26.11.2014 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Außergewöhnliche Belastungen: Streitpunkt OP-Kosten

Wem außergewöhnliche Belastungen entstehen – also beispielsweise hohe Krankheitskosten, Unterhalt oder Pflegekosten für sich oder ein Familienmitglied – der kann diese in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen. Ein neues Urteil zeigt jedoch, dass die Geltendmachung der Belastungen gar nicht so einfach ist.

Ein Ehepaar machte in seiner Einkommensteuererklärung Operationskosten – knapp 5.000 Euro – für eine Brustverkleinerung bei ihrer Tochter als außergewöhnliche Belastungen geltend. Sie legten ein ärztliches Attest der Frauenärztin vor, das bescheinigte, dass die deutliche Ungleichheit der Brüste zu einer gravierenden psychischen Belastung führe. Die Tochter sei stark gehemmt mit depressiven Zügen. Die Krankenkasse hatte allerdings ein Gutachten des Medizinischen Dienstes eingeholt, der zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Beeinträchtigungen keinen Krankheitswert besäßen, der eine Kostenübernahme rechtfertige.

Nachweise haben nicht ausgereicht
Das beklagte Finanzamt lehnte daher eine Berücksichtigung der geltend gemachten Operationskosten ab, weil die medizinische Indikation für den Eingriff nicht nachgewiesen sei. Dagegen klagten die Eltern. Die OP sei keine Schönheitsoperation gewesen, denn wenn der Eingriff nicht durchgeführt worden wäre, hätte eine langfristige psychologische Behandlung mit nicht unerheblichen Kosten und fraglichem Behandlungserfolg durchgeführt werden müssen.

Urteil: Therapie statt OP
Vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatten die Eltern leider keinen Erfolg (Az. 5 K 1753/13). Vorbeugende Aufwendungen beruhten auf einer freien Willensentschließung und seien deshalb den nicht abzugsfähigen Kosten zuzurechnen. Nur bei Beschwerden mit Krankheitswert komme eine Berücksichtigung der Behandlungskosten in Betracht und dies sei bei der Tochter nicht der Fall. Aus diesem Grund seien auch etwaige psychische Belastungen bzw. Folgen mit den Mitteln der Psychotherapie zu lindern und rechtfertigten keine Operation. Dass eine psychotherapeutische Behandlung ähnlich hohe oder höhere Kosten zur Folge habe, sei unerheblich.

Unser Tipp: Kosten ins selbe Jahr ziehen
Außergewöhnliche Belastungen führen nur dann zu einer Steuerersparnis, wenn sie die so genannte zumutbare Belastung übersteigen. Dieser Eigenanteil hängt vom Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl ab. Wer in jedem Jahr Krankheitskosten hat, die diese Grenze jedoch nicht übersteigen, sollte prüfen, ob Behandlungs- und Arzneikosten möglicherweise in einem Jahr gebündelt werden können.
(Viola C. Didier / smartsteuer)

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Steuerzahler sagt:

    Hallo Smartsteuer!
    Aufgrund meine Übergewicht, bin ich in meine Bewegung im arbeit (Pflege) eingeschränkt, mit Gelenk Beschwerden. Ich will mir als Selbstzahler (ca. 8500 Euro) eine Magenbypass OP machen lassen. Dieses will ich als freiberuflerin bei der Einkommensteuererklärung absetzen, damit ich wieder nicht zu hohen Summe an die Finanzamt als nötig zahlen will. Diese OP findet aber im Januar 2015 statt und überweisen werde ich diese Kosten im Dezember. Meine Frage, kann ich dies absetzen, der Chefarzt wird mir ärztliche Bescheinigung erstellen und gilt es dass ich dieses Jahr an das Krankenkasse zahle aber im Januar OP habe. Andere Termin nicht möglich aufgrund meine Selbständigkeit.
    Über die Krankenkasse kann ich wegen erstes Zeitmangel nicht versuchen und für sie wäre ich nicht „dick“ genug da sie öfteren ablehnen wie bekannt.
    Auf ihren Antworten würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank

    Steuerzahler

  • Jennifer Dittmann Jennifer Dittmann sagt:

    Hallo Steuerzahler,

    Kosten für eine Magenband-OP sind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzbar. Dies betrifft Aufwendungen, denen sich der Steuerpflichtige aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Diese Kosten sind in dem Jahr in der Einkommensteuererklärung anzusetzen in dem sie gezahlt wurden.

    Zum Beweis fügen Sie bitte das Gutachten des Chirurgen der Steuererklärung bei.

    Die zumutbare Eigenbelastung für alle außergewöhnlichen Belastungen hängt von Ihrem Jahreseinkommen / Familienstand / Kinderzahl ab, will heißen nur Kosten, die diese Eigenbelastung übersteigen werden als einkommensmindernd berücksichtigt.

  • Avatar Sarah sagt:

    Liebes Smartsteuer-Team,

    aufgrund einer chronischen Erkrankung werde ich drei Operationen durchführen lassen (Gesamtwert ca. 18.000€). Leider wird dies trotz medizinischer Notwendigkeit nicht von der Krankenkasse übernommen. Ist dies steuerlich abzugsfähig, welche Voraussetzungen gelten und was muss ich beachten?

    Da ich noch Studentin bin habe ich aktuell kein Einkommen. Ist es möglich dass meine Eltern, die die OPs auch zahlen dies in ihre Steuererklärung aufnehmen? Oder kann ich die Kosten wenn ich verdiene ansetzten?

    Liebe Grüße

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Liebe Sarah,
    leider können wir Dir da konkret nicht weiterhelfen. Vielleicht versuchst Du es mit Deiner Frage auf http://www.steuerfrage.de und die Community kann dir Tipps geben.
    In jedem Fall drücken wir Dir für deine Gesundheit und natürlich für die steuerliche Anerkennung die Daumen.

  • Avatar Dimitry sagt:

    Hallo Smartsteuer,

    ich werde die Bezahlung von der Hüftengelenk-Operation(Prothese) (10.000-12.000) für meinen Vater (Rentner) übernehmen.
    Der Vater ist nicht EU-Bürger und wohnt in Russland. Die Operation wird in Deutschland gemacht. Alle Kosten werde ich übertragen.
    Werden diese Außergewöhnliche Belastungen in meiner Steuererklärung berücksichtigt?
    Welche notwendige Unterlagen brauche ich dafür?
    Ist die Barzahlung auch möglich?

    Viele Grüße
    Dmitry S.

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Die Unterstützung fällt in den Bereich „besonderer“ Unterhalt und sind als außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Dazu muss die unterstützte Person unterhaltsberechtigt und bedürftig sein.
    Die Kosten wirken sich steuerlich nur aus, wenn die zumutbare Belastung, abhängig von Ihrem Jahreseinkommen / Familienstand / Kinderzahl, überschritten wird. Die Unterlagen sollten die Zahlung und den Betrag sowie auch die Notwendigkeit der OP nachweisen.

  • Avatar Dimitry sagt:

    Hallo frau Bunte,

    „Dazu muss die unterstützte Person unterhaltsberechtigt und bedürftig sein.“

    Sollte es irgendwie juristisch bestimmt werden?
    Wie ist es in diesem Fall Sohn (33) – Vater (65) erfolgen sollte? (Verwandtschaft in gerader Linie )
    Wenn der Sohn für Vater zahlt, brauche ich noch irgendwelche Unterlagen dafür?
    Wer erstellt das?

    Ich wohne in Deutschland und mein Vater wohnt in Russland.

    Vielen Dank im Voraus.

    Grüß
    Dimitry

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Hallo,

    als Kind sind Sie unterhaltsverpflichtet gegenüber Ihren Eltern. Und mit 65 ist Ihr Vater alt genug, dass das Gesetz davon ausgeht, dass er nicht mehr arbeiten kann, um seinen Unterhalt selbst zu bestreiten. Die Bedürftigkeit muss letztendlich vom Finanzamt anerkannt werden.
    Falls es noch weitere Fragen gibt, versuch es doch gern in unserer Community: Steuerfrage

  • Avatar Britta sagt:

    Ich habe eine Frage:
    Ich unterziehe mich Operationen die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind aber trotzdem als medizinisch notwendig gelten.
    Dies wird auch durch ein amtsärztliches Attest und mehrere gutachten bestätigt.

    Ich befinde mich in der elternzeit (kein eltergeld und auch keine Beschäftigung) und bin verheiratet – wir machen eine gemeinsame Steuererklärung.

    Habe ich da eine Möglichkeit das es anerkannt wird?

    Vielen Dank für die Auskunft!

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Sie können die Kosten bei den außergewöhnlichen Belastungen als Krankheitskosten geltend machen. Wenn das Finanzamt die medizinische Notwendigkeit anerkennt und die Kosten die zumutbare Belastung übersteigen, werden die Kosten in der Erklärung berücksichtigt.

  • Avatar Michael Weirich sagt:

    Hallo,

    ich hatte 2015 eine Kiefer-OP. Die medizinische Notwendigkeit lag laut meiner PKV auch vor. Leider hat meine PKV 10.000€ der OP-Kosten nicht übernommen.
    Kann ich die nicht übernommen Kosten von der Steuer absetzen?

    Vielen Dank und viele Grüße!

  • Jennifer Dittmann Jennifer Dittmann sagt:

    Hallo Herr Weirich,

    Sie können die nicht erstatteten Kosten als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Diese wirken sich aber nur aus, wenn die Kosten die zumutbare Belastung überschreiten.

  • Avatar DidierMo sagt:

    Hallo,

    ich bin selbständig und gehe davon aus, dass mein Gewinn nächstes Jahr beim Finanzamt hoch versteuert wird. Ich hatte im Februar eine Nasen-OP die ca 2000€ gekostet hat. Die OP war nicht nur eine Schönheits-OP sondern auch eine gesundheitliche (schiefe Nasenscheidewand).

    Kann ich die Kosten in einer Weise geltend machen und meinen Gewinn damit drücken?

    Vielen Dank und liebe Grüße!

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Hallo,
    Krankheitskosten können grundsätzlich aus außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
    Dabei sollte ein Nachweis über den Krankheitswert bzw. die medizinische Veranlassung der Maßnahme erbracht werden.
    Wenn die zumutbare Belastung überstiegen wird, wirken sich die Kosten anteilig auf die Steuerberechnung aus.
    Bleiben die Kosten unterhalb der zumutbaren Belastung ergibt sich keine Wirkung auf die Steuerberechnung.

  • Avatar Martina B. sagt:

    Hallo,

    ich habe im Dezember 2018 eine Magenbypass-OP in Litauen vornehmen lassen. Mein Ausgangsgewicht lag bei 117kg bei einer Größe von 160cm. Ich habe die OP selbst bezahlt, da mir der Weg über die Krankenkasse zu lang und zu kompliziert gewesen wäre. Mir liegt somit keine Bescheinigung meiner Krankenkasse vor, dass der Eingriff medizinisch notwendig gewesen sei, jedoch lag der BMI bei 45,7. Kann ich die Kosten in meiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Für eine Anerkennung von solchen Kosten wird im Normalfall ein Nachweis über die medizinische Notwendigkeit angefordert.


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