14.07.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Familien: Steuererklärung besonders lohnend

Als Familie hat man oft viel Freude – aber eben oft auch viele Ausgaben. Besonders natürlich, wenn da auch noch ein oder mehrere Kinder dabei sind. Immer neue Kleidung, Kita-Beiträge, Nachhilfe, Musikunterricht und vieles mehr. Doch – und das ist die gute Nachricht: Steuerlich greift der Staat Familien ganz gut unter die Arme. Und mit der Steuererklärung sichern sich Familien meist noch zusätzliches Geld. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Bevor wir es vergessen: Wenn Sie verheiratet sind und nicht in wilder Ehe leben, profitieren Sie ohnehin schon vom Ehegattensplitting. Sie zahlen als Ehepaar weniger Steuern als ein Single oder ein Paar ohne Trauschein. Besonders groß ist der Unterschied, wenn ein*e Ehepartner*in deutlich mehr verdient als der oder die andere. Wir hatten das schon mal hier im Blog genauer durchgerechnet.

Und noch was: Natürlich können Familien auch wie alle anderen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen und noch mehr in der Steuererklärung absetzen.

Nun aber zu den Kindern – das ist der Bonus.

Nicht ohne Steueridentifikationsnummer

Bevor Sie jetzt sagen, dass Sie das mit der Steuererklärung nicht hinbekommen, weil Sie nicht wissen, wo Sie was eintragen müssen: Mit unserer Online-Lösung smartsteuer müssen Sie das nicht mal wissen. Denn bei smartsteuer beantworten Sie nur einfache Fragen – den Rest erledigt smartsteuer im Hintergrund. 

Jetzt aber wirklich zu den Kindern: Steuerlich relevant sind Kinder, wenn Sie als Eltern kindergeldberechtigt sind. Grob gesagt: Das betrifft alle Kinder bis 18 und solche, die noch in Ausbildung (Lehre, Studium) stecken – und dabei höchstens 25 Jahre alt sind.

Wichtig: Sie brauchen von jedem Kind die Steueridentifikationsnummer. Das ist eine elfstellige Zahl, die Sie entweder 2008 zugeschickt bekommen haben oder danach kurz nach der Geburt Ihres Sohns oder Ihrer Tochter. Wenn Sie die nicht finden, müssen Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen – unter diesem Link.  

Günstigerprüfung automatisch vom Finanzamt

Sie können nicht Kindergeld und Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Das Finanzamt berechnet automatisch in Ihrer Steuererklärung, was für sie als Familie günstiger ist. Deshalb heißt das auch Günstigerprüfung. Wichtig: Das findet nur statt, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben.
Bei einem Kind ist der Kinderfreibetrag im Moment günstiger, wenn Sie als Paar mehr als 66.500 Euro verdienen.

Was lässt sich für Kinder absetzen?

Da sind vor allem die Kinderbetreuungskosten zu nennen – für Kinder bis 14 Jahre maximal 4.000 Euro im Jahr. Alles andere ist allerdings Privatsache. Selbst Nachhilfeunterricht lässt sich nicht absetzen, es sei denn, Sie mussten berufsbedingt umziehen. Oder Ihr Kind hat eine attestierte Lernschwäche wie Legasthenie.

Auch wenn die Kinder schon groß sind, gibt es Möglichkeiten. So können Sie die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung absetzen, wenn Ihr Kind Azubi oder Student ist. Wohnen diese dabei auch noch auswärts und sind volljährig, bekommen Sie bis zum 25. Lebensjahr den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro pro Jahr – oder 77 Euro im Monat.

Was bedeutet das konkret für mich?
Familien können oft mehr bei der Steuererklärung rausholen als andere. Mit unserer Online-Lösung smartsteuer geht das auch noch einfach und schnell.


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