02.07.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Kurzarbeit + Steuererklärung = Nachzahlung?

Wir haben es schon oft hier im Blog geschrieben: Wer 2020 in Kurzarbeit war – und dabei mehr als 410 € Kurzarbeitergeld bekommen hat – muss in diesem Jahr eine Steuererklärung machen. Dank der gerade beschlossenen Verlängerung ist zwar noch Zeit bis Ende Oktober mit der Abgabe. Aber viele Betroffene stellen sich natürlich schon jetzt die Frage, ob sie eine Nachzahlung leisten müssen. Wir sagen Ihnen, wie Sie schnell und sehr günstig Ihre Steuererklärung machen können, wer am ehesten Steuern nachzahlen muss – und auch, was in diesem Fall zu tun ist.

Kurzarbeit: Die 5-Minuten-Steuererklärung von smartsteuer

Fangen wir von vorne an. Man kann es natürlich doof finden, dass Kurzarbeit dazu führt, dass man eine Steuererklärung machen muss. Aber, so sind die Gesetze, leider. Und wenn Sie dann sagen sollten, davon habe ich nichts gewusst, dann nutzt Ihnen das auch nichts. Denn irgendwann wird das Finanzamt merken, dass Sie nicht abgegeben haben. Und dann wird der Spaß noch teurer.
Also: Setzen Sie sich einfach ran. Wir empfehlen natürlich die Kurzarbeiter-Steuererklärung von smartsteuer. Dort müssen Sie wie bei smartsteuer gewohnt nur ein paar einfache Fragen beantworten. Und in vielen Fällen sind Sie tatsächlich nach fünf Minuten fertig und zahlen für die Übermittlung ans Finanzamt gerade mal 99 Cent.

Da wir Ihre Antworten auf die Fragen im Hintergrund ins „Steuer-Deutsch“ übersetzen, kann es auch passieren, dass wir Ihnen empfehlen, statt dieser verkürzten die erweiterte Steuererklärung zu nutzen – um dem Finanzamt auch ja keinen Cent zu schenken.
Und dann gibt es noch Fälle, bei denen Sie definitiv die ausführliche Erklärung nutzen müssen, weil das Finanzamt zusätzliche Angaben braucht.

Wer bekommt eine Erstattung, wer muss nachzahlen?

Wir wollen wie immer ehrlich sein: Es hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Es gibt lediglich eine Faustregel: 

  • Wer auf Kurzarbeit 0 war oder zumindest sehr wenig arbeiten durfte, kann eher mit einer Steuererstattung rechnen.
  • Wer Kurzarbeit 50 oder mehr hatte, muss eher damit rechnen, dass eine Steuernachzahlung droht. 

Nur nochmal zur Sicherheit, das ist eher eine Tendenz, keine feste Regel. Viel hängt natürlich auch davon ab, wie viel Sie absetzen können, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Keine Angst, wenn Sie die ausführliche Steuererklärung von smartsteuer machen, wird alles abgefragt. Sie verschenken also nichts.

Was passiert, wenn eine Nachzahlung droht?

Das sind immer mehrere Schritte. 

  • Überprüfen Sie den Steuerbescheid genau. Wenn die Summe der Nachzahlung auf dem Steuerbescheid von der berechneten Summe abweicht, sollten Sie auf jeden Fall innerhalb von einem Monat Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Wenden Sie sich auch gerne an unseren technischen Support unter hilfe@smartsteuer.de, wenn Sie smartsteuer genutzt haben.
  • Ganz wichtig: Selbst wenn Sie Einspruch einlegen, müssen Sie die Steuerschuld trotzdem erstmal begleichen. Sonst drohen sogar noch Verspätungszuschläge.
  • Uns ist klar, dass es sehr wohl Fälle geben kann, wo einfach das Geld für die Zahlung nicht da ist. Für den einen sind zum Beispiel 800 € nichts, bei anderen geht es dann schon an die Existenz.
  • Was aber gar nichts bringt: Gar nichts machen. Das Finanzamt wird sich nicht bei Ihnen melden. Das passiert erst nach Ablauf der Frist der Steuererklärung. Dann gibt es aber gleich eine Mahnung inklusive Zinsen und Gebühren und später die Vollstreckung. Jedes Schreiben vom Finanzamt macht die Sache nur noch teurer.
  • Suchen Sie deshalb unbedingt den Kontakt zum Finanzamt. Fragen Sie nach einer Stundung und einer Ratenzahlung. Machen Sie dabei selbst einen Vorschlag, bei dem Sie noch die finanzielle Luft zum Atmen haben. Vielleicht zeigt sich das Amt in Corona-Zeiten ja kulanter als es sein müsste. Denn für eine Stundung braucht es eigentlich eine absolute Notlage. Wenn Sie zum Beispiel noch Luft im Dispo haben, müssen Sie normalerweise zuerst da ran, um Ihre Steuerschuld zu begleichen. Das dürfte übrigens auch günstiger sein als bei einer Stundung und Ratenzahlung zusätzliche Zinsen zahlen zu müssen. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Wer 2020 in Kurzarbeit war, muss in diesem Jahr eine Steuererklärung machen. Wir empfehlen unsere Kurzarbeiter-Steuererklärung von smartsteuer. Falls eine Nachzahlung auf dem Steuerbescheid steht, müssen Sie reagieren. Einspruch einlegen, wenn etwas merkwürdig ist – und trotzdem erstmal innerhalb von 30 Tagen zahlen. Ist die finanzielle Not sehr groß, dann suchen Sie das Gespräch mit dem Finanzamt. 


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