09.06.2016 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Aus für haushaltsnahe Dienstleistungen? Oder was der Bundesrechnungshof so treibt

Wer immer mal wieder hier im Blog vorbeischaut, hat sicher schon mal was über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gehört. Die lassen sich nämlich prima von der Steuer absetzen. Im Mai berichtete die Süddeutsche Zeitung dann ungewohnt reißerisch unter dem Titel „Steuervorteil für Putzfrauen soll abgeschafft werden“, dass es damit bald vorbei sein könnte. Wir sagen Ihnen, was da wirklich Sache ist – inklusive einer überraschenden Wendung am Ende.

Warum Steueranreize für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Weil Schwarzarbeit gerade in privaten Haushalten immer ein großes Thema war, hatte die Politik vor rund zehn Jahren die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnissen sowie Handwerkerleistungen eingeführt. Sozusagen als Anreiz, zum Beispiel eine Putzfrau, einen Klempner oder eine Kinderbetreuerin legal zu beschäftigen. Grob gesagt lassen sich dann 20 Prozent der jeweiligen Rechnungen bis zu einem bestimmten Höchstbeträgen absetzen. Details finden Sie etwa im Artikel „Rund um den Haushalt – so lassen sich Steuern sparen“.

Bundesrechnungshof dringt auf Abschaffung

Nun empfiehlt ausgerechnet der Bundesrechnungshof der Bundesregierung, diese Steuerermäßigungen abzuschaffen oder alternativ einen Sockelbetrag einzuführen. Begründung, so Süddeutsche und Frankfurter Allgemeine Zeitung: Die Kosten dafür betrugen 2012 1,78 Milliarden Euro. Schwarzarbeit sei damit aber nicht wirklich bekämpft worden. In 82 Prozent der Fälle hätten die Steuerzahler alles ohnehin legal gemacht, ohne Steueranreiz. Zudem würden in 90 Prozent der Fälle die Finanzämter die Vergünstigung einfach so genehmigen, ohne Prüfung.

Wie realistisch ist das überhaupt?

Auf den ersten Blick mag das ja vernünftig klingen, aber andererseits hat sich der Steuervorteil durchaus bewährt in den letzten Jahren und ganz sicher zu mehr sozialversicherungspflichtigen Jobs und mehr steuerpflichtigen Handwerkerleistungen geführt. Und elf Millionen Steuerzahler nehmen den Steuervorteil in Anspruch.
Was sagt das Finanzministerium dazu? Eine Abschaffung würde, zumindest nach der Rechnung des Bundesrechnungshofes, fast zwei Milliarden Euro an Einsparung bedeuten. Doch offenbar – und zum Glück für viele Steuerzahler – will Finanzminister Schäuble das nicht. Gegenüber der FAZ hieß es aus seinem Haus, dass die Abschaffung eine Steuererhöhung wäre und das sei nicht mit dem Koalitionsvertrag vereinbar. Auch einen Sockelbetrag werde es nicht geben.

Wiederholungstäter  

Viel Lärm um nichts, könnte man meinen. Nicht ganz, und jetzt kommt die versprochene überraschende Wendung: Ausgerechnet der unabhängige Bundesrechnungshof, der pro Jahr rund 140 Millionen Euro an Steuergeldern aus dem Bundeshaushalt bekommt, hatte die nahezu identische Forderung nach Abschaffung der Steuerermäßigung schon einmal vorgebracht. Und zwar im Jahr 2011 mit ganz ähnlichen Argumenten und zum Teil auch ähnlichen Zahlen. Und da wir auch heute noch die haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen können, war die damalige Empfehlung des Bundesrechnungshofes offenbar nicht mal im Ansatz von Erfolg gekrönt. Und es stellt sich mir schon die Frage, warum ein solcher Bericht dann fünf Jahr später erneut gemacht werden muss. Denn gratis gab es den bestimmt auch nicht…

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Ulli sagt:

    Sehr geehrte Frau Dittmann,
    eine „überraschende Wende“ wäre nun z.B. gewesen, dass der Bundesrechnungshof die Empfehlung herausgibt, den Deckelungsbetrag, oder die 20% Grenze zu streichen!
    In Ihrem Artikel habe ich aber keine „überraschende Wende“ finden können!
    Nachdem sie sich über den „reißerische“en Stil der Süddeutschen auslassen, sollten sie möglicherweise Ihren eigenen einmal überdenken!
    Mir jedenfalls tut die Zeit leid, die ich wegen Ihrer Ankündigung einer Wende, für das Lesen des Artikels vergeudet habe!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Avatar Robert Westphal sagt:

    Wenn ich 2006 vom Finanzamt eine „Befreiung von der Abgabe von Steuererklärungen“ erhalten habe, muß ich dann nach der Rentenerhöhung 2016 eine Steuerklärung abgeben?
    Ich bin seit 1993 Altersrentner.

  • Jennifer Dittmann Jennifer Dittmann sagt:

    Hallo Ulli, das können wir so nicht ganz nachvollziehen. Im Einstieg hatten wir „eine überraschende Wendung am Ende“ angekündigt. Und die kommt am Ende – im letzten Absatz mit der Überschrift „Wiederholungstäter“ tatsächlich. Denn dort erklären wir, dass der Bundesrechnungshof eine sehr ähnliche Forderung schon mal im Jahr 2011 gestellt hat, sogar mit Link. Und damals nichts passiert ist, der Bundesrechnungshof aber trotzdem noch mal eine sehr ähnliche Studie macht. Die Wendung ist also, dass der unabhängige, aber mit Steuermitteln finanzierte Bundesrechnungshof Geld für eine Studie ausgibt, die er quasi schon mal gemacht hat.

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Wenn Sie eine Befreiung von der Abgabe zur Steuererklärung erhalten haben, lag damals Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum. Das kann sich innerhalb des Zeitraums geändert haben.
    Vielleicht geben Sie einmal probehalber Ihre Daten ein und lassen die Berechnung machen, dann wissen Sie, ob Sie abgeben müssen oder nicht.


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