgepackt wird bei der steuererklärung, hat das seine Richtigkeit? Lg

  • Avatar Kevin sagt:

    Hallo Renate, für Fragen zu der steuerrechtlichen Behandlung der Rente sowie des Arbeitslohnes deines Mannes wende dich bitte direkt an dein Finanzamt.


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