18.04.2023 · Aktuelles · Arbeitnehmer ·
Lesezeit: 5 Min.

Heizkostenzuschuss für Pellets und Heizöl beantragen – so geht’s!

Wer nicht mit Gas heizt, hat sich in letzter Zeit vermutlich ein bisschen vernachlässigt gefühlt. Und das wohl zurecht. Denn während die Strom- und Gaspreisbremse schon ab dem 01. März 2023 gilt, blieben alle anderen komplett auf ihren Kosten sitzen. Und die waren durchaus auch bei Pellets, Öl, Briketts und Co. oft mehr als doppelt so hoch wie sonst. Aber jetzt kommt Abkühlung für die (mehr oder eben auch weniger) erhitzten Gemüter: Die Bundesregierung hat eine Lösung beschlossen. Spätestens ab Anfang Mai soll ein Antrag auf Heizkostenzuschuss für Abhilfe bei horrenden Heizkosten durch „nichtleitungsgebundene“ Energieträger sorgen. Die Frist für die Einreichung dieses Antrags ist der 20. Oktober 2023! Wer genau Anspruch auf diesen Zuschuss hat, wie hoch die Unterstützung ausfällt und wo Sie den Antrag dazu ausfüllen können, lesen Sie hier. 

Gaspreisbremse vs. Heizkostenzuschuss 

Wir erinnern uns: Ausbleibende Gaslieferungen ließen die Energiekosten in die Höhe schnellen. Aber die Politik ließ sich davon nicht beeindrucken und setzte ein Zeichen in Form von finanziellen Entlastungen für Gaskundinnen und -kunden. Neben Soforthilfen greift deshalb schon seit dem März 2023 auch die Gaspreisbremse – rückwirkend ab Januar 2023. Aber gab’s auch Kohle für Kohle? Bisher nicht – und das, obwohl auch nichtleitungsgebundene Energieträger extrem teuer geworden sind.  

Diese steife Beschreibung ist übrigens recht selbsterklärend, denn „nicht-leitungsgebunden“ umfasst alle Energieträger, die eben nicht durch eine Leitung ins Haus gelangen. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.  

Zur Einsicht gelangte die Regierung schon Ende letzten Jahres, dennoch fehlte ein Beschluss über die tatsächliche Abwicklung des Heizkostenzuschusses. Diese Vereinbarung zur Verwaltung haben Bund und Länder am 30. März 2023 offiziell beschlossen. Und daraus ergibt sich leider eine Einschränkung der sonst so guten Neuigkeit: Wer Gas bezieht, hat die Entlastung automatisch erhalten. Alle anderen müssen den Heizkostenzuschuss selbst beantragen – und zwar individuell beim jeweiligen Bundesland! Dabei gibt es in Berlin bereits Unterstützung, die Anträge in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein sollen noch im April zur Verfügung stehen. Alle anderen kommen dann laut Plan Anfang Mai. Aber mehr dazu später, lassen Sie uns erst einmal kurz klären, wer denn überhaupt Anspruch auf die sogenannten Härtefallhilfen hat – das sind nämlich längst nicht alle! 

Voraussetzungen für den neuen Heizkostenzuschuss 

Sie heizen mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks? Dann haben Sie jetzt theoretisch auch ein Recht auf finanzielle Entlastung – bzw. die „Härtefallhilfen“. Aber leider nur theoretisch, denn für diese Unterstützung vom Bund gibt es Voraussetzungen. Einen Heizkostenzuschuss gibt es nur, wenn… 

  • … es sich um einen privaten Haushalt handelt, nicht um ein Gewerbe. 
  • … die Kosten im Entlastungszeitraum vom 01.01. – 01.12.2022 entstanden sind, also für zurückliegende Einkäufe. 
  • … Sie die Rechnung über den Einkauf des Energieträgers vorweisen können. 
  • … der Preis für die Beschaffung sich im Vergleich zu den Referenzwerten aus 2021 mindestens verdoppelt hat.  

Den Zuschuss beantragen können Sie außerdem auch nur dann, wenn Sie selbst für den Einkauf zuständig waren. Das bedeutet, dass Sie die Heizung selbst betreiben. Wer z.B. in Miete wohnt und nicht selbst für die Beschaffung des Energieträgers verantwortlich ist, muss sich an Vermieterin oder Vermieter wenden. Diese können den Heizkostenzuschuss beantragen mit dem Hinweis, dass sie die Entlastung weiterleiten. 

Höhe der Erstattungen für gestiegene Kosten bei Pelletheizungen und Heizöl 

Tatsächlich gibt es nur eine Erstattung für die Kosten, die noch über den doppelten Preis im Vergleich zu 2021 hinaus gehen. Aufgepasst, dabei rechnen Sie nicht mit dem tatsächlichen Rechnungsbetrag, sondern multiplizieren die Bestellmenge von 2021 mit dem jeweiligen Referenzbetrag. 

Ein Beispiel: Sie haben 2021 Heizöl bestellt, sagen wir 1.000 Liter für 0,71 € pro Liter. Dann haben Sie dafür 710 € gezahlt. Die gleiche Menge an Heizöl kostet Sie dann im Jahr 2022 plötzlich beispielsweise 1,47 € pro Liter, also insgesamt 1.470 €. Dann müssen Sie folgendermaßen rechnen:

Rechnungsbetrag (2022) – (2 x (Referenzpreis (2021) x Bestellmenge im Erstattungszeitraum))

Also in unserem Beispiel: 1.470 € – (2 x (0,71 € x 1.000 Liter)) = 50 € 

Achtung: Die Bagatellgrenze liegt bei 100 €. Das heißt, für die überschüssigen 50 € würden Sie dann in diesem Beispiel keinen Heizkostenzuschuss bekommen, da die Summe zu gering ausfällt. Für alle Beträge über 100 € gibt es einen Zuschuss in Höhe von 80 % über den Antrag bei Ihrem Bundesland. Klar, je größer die Bestellmenge, desto höher ist der Zuschuss. Maximal beträgt der Heizkostenzuschuss 2.000 €.  

Referenzpreise für Energieträger:
  1. Heizöl: 71 Cent/Liter
  2. Flüssiggas: 57 Cent/Liter
  3. Holzpellets: 24 Cent/Kilogramm
  4. Holzhackschnitzel: 11 Cent/Kilogramm
  5. Holzbriketts: 28 Cent/Kilogramm
  6. Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
  7. Kohle/Koks: 36 Cent/Kilogramm

(Alle Preisangaben inklusive Umsatzsteuer)

So beantragt man den Heizkostenzuschuss 

Das Geld für den Heizkostenzuschuss kommt vom Bund – insgesamt 1,8 Milliarden € hat er dafür zur Verfügung gestellt. Beantragen müssen Sie die Härtefallhilfen allerdings immer bei dem Bundesland, in dem die Heizung steht. Für eine übersichtlichere Abwicklung der Anträge ist außerdem ein gemeinsames Online-Portal für 13 Bundesländer angedacht, das von einer Firma in Hamburg aktuell entwickelt wird.  

Mehr Information gibt es vermutlich auf den Seiten der jeweiligen Landesministerien, oder beim Wirtschafts- und Sozialministerium, sobald die Anträge online sind. Alle Anträge sollen dabei spätestens im Mai zur Verfügung stehen und bis zum 20. Oktober 2023 eingereicht werden können. Bisher ist lediglich der Antrag in Berlin schon online. Da ist wohl noch ein bisschen Geduld gefragt. 

Zuständige Stellen der Bundesländer:
  1. Baden-Württemberg – Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 
  2. Bayern – Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales  
  3. Berlin – Landesministerium 
  4. Brandenburg – Landesministerium 
  5. Bremen – Dienstleistungen / Der Senator für Finanzen 
  6. Hamburg – Finanzbehörde 
  7. Hessen – Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen 
  8. Mecklenburg-Vorpommern – Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit  
  9. Niedersachsen – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung 
  10. Nordrhein-Westfalen – Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung 
  11. Rheinland-Pfalz – Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 
  12. Saarland – Ministerium für Wirtschaft, Innovationen, Digitales und Energie 
  13. Sachsen-Anhalt – Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt 
  14. Sachsen – Landesministerium 
  15. Schleswig-Holstein – Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz 
  16. Thüringen – Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz 

In diesem Video erklären wir Ihnen alles Wichtige auch noch einmal auf der Tonspur:

Was bedeutet das konkret für mich? 

Lange musste sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf rechtfertigen, dass sie Menschen mit anderen Heizungen als der Gasheizung vergessen hat. Und das, obwohl die Kosten auch hier angestiegen sind – wenn auch nicht ganz so stark. Die neuen Härtefallhilfen für Pellets, Heizöl und Co. sollen deshalb Abhilfe schaffen. Doch ob sich die wirklich lohnen, bleibt noch abzuwarten. Erst einmal müssen die Bundesländer wohl ihr eigenes Antrags-Chaos lichten. Aber klar, wer sagt schon Nein zu finanzieller Unterstützung, sei sie auch noch so gering.  

Wussten Sie übrigens, dass Sie ihre Heiz- und Stromkosten auch ganz regulär von der Steuer absetzen können? In unserem Blogartikel „Strom und Gas von der Steuer absetzen – so geht’s!“ erklären wir, wie Sie dazu vorgehen müssen. Und wenn Sie auch weiter auf dem Laufenden bleiben wollen zu Nachrichten rund um Steuern und Finanzen, dann abonnieren Sie doch unseren smartsteuer-Newsletter. 

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Manuel lechner sagt:

    Wann kommt der heizkostenzuschuss

  • Avatar Rolf sagt:

    Woher bekomme ich den Antrag ?

  • Avatar Raatz sagt:

    Guten Tag,
    wir heizen mit Öl.
    wie kann ich die Rechnungen mit hochladen.

  • Avatar Werner Tischer sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich den Heizkostenzuschuss für Ölheizung
    Mit freundl. Grüssen
    Werner Tischer

  • Avatar Ilona Haber sagt:

    Ich heize mit Heizöl und möchte gerne einen Antrag stellen,da die Kosten sehr hoch sind.

    Mfg Ilona Haber

  • Avatar Bühler Armin sagt:

    Wir haben am 17.10.2022 5.316 ltr Heitzöl für 1,19 € eingekauft = € 7.551,19
    Die letzten Enkäufe waren im Jahr 2020 4.9.2020 5.324 ltr.zum a 37 Cent = € 2.307,68

    Wir hoffen um Unterstützung .

    MfG
    Armin Bühler Oberweierer Haupstr. 15 77948 Friesenheim

  • Avatar Klaus Brahm Ringstr 17 76596 Forbach sagt:

    Hallo eine Anfrage ,wie kann ich meinen Antrag für meinen Heizkosten- Zuschuss ( Heizöl ) stellen . In der Presse war zu lesen ,dass der Stichtag heute Mo 8.5.23 sein soll . Wäre gut zu wissen ,wie man vorgehen sollte !!! mfg Klaus Brahm

  • Avatar Peters Josef sagt:

    Möchte den Heizölkostenzuschuß beantragen.
    Bitte schicken Sie mir ein Formular. Danke

  • Avatar Kuhne Peter sagt:

    Guten Tag ,wo bitte finde ich den Antrag auf Hilfe für öl-Härtefallhilfe ?? MfG Peter Kuhne aus 06425 Plötzkau

  • Avatar Harder sagt:

    Wie kann ich Antrag stellen?

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo,

    wie in dem Blogartikel erwähnt, kannst du den Antrag beispielsweise über den folgenden Link stellen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
    Beachte hier bitte auch, dass es Unterschiede bei den Bundesländern gibt (siehe Abschnitt „Wie funktioniert der Antrag online?“).

    Liebe Grüße
    Dein Team von smartsteuer

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Lieber Peter,

    wie in dem Blogartikel erwähnt, kannst du den Antrag beispielsweise über den folgenden Link stellen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
    Beachte hier bitte auch, dass es Unterschiede bei den Bundesländern gibt (siehe Abschnitt „Wie funktioniert der Antrag online?“).

    Liebe Grüße
    Dein Team von smartsteuer

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Liebe Ilona,

    wie in dem Blogartikel erwähnt, kannst du den Antrag beispielsweise über den folgenden Link stellen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
    Beachte hier bitte auch, dass es Unterschiede bei den Bundesländern gibt (siehe Abschnitt „Wie funktioniert der Antrag online?“).

    Liebe Grüße
    Dein Team von smartsteuer

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo Werner,

    wie in dem Blogartikel erwähnt, kannst du den Antrag selbst beispielsweise über den folgenden Link stellen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
    Beachte hier bitte auch, dass es Unterschiede bei den Bundesländern gibt (siehe Abschnitt „Wie funktioniert der Antrag online?“).

    Liebe Grüße
    Dein Team von smartsteuer

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo Rolf,

    wie in dem Blogartikel erwähnt, kannst du den Antrag beispielsweise über den folgenden Link stellen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
    Beachte hier bitte auch, dass es Unterschiede bei den Bundesländern gibt (siehe Abschnitt „Wie funktioniert der Antrag online?“).

    Liebe Grüße
    Dein Team von smartsteuer

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo Josef,

    wie in dem Blogartikel erwähnt, kannst du den Antrag beispielsweise über den folgenden Link stellen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
    Beachte hier bitte auch, dass es Unterschiede bei den Bundesländern gibt (siehe Abschnitt „Wie funktioniert der Antrag online?“).

    Liebe Grüße
    Dein Team von smartsteuer

  • Avatar Maryana akopova sagt:

    woher diese antrag muß bekommen? Bitte schicken sie mir per Email

  • Avatar Jens Harm sagt:

    Das ist wieder Verarschung pur. Nur wenn man mehr als das Doppelte von 0,71 € zzgl. MWST per Liter bezahlt hat gibt’s was und auch nur dann wenn einem mehr LS 100,– € zustehen.

  • Avatar Herbert J sagt:

    Schade nur 88,19 EUR.

    Da greift die Bagatellgrenze. Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?

    Wenn der Staat nächstes Mal von mir einen Betrag unter 100 EUR haben möchte verweigere ich dan auch die Zahlung unter Hinweis auf die Bagatellgrenze.

  • Avatar Julia Hempel sagt:

    Was mache ich, wenn ich die Heizölrechnung bar beim Fahrer bezahlt habe? Im Antragsformular komme ich nicht weiter, weil ich keinen Kontoauszug habe.

  • Avatar Wilhelm Schierke sagt:

    Allein die Antragstellung für den Heizkostenzuschuß ist nur was für Leute mit Doktortitel.
    So wird man verarscht als Normalbürger

  • Avatar Dieter Barth sagt:

    Betreibe meine Heizung mit Öl.
    2022 habe ich für 2.568 L. 3.964,46 E bezahlt
    Nach dem Rechner für den Heikosten zuschuß hätte ich einen Ansrpruch von 420,00E.
    Leider ist nicht zu erkennen, auf welchm Wege, mit was für ein Antragsformolar der Antrag gestellt werden kann ??
    Wer kann mir dazu Auskunft gebeb ??

    D,. Barth

  • Avatar Leif Borgman sagt:

    Lieber Dieter,
    der Antrag wird online auf der jeweiligen Seite des Bundeslandes erstellt und eingereicht.
    Den Link zu der Internetseite findest du, wenn du im Blogartikel bei den zuständigen Stellen der Bundesländer das zutreffende anklickst.

    Viele Grüße
    Leif von smartsteuer

  • Avatar Cathrin Schwarz sagt:

    Guten Tag,
    wie kann es sein, das 5000 kg nicht förderpflichtig sind? Ich habe mir das Geld zusammen geliehen und konnte nicht mehr bestellen, aber der Bunker war leer. Im Jahr zuvor waren es 1000€ jetzt für die gleiche Menge 2400€. Das spart man als alleinstehende nicht mal eben zusammen.

  • Avatar K sagt:

    Hallo in die Runde,
    was passiert mit den noch zu diesem Winter gehörenden Kosten, die aber erst 2023 bezahlt wurden? Diese sind ja zumindest bei mir höher als die Rechnungen aus 2022. Kommt da noch eine Möglichkeit diese geltend zu machen, da sie ja in der aktuellen Antragstellung nicht berücksichtigt werden.
    Grüße K

  • Avatar Josef Dechantsreiter sagt:

    Keiner erzählt wo man den Zuschuss Beantragen kann ,habe in eine
    Pelletheizung Installieren lassen die Pellettpreise astronomisch hoch .
    Zuschüsse sind Gut und schön aber wo beantragen über Elster hab nichts
    Gefunden und jetzt was tun ?

  • Avatar Leif Borgman sagt:

    Lieber Josef,

    bitte wende dich zur Beantragung des Zuschusses an der jeweiligen Stelle des Bundeslandes, welches für dich zuständig ist. Schaue dazu erneut in unseren Blogartikel hinein und klicke den entsprechenden Link für das Bundesland an, in dem du lebst. Danach wirst du automatisch auf die richtige Seite weitergeleitet und kannst deinen Antrag stellen.

    Liebe Grüße
    Leif von smartsteuer

  • Avatar czember reinhard sagt:

    heizungsbeihilfe pellets

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo Reinhard,

    wie in dem Blogartikel erwähnt, kannst du den Antrag beispielsweise über den folgenden Link stellen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
    Beachte hier bitte auch, dass es Unterschiede bei den Bundesländern gibt (siehe Abschnitt „Wie funktioniert der Antrag online?“).

    Liebe Grüße
    Dein Team von smartsteuer

  • Avatar Grimm Claudia sagt:

    Ich bin empört, dass ich keine Heizkostenzuschuss bekomme,
    Ich habe 2022 Mehrkosten von 928 Euro für meine Palletslieferung.
    der Tonnenpreise war von

  • Avatar Grimm Claudia sagt:

    Es ist schon verwunderlich, dass ich trotz 920 Euro Mehrkosten keine Berechtigung auf Heizkostenzuschuss habe. Es wäre fairer, wenn von vorneherein gar kein Zuschuss angeboten werden würde, da man diesen ja eh nicht bekommt.!! Für mich sind die 920 Euro Mehrkosten als Alleinverdiener und Abzahler eines Darlehens für mein Eigeneheim (Man sorgt ja fürs Alter vor) fast nicht zu stemmen. Aber als anständiger normal arbeitender Bürger hat man einfach Pech und bekommt nirgendwoher eine Unterstützung.. Das finde ich schon unverschämt.
    Mein schriftlicher Antrag wurde bereits abgewiesen. Jetzt habe ich es online versucht…auch hier leider ohne Erfolg. Ich bitte hiermit um Überweisung meiner Mehrkosten, aber mindestens von 200 Euro .

  • Avatar Gabi Fietz sagt:

    Wo kann man das Antragsformular in Papierform bestellen, wenn man über keinen Internetanschluss verfügt?

  • Avatar Leif Borgman sagt:

    Liebe Claudia,

    dass dein Antrag abgelehnt wurde, tut uns an dieser Stelle sehr leid. Allerdings sind ja nicht wir von smartsteuer diejenigen, die über die Anträge entscheiden oder Zuschussgelder überweisen. Ggfs. könntest du dich bei der dafür zuständigen Stelle melden.

    Viele Grüße
    Das Team von smartsteuer

  • Avatar Leif Borgman sagt:

    Hallo Gabi,

    diese Frage solltest du an das zuständige Ministerium in dem Bundeslang, in dem du lebst, stellen.
    Eine Auflistung dieser findest du in unserem Blogartikel.

    Viele Grüße
    Das smartsteuer Team

  • Avatar Hans Jürgen Raschke sagt:

    hallo, woher bekomme ich den Antrag für Heizkostenzuschuss für Pellets Einkauf im Jahr 2022
    mfg J.R.

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo Hans,

    wie im Blogbeitrag erwähnt, gehe bitte auf die jeweilige Internetseite (verlinkt) deines Bundeslandes.

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Dein smartsteuer-Team


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