Steuerbonus für Nebenkostenabrechnung

Zum steuerlichen Abzug muss der Wohnungsvermieter oder -verwalter in der Abrechnung aber Hinweise zu den einzelnen Kosten geben, insbesondere zu der Frage, ob und in welcher Höhe begünstigte Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausgeführt worden sind. Die steuerbegünstigten Kosten aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 können Sie also in der Steuererklärung für das Jahr 2011 angeben. Vergessen Sie aber bitte nicht, der Steuererklärung eine Kopie der Abrechnung beizufügen, sonst fragt das Finanzamt nach.

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