12.11.2021 · Rentner · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Rentner:innen zahlen 2021 fast 100 Milliarden € Steuern und Abgaben

… es gibt aber auch gute Nachrichten für sie. Welche das sind und wie es zu dieser gigantischen Summe kommt, erfahren Sie heute im Blog von smartsteuer.

Immer höhere Abzüge bei der Rente

Das Jahr ist zwar noch nicht ganz rum, aber die Prognose auf Basis der Halbjahreszahlen sind schon heftig. Laut Bundesregierung (als Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Linken) müssen Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr zahlen:

  • 41,8 Milliarden € Einkommensteuer
  • 46,1 Milliarden € Krankenkassenbeiträge
  • 8,8 Milliarden € Beiträge zur Pflegeversicherung

Macht insgesamt 96,7 Milliarden €. Nur zum Vergleich: Im Jahr 2014 waren es noch 71,3 Milliarden. 

Ein weiteres Zahlenbeispiel zum Thema Steuern gefällig?
Wer in diesem Jahr in Rente geht und 1.500 € Bruttorente bekommt, muss aufs Jahr gerechnet 454 € Steuern zahlen. Gleiche Situation vor zehn Jahren (2011): Da waren es nur 110 €.
Bei einer Bruttorente von 2.000 € sind es für einen Neurentner in diesem Jahr 1.416 €, vor zehn Jahren nur 740 €. Und in allen Fällen nicht zu vergessen: Die Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung gehen auch noch ab. Immerhin: In diesem Jahr müssen Rentner etwas weniger Steuern zahlen, weil der Grundfreibetrag angestiegen ist. 

Woran liegt das alles?

Nun, wir haben es hier schon oft geschrieben, deshalb in aller Kürze: Seit 2005 läuft die Umstellung der Rentenbesteuerung. Wer in den Ruhestand geht, hat mittlerweile nur noch einen sehr kleinen Teil seiner Rente steuerfrei. Und wer später in Rente geht, dessen steuerfreier Anteil wird noch kleiner. Ab 2040 wird sogar die ganze Rente besteuert. Im Gegenzug sinken die Steuern auf die Altersvorsorge. Ausführlicher können Sie das im Artikel Steuererklärung für Rentner nachlesen. Und dabei tauchte nach und nach ein Problem auf: die sogenannte Doppelbesteuerung von Renten. Und damit kommen wir gleich zu den guten Nachrichten, es sind genau genommen zwei.

Doppelbesteuerung: Rentenbescheide vorläufig

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Doppelbesteuerung von Renten vor ein paar Monaten steht nun fest, dass die Politik etwas ändern muss. Denn es ist klar, dass das Problem Doppelbesteuerung im Moment zwar noch recht wenige betrifft, aber es Jahr für Jahr mehr werden. Klar ist auch, dass die neue Bundesregierung das recht schnell angehen wird. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die Problematik auch noch zum Verfassungsgericht geht. Und das kann dann dauern. Die gute Nachricht: Das Bundesfinanzministerium hat alle Finanzämter angewiesen, die Steuerbescheide von Rentnerinnen und Rentnern mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Es ist also nicht nötig, dass Sie jedes Jahr aufs Neue Einspruch erheben gegen den Steuerbescheid. 

Aber: Wenn es dann eines Tages ein Urteil des Verfassungsgerichts gibt, müssen Sie dann doch wieder aktiv werden. Sie müssen dem Finanzamt alle Unterlagen zukommen lassen. Welche das genau sein werden, steht noch nicht fest. Wir halten Sie aber auf dem Laufenden. Schon jetzt ist klar: Betroffen sein werden eher Männer als Frauen, weil sie nicht so alt werden im Schnitt, ledige eher als Paare und eher Selbstständige als Angestellte. 

Die richtig gute Nachricht zum Schluss

Nach dem in diesem Jahr die Renten coronabedingt im Westen gar nicht und im Osten nur ganz leicht gestiegen sind, sieht es für 2022 und 2023 richtig gut aus. Nach den aktuellen Prognosen steigen die Renten:

  • zum 1. Juli 2022 im Westen um 5,2 % und im Osten sogar um 5,95 %,
  • zum 1. Juli 2023 im Westen um 4,9 % und im Osten um 5,7 %.

Die genauen Werte folgen dann jeweils im März des jeweiligen Jahres. Erfahrungsgemäß weichen die Zahlen dann aber kaum von der Prognose ab. Für 2023 könnte die Schwankung etwas größer sein. Wir sind ehrlich – und haben dann noch eine schlechte Nachricht: 2024 könnte es wieder eine Nullrunde im Westen und nur eine minimale Steigerung im Osten geben. Und: Es ist auch nicht völlig ausgeschlossen, dass die neue Bundesregierung den sogenannten Nachholfaktor wieder aus dem Hut zaubert – und die Rentenerhöhung dadurch nur halb so hoch wäre.

Was bedeutet das konkret für mich?
Wer im Ruhestand ist, muss in immer mehr Fällen Steuern zahlen. Aber: Sie können wie früher mit einer Steuererklärung Ihre Steuerlast senken. Das geht besonders schnell und einfach mit unserer Online-Lösung smartsteuer speziell für Rentnerinnen und Rentner.  

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Reinhard Fuchs sagt:

    Gebt doch mal konkret an wo, was in der Steuererklärung für Rentner eingegeben werden kann.
    z.B.: Vermeide ich Taxi und Krankentransport weil meine Frau mich zur Behandlung, zur ambulanten Reha und zur OP mit dem PKW fährt.
    Wo kann ich das einbringen?

  • Avatar Franz-Josef Arndt sagt:

    Über „Richtig gute Nachricht zum Schluss“ kann ich mich auch als Rentner nur eingeschränkt freuen. Denn diese muss auch von meinen Kindern mit einer ohnehin (zu) hohen Abgabenlast finanziert werden. Zumal diese Erhöhung auch die Basis für künftige Rentenerhöhungen steigert. Unter dem Aspekt Generationengerchtigkeit wäre die Beibehaltung des Nachholfaktors nur gerecht.

  • Avatar Barbara Glück sagt:

    Naja, ganz so uneigennützig sind die angekündigten Rentenerhöhungen für 2022/2023 aber nun auch wieder nicht – C. hat die Staatskassen ordentlich gebeutelt und tut es ja immer noch! C. kostet und die Steuereinnahmen sprudeln nun mal nicht, wenn man die Wirtschaft lahm legt – hier und weltweit – und irgendwo müssen die Gelder ja herkommen! Verläßliches Einkommen haben… na??… wer wohl??… genau, DIE RENTNERINNEN UND RENTNER!!!!! Also gibt es mal etwas großzügigere Erhöhungen, ergo fallen wieder mehr Rentnerinnen und Rentner unter die Besteuerung und in die Vorauszahlungen und siehe – es sprudelt wieder, das Steuergeld!!! Oder glaubt Ihr allen Ernstes, der Staat würde UNS irgendetwas „schenken“?????

  • Avatar Jenrik Steege sagt:

    Guten Morgen,
    Fahrtkosten, die beispielsweise durch die Fahrt zum Arzt, zur Apotheke, zum Anwalt bei Scheidungskosten etc., entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind immer die tatsächlich angefallenen Kosten abzugsfähig. Für die Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug werden die Kosten mittels der Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 € angesetzt.
    Hier finden Sie zusätzliche Informationen: https://www.kann-man-das-absetzen.de/aussergewoehnliche-belastungen/

  • Avatar Karl Lauterbach sagt:

    Könntet ihr bitte bei ernsthaften Beiträgen diesen Gender-Gaga-Stuss weglassen?

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Wir haben uns bewusst für diese Schreibweise entschieden, da wir so Sichtbarkeit für ein Thema schaffen, was uns am Herzen liegt.
    Guten Tag Herr Lauterbach,
    wir möchten niemanden von unserer Online-Steuererklärung ausschließen und Diskriminierung auf diese Weise entgegenwirken.

    Auch, wenn Sie selbst keine gendergerechten Sprachformen nutzen möchten, bitten wir Sie zu akzeptieren, dass wir (und auch andere) sich bewusst dafür entscheiden, gendergerecht zu kommunizieren.

    Wir hoffen, dass wir Sie dennoch mit unserem Service überzeugen konnten.

  • Avatar Jürgen Helmut Häuschen sagt:

    Nicht nur , dass wir unsere deutsche Sprache an die Amerikaner verlieren, geben wir auch noch das bisschen deutsch auf indem wir gendern.
    In den Schulen haben die Kinder schon genug Probleme mit der Sprache . Dann auch noch diese lächerliche Ausdruckform.

    Jürgen

  • Avatar VK sagt:

    Hallo Jürgen,

    vielen Dank für Ihr Feedback.
    Wir haben uns bewusst für diese Schreibweise entschieden, da wir so Sichtbarkeit für ein Thema schaffen, was uns am Herzen liegt.
    Wir möchten niemanden von unserer Online-Steuererklärung ausschließen und Diskriminierung auf diese Weise entgegenwirken.
    Auch, wenn Sie selbst keine gendergerechten Sprachformen nutzen möchten, bitten wir Sie zu tolerieren, dass wir (und auch andere) sich bewusst dafür entscheiden, gendergerecht zu kommunizieren.

    Wir wünschen eine schöne Woche.
    Das smartsteuer-Team


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