14.08.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

2021: Mehr Gehalt aufs Konto

Es sind im Moment für fast alle schwierige Zeiten. Immerhin: ab nächstem Jahr sollten die meisten von uns mehr Geld in der Tasche haben. Warum? Das Bundeskabinett hat kürzlich Steuerentlastungen und mehr beschlossen – im zweiten Familienentlastungsgesetz. Dabei geht es übrigens nicht nur um Familien.
Und außerdem heißt es für die meisten von uns 2021 Abschied zu nehmen von einem ungeliebten alten Bekannten. Um wen oder was es sich dabei handelt und was die Regierung für 2021 plant – Sie erfahren es hier bei uns im Blog.

Vorab, die Pläne der Regierung sind noch Pläne, besser Gesetzentwürfe. Der Entwurf des  Familienentlastungsgesetzes muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Das sollte aber kaum ein Problem darstellen. 

Das ändert sich im Gesetz bei den Steuern 2021

Hier die wichtigsten Punkte mit kurzen Erläuterungen: 

  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2021 um 288 Euro auf 9.696 Euro, im Jahr darauf übrigens nochmals um 288 Euro auf dann 9.984 Euro. Das bedeutet, dass erst ab dem entsprechenden Wert überhaupt Steuern gezahlt werden müssen. 
  • Zudem werden die Grenzen für den Spitzensteuersatz (42 Prozent) und den Reichensteuersatz (45 Prozent) angehoben.
    Der erste von 57.052 Euro auf 57.919 Euro in 2021 und auf 58.788 Euro in 2022.
    Der zweite von 270.501 Euro auf 274.613 Euro in 2021 und auf 278.732 Euro in 2022.
    Damit rücken alle Steuersätze nach rechts, was die sogenannte kalte Progression verhindert.
  • Auch die Kinderfreibeträge steigen kräftig an: Sie springen im Jahr 2021 von 7.812 Euro auf 8.388 Euro. Das bedeutet für Eltern, dass ihre Steueruhr deutlich später anfängt zu ticken – die Steuerlast sinkt.

Noch mehr für Kinder – mehr Kindergeld

Gerade eben hatten wir im letzten Punkt den deutlich erhöhten Kinderfreibetrag, aber auch das Kindergeld selbst steigt um 15 Euro pro Kind an. Das kommt nicht überraschend, war es doch prinzipiell im Koalitionsvertrag beschlossen. So steigt das Kindergeld ab 2021:

  • für das erste und zweite Kind jeweils von 204 auf 219 Euro
  • für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro
  • für jedes weitere Kind von 235 auf 250 Euro 

Auch wenn es sich dabei insgesamt immer nur um relativ kleine Verbesserungen handelt, begrüßt der Bund der Steuerzahler den Gesetzentwurf. Es sei „ein guter und unverzichtbarer Reformschritt, die kalte Progression bei der Einkommensteuer im kommenden Jahr zu dämpfen“, sagte dessen Präsident Reiner Holznagel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ein Single mit 2.500 Euro brutto hätte trotzdem nur so 6,50 Euro mehr netto im Monat. Ein  Alleinverdiener-Paar mit zwei Kindern und 5.000 Euro brutto immerhin 13 Euro mehr – plus 30 Euro mehr Kindergeld im Monat.

Dieser Abschied fällt leicht

Er ist ein bisschen untergegangen gerade, aber beschlossene Sache ist schon länger, dass der Soli ab 2021 für rund 90 Prozent der Steuerzahler wegfällt. Nur Spitzenverdiener zahlen entweder weniger Soli oder den Soli weiter in voller Höhe von 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Siehe auch in unserem Brutto Lohn Rechner.
Bei den obigen Beispielen sind das dann rund 24 Euro mehr im Monat bei 2.500 Euro brutto. Und bei der Familie mit 5.000 Euro brutto dann schon 47 Euro mehr im Monat.
Das bedeutet, dass die Beispielfamilie insgesamt rund 90 Euro mehr im Monat zur Verfügung hat. Nicht so schlecht, wie ich finde. 

In unserem Video gibt es die wichtigsten Fakten noch einmal in Kürze:




Was bedeutet das konkret für mich?
Im Jahr 2021 werden Steuerzahler weniger Steuern als 2020 zahlen müssen. Zudem fällt der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Steuerzahler weg, was eine weitere Ersparnis bringt. Familien profitieren zusätzlich durch den erhöhten Kinderfreibetrag und mehr Kindergeld.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Konstantin Krutsch sagt:

    90€ im Monat für deine Beispielsfamilie wo beide am Arbeiten sind finde ich nicht schlecht, wobei ich jeden Cent schlecht finde bei den Familien wo keiner arbeiten geht(faul), die gesundheitlich eingeschränkte meine ich damit selbstverständlich nicht. Und wenn wir 90€ mehr in der Tasche haben werden, so werde die Preise angehoben,so das wir davon nichts Spurenoder gar draufzahlen.

  • Avatar Cecilia sagt:

    Hallo,

    gibt es irgendwo schon einen Brutto-Netto-Rechner für 2021? Meine Suche war bisher leider ergebnislos – alle gehen nur bis 2020.

    Danke!

  • Avatar Harald Silland sagt:

    Der Grundfreibetrag entspricht angeblich dem Existenzminimum.
    Reichen Ihnen ca. € 9.400,– p.a. für Ihre Grundbedürfnisse (bitte kundig machen, was dazu zählt!)?
    Falls ja, dann verraten Sie mir bitte, wie Sie das machen.
    Umziehen in die Uckermark und die Kartoffeln
    selbst Anbauen ist leider nicht praktikabel.
    Find the mistake!
    Fazit: legaler Betrug durch die Regierung.
    Bei realistischer Betrachtung müsste der Grundfreibetrag ca. doppelt so hoch sein.

    Dasselbe gilt für die Grenzwerte ‚Spitzensteuersatz‘:
    in den 60er Jahren war ein Facharbeiter davon meilenweit entfernt – heute nicht mehr.
    Find the mistake!

    Verbrauchssteuern: schauen Sie sich mal die
    Entwicklung der Steuer- und Abgabensaetze über die letzten 50 Jahre an für:
    – Konsum (Umsatzsteuer und weitere
    Verbrauchssteuern)
    – Strom

    noch Fragen?

    kalte Progression: es ist, von 1990 bis 2018, also fast dreißig Jahre lang, so gut wie nichts passiert –
    von den jährlichen Lohnsteigerungen profitierte hauptsächlich der Finanzminister,
    was ihn jedoch nicht daran hinderte, jedes Jahr,
    bis 2017, neue Schulden anzuhäufen.
    Seit zwei Jahren werden mit grosser Geste einige Brotkrumen verteilt – die Bürger müssen sehr dankbar sein …..

    Soli: die Regierung schafft ihn (für die meisten Steuerpflichtigen) nicht „freiwillig“ ab, sondern weil sie von der Rechtssprechung dazu gezwungen wird.
    Masterfrage: zu welchem Zweck – offizielle Begründung! – wurde der Soli eingeführt?
    Lösungshinweis: die deutsche Einheit war es
    nicht ……

  • Avatar Bienenstich sagt:

    Hier sind Rentner nicht betroffen. Fragt sich, ob die GROKO ab 2021 noch das viel diskutierte Problem der „Doppelbesteuerung“ der Renten gelöst bekommt.

  • Avatar Torretti sagt:

    Ich kann Herrn Silland nur recht geben. Es ist geradezu eine Unverschämtheit, was hier als positiv dargestellt wird. Jedes Jahr bleibt von einer Lohnerhöhung oder Sonderzahlung weniger übrig. Und da soll man sich über 288 EUR weniger zu versteuern freuen??? Die Preiserhöhungen fressen einenm ja mehr davon weg. Und der Steuerzahler-Gedenktag, der bereits im zweiten Halbjahr liegt, sagt doch auch schon alles. Wir arbeiten nur noch für Steuer, Sozialversicherung und Alterssicherung, weil die gesetzliche Rente nicht reicht. Und die wird auch noch horrend besteuert. Die Politiker, die das auf den Weg bringen/gebracht haben, die sollten alle ihre Einnahmen (auch die sog. Aufwandsentschädigungen) komplett versteuern. Dann sähe das nämlich auch anders aus. Und die Politiker sollten nur solange Pension erhalten, wie sie tatsächlich ihr Mandat ausgeübt haben. Da gäbe es noch ganz, ganz viel zu korrigieren. Und vor allem die inflationäre Steuergesetzgebung gehört auf den Prüfstand. Und gang und gäbe ist es, dass Gerichte die Legislative korrigieren müssen. Und das immer nur auf einen Mindeststandard. Einfach nur arm! Und Politiker sollten einen gewissen Schadenersatz leisten, wenn sie im vorauseilenden Gehorsam Verträge unterschreiben, die per Gesetz/EU-Recht kassiert werden (z.B. Andreas Scheuer).

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    über diese Seite finden Sie das Tool von Haufe, der für mich beste Brutto-Netto-Rechner: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/lohn-und-gehaltsabrechnung-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI727125.html
    Da die Werte für 2021 noch nicht vorliegen, können nur die Daten für 2020 eingegeben werden.


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