Bis dass der Tod sie scheidet – Steuererklärung für Rentner (Serie, Teil 16)

Meist wenden sich meine Blogbeiträge an Steuereinsteiger und deshalb auf den ersten Blick junge Leute. Heute soll es aber um Rentnerinnen und Rentner gehen. Für sie war das Jahr 2005 ein einschneidendes Jahr. Bis dahin mussten sie sich nur in absoluten Ausnahmefällen um Steuern kümmern oder gar welche bezahlen, wenn sie nicht noch andere Einnahmequellen außer ihrer gesetzlichen Rente hatten. Ab dem Jahr 2005 begann die regelmäßige Besteuerung, auch von einfachen Rentnern. Wieso, weshalb, warum – und worauf Rentner bei der Steuer achten müssen, lesen Sie hier.
Mehr „Generationengerechtigkeit“ versprochen
Jedes Jahr wird es schlimmer. Für Rentner. Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss seit 2005 die Hälfte seiner Rente versteuern, die anderen 50 Prozent waren der Rentenfreibeitrag. Seitdem ist der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um 2 Prozent gestiegen – 2015 sind es also schon 70 Prozent der Rente. Nur noch 30 Prozent sind Rentenfreibetrag. Das geht, bald in 1-Prozent-Schritten, bis zum Jahr 2040 weiter. Dann muss die komplette Rente besteuert werden. Freibetrag 0! (Siehe Grafik.)
Das alles hatte die Bundesregierung 2004 so beschlossen. Statt wie bis dahin die Einzahlungen der Arbeitnehmer in die Rentenkasse zu besteuern – und die Renten nicht, soll sich das in einem Zeitraum von 35 Jahren nun schrittweise umkehren.
Die Folge für Rentner: Jahr für Jahr sinkt die Schwelle, an der Rentner Steuern zahlen müssen. Dieses Jahr sind es bei Ledigen nur 1.191 Euro, im Vorjahr noch 1.218 Euro (siehe auch die Tabelle in unseren Blogbeitrag).
Ändert sich das alles jedes Jahr für jeden Rentner?
Jein. Wie hoch der Rentenfreibetrag für einen Rentner ist, wird in seinem ersten Rentenjahr festgelegt. Beispiel: Für das Jahr 2015 gilt ein Rentenfreibetrag von 30 Prozent. Bei einer Rente von 15.000 Euro in diesem Jahr beträgt der Rentenfreibetrag also 4.500 Euro. Diese Summe bleibt nun konstant für die ganze Zeit der Rente. Selbst wenn sich die Jahresrente im Laufe der Jahre zum Beispiel auf 16.000 Euro erhöht, bleibt der Freibetragswert von 4500 Euro gleichbleibend. Klingt kompliziert, ist es auch.
Immerhin: Wie Erwerbstätige haben auch Rentner einen Steuer-Freibetrag. Der liegt derzeit bei 8.354 Euro. Dieser auch Existenzminimum oder Grundfreibetrag genannte Wert steigt im Laufe der Jahre weiter an. Im nächsten Jahr auf über 8.600 Euro. Steuern sind immer „nur“ für die Differenz zwischen steuerpflichtigem Rentenanteil und dem Grundfreibetrag zu zahlen.
Die Steuererklärung für Rentner
Immer mehr Rentner werden mittlerweile vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Klar, die Grenze für Steuerfreiheit sinkt ja auch jedes Jahr.
Der Hammer: Im schlimmsten Fall müssen Steuererklärungen für die vergangenen sieben Jahre gemacht werden! Kein Witz. Dazu reicht schon der „Verdacht“, dass der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag übersteigt.
Auch hier gibt es ein „immerhin“: Rentner können eine Werbungskostenpauschale (102 Euro jährlich), die Sonderausgabenpauschale (36 Euro jährlich) und die anrechenbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen. Hinzu kommen, wie bei Erwerbstätigen, Sonderausgaben wie Spenden oder haushaltsnahe Dienstleistungen (zum Beispiel eine Putzkraft), die ebenfalls die Höhe des zu versteuernden Einkommens mindern. Und die gute Nachricht zum Schluss: Auch Rentner können ihre Steuererklärung online mit unserer Lösung smartsteuer machen.
Zusammenfassung: Rentner müssen ihre Renten versteuern und zudem immer häufiger eine Steuererklärung abgeben. Sie können aber auch viele Dinge von der Steuer absetzen und so die Steuern senken oder sogar auf Null bringen.
Was bisher geschah:
Geld stinkt nicht. Oder: Was sind eigentlich Steuern? (Serie Teil 1)
Kaffee oder Tee? Was alles versteuert wird (Serie Teil 2)
Das Gießkannenprinzip, oder: Was macht der Staat mit unseren Steuern (Serie Teil 3)
Wer muss eine Steuerklärung abgeben? (Serie Teil 4)
Wir geben ab zur Werbung – zu den Werbungskosten (Serie Teil 5)
Muss ich Steuern auf Erbschaften zahlen? (Serie Teil 6)
Lohnt es sich zu heiraten? Alles zu Steuerklassen (Serie Teil 7)
Auf den Hund gekommen – Steuern & Tiere (Serie Teil 8)
Müssen wir Steuern an die EU bezahlen? (Serie Teil 9)
Steuern im Ausland – hält doppelt wirklich besser? (Serie Teil 10)
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Warum nur? Erst Steuern zahlen, dann welche zurück? (Serie Teil 12)
Warum alle Studenten eine Steuererklärung machen sollten (Serie Teil 13)
So können Studenten Steuern sparen (Serie Teil 14)
Was passiert, wenn man vergisst die Steuererklärung abzugeben? (Serie Teil 15)
Steuererklärung starten
Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)
Frage: Wie wird denn gerechnet, wenn man mitten im Jahr Rentner wird? Ich bin seit dem 1.9.2015 Rentnerin und will für 2015 das erste mal die Steuererklärung selber machen.
Wenn Sie unterjährig in Rente gehen, wird der Rentenfreibetrag von dem folgenden, also vollen, Jahr des Rentenbezugs berechnet.
Was ist mit Ehegattensplitting wenn ein Ehepartner Rentner ist, der andere noch berufstätig?
Der Splittingtarif gilt unabhänging von der Berufstätigkeit der Ehegatten.
gilt dann die gesamte Summe als zu versteuerndes Einkommen oder wird der Anteil abgezogen, der nicht versteuert werden muß?
Der steuerfreie Teil der Rente geht nicht mit in das zu versteuernde Einkommen ein.
Hallo, ich habe mir gerade viele Seiten insbesondere zur Rentenbesteuerung durchgelesen und habe dabei verschiedene Freibeträge gefunden: mal 8652 dann für 2017 8820 und für 2018 9006., das verwirrt mich etwas. Diese Diff. haben nun zwar keinen großen Einfluss auf die Höhe der Steuer aber ich weiß nicht so recht…
Mit freundlichen Grüßen
Gotthard Senf
Guten Tag Herr Senf,
der Gesetzgeber hat die Freibeträge die letzten Jahre immer etwas erhöht.
habe 2017 abgeltungssteuer bezahlt ,möchte diese zurück. heute kam die steuerbescheinigung. als rentner kleine rente mache ich seit 3 jahren keine steuererkärung. was kann ich tun?
Kapitalertragsteuer kann nur im Rahmen der Steuererklärung erstattet werden.
Sie können mit smartsteuer errechnen, ob sich die Abgabe der Steuererklärung lohnen würde.