Wie profitieren Sie von der Abschaffung des Solis?

Zugegeben, es war ein langer Weg. Und vermutlich hat keiner bei der erstmaligen Einführung des Solidaritätszuschlags im Jahr 1991 damit gerechnet, dass er auch noch 2020 Bestand haben wird. Aber, wir wollen das Positive nennen: Für die meisten Deutschen ist der Soli ab 2021 endlich Geschichte. Das hat zumindest das Bundeskabinett beschlossen. Was das konkret bedeutet, wer trotzdem noch zahlen muss und warum gerade ein Ehepaar aus Bayern dagegen klagt – Sie erfahren es bei uns im Blog von smartsteuer.
Das sind die wichtigsten Zahlen
Wir wollen Sie hier nicht mit der Geschichte des Solis langweilen, wer Zeit und Muße hat, kann alles dazu in unserem Steuerlatein nachlesen. Seit vielen Jahren wird nun schon auf Einkommen- und Körperschaftsteuer 5,5 Prozent als Solidaritätszuschlag fällig. Für den Bund eine sprudelnde Einnahmequelle, im letzten Jahr waren es 18,9 Milliarden Euro. Jetzt verkündet der Finanzminister: Rund 90 Prozent, die ihn noch heute zahlen müssen, müssen das ab 2021 nicht mehr. Weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler müssen dann weniger zahlen. Nur absolute Spitzenverdiener (3,5 Prozent) sollen ihn weiter komplett zahlen.
Wie sieht das konkret aus?
- Eine ungefähre Ahnung bekommen Sie, wenn Sie auf Ihre Gehaltsabrechnung oder Ihren letzten Steuerbescheid schauen. Wie gesagt, in 90 Prozent der Fälle können Sie davon ausgehen, dass der dort gefundene Betrag in etwa ab 2021 auf Ihrem Konto landet.
- Generell steht im Gesetz: Wer bis zu 16.956 Euro als Single und 33.912 Euro als Ehepaar an Einkommensteuer zu zahlen hat, muss 2021 keinen Soli mehr bezahlen.
- Arbeitnehmer alleinstehend: Für Singles soll der Soli bis zu einem Jahresbrutto von 73.874 Euro komplett entfallen. Danach beginnt die sogenannte Milderungszone. Hier steigt der Soli schrittweise an – bis er ab knapp 110.000 Euro weiterhin in voller Höhe fällig wird. Wer also bei 80.000 Euro liegt, sollte um die 1 Prozent an Soli zahlen. Wer um die 30.000 Euro verdient im Jahr, hat um die 200 Euro mehr auf dem Konto.
- Familie mit zwei Kindern, Alleinverdiener(in): Kein Soli mehr bis zu einem Brutto von knapp 152.000 Euro. Die Milderungszone reicht in diesem Fall bis rund 221.000 Euro.
- Selbständige: Hier erwartet das Finanzministerium, dass rund 88 Prozent keinen Soli mehr zahlen müssen, knapp 7 Prozent weniger als bisher.
Sie sehen, dass man schon sehr gut verdienen muss, um auch ab 2021 weiterhin den Soli zahlen zu müssen. Im besten Fall, so ermittelte es das Ifo-Institut für die Frankfurter Allgemeine, lassen sich 1.800 Euro im Jahr sparen. Aber gehen Sie der Sache mit unserem Brutto Netto Rechner selber nach. Alleinverdiener-Paare mit Kindern profitieren übrigens am meisten.
Wer profitiert nicht?
Da der Soli nicht komplett abgeschafft wird, gibt es auch Verlierer:
- All die gut verdienenden Arbeitnehmer, die entweder mit ihrem Einkommen in der Milderungszone landen, und einen reduzierten Solidaritätszuschlag berappen müssen – oder gar darüber liegen und weiterhin den vollen Soli abführen müssen.
- All die Sparer und Geldanleger, deren Kapitalgewinne (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro bei Singles und 1.602 Euro bei Ehepaaren liegen. Darauf hat zum Beispiel der Bund der Steuerzahler hingewiesen – ab diesen Grenzen soll weiterhin Soli fällig werden.
- All die Selbständigen, die auf eine GmbH gesetzt haben und somit Körperschaftsteuer zahlen müssen. Denn bei der Körperschaftsteuer bleibt alles wie gehabt.
Der Soli und das Recht
Natürlich gibt es bei einer solchen Maßnahme auch viel Kritik. Die lässt sich in zwei Punkten zusammenfassen:
- Warum kommt die Absenkung nicht schon 2020? Immerhin läuft ja Ende 2019 der Solidarpakt II aus. Ein Ehepaar aus Bayern sieht genau diesen Punkt – und führt mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler eine Musterklage beim Finanzgericht Nürnberg.
- Warum wird der Soli nicht gleich komplett für alle abgeschafft? Das sagen viele, sogar aus der CDU – die sich aber an den Koalitionsvertrag halten wird, der genau das vereinbart hatte, was jetzt passieren soll. Es ist aber davon auszugehen, dass auch hier geklagt wird. Der „Ansprechpartner“ dürfte hier das Bundesverfassungsgericht sein, FDP und AfD haben schon angekündigt, nach Karlsruhe vor Gericht zu gehen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagt aber:
„Die wenigen auch nach Auslaufen des Solidarpaktes zum Jahresende verbleibenden Kosten werden zukünftig von denen geschultert, die mehr haben, als andere. Das ist fair und wird auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.“
Unsere Meinung: Es wird endlich Zeit für das Ende des Solis. Ob nun ab nächstem oder übernächstem Jahr ist da fast schon egal. Kritischer wird hingegen die nur teilweise Abschaffung. Denn schiebt das Bundesverfassungsgericht dieser Lösung einen Riegel vor, kann auch der schlimmstmögliche Fall eintreten: Der Soli bleibt – für alle!
Alles Wichtige haben wir auch in unserem Video für Sie zusammengefasst:
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„Kritischer wird hingegen die nur teilweise Abschaffung. Denn schiebt das Bundesverfassungsgericht dieser Lösung einen Riegel vor, kann auch der schlimmstmögliche Fall eintreten: Der Soli bleibt – für alle!“
Vielleicht ist das ja sogar gewollt. Die Geldgier des Staates kennt keine Grenzen. Dies wäre jedoch offen eine Steuererhöhung gegen alle Regeln und trüge dem Staat auf Dauer einen irreparablen Vertrauensverlust zu.